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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von katshumbari am 07.11.2007 um 19:40:20

Titel: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Beitrag von katshumbari am 07.11.2007 um 19:40:20
Hallo,

eine Bekannte möchte ihren Freund aus Ostafrika nächstes Jahr im Juni für 3 Monate einladen und schon jetzt das Visum beantragen, damit es auch wirklich zum Termin fertig ist.

Auf der ABH wurde gesagt, die Verpflichtungserklärung sei nur 6 Monate gültig. Damit wäre sie bei Einreise bereits abgelaufen.

Stimmt dies und wenn ja, was kann man tun, um das Visum trotzdem frühzeitig zu beantragen?

Grüße und Danke im Voraus für Euer Bemühen,

Titel: Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Beitrag von Lisa1908 am 07.11.2007 um 20:06:59
Hallo,

bei uns war es so, dass wir bei der Beantragung des Visums eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, aber das Visum dann erst 4 Monate später abgeholt haben. Mein Partner musste dann nochmal eine aktuelle Verpflichtungserklärung von mir abgeben, sonst hätte er dass Visum nicht in den Pass bekommen.
Ich war auch überrascht, weil ich dachte, die ist 6 Monate gültig.
Bei uns war es aber die deutsche Botschaft in St. Domingo/Dom.Rep.

LG;

Titel: Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Beitrag von Saxonicus am 07.11.2007 um 20:55:33
Besuchervisum über 3 Monate ?
Da würde ich mich aber keinen großen Hoffnungen hingeben, daß so etwas genehmigt wird.
Wer hat denn schon 3 Monate Urlaub ?

Titel: Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Beitrag von Ernas am 07.11.2007 um 21:41:50

Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 20:55:33:
Besuchervisum über 3 Monate ?
Da würde ich mich aber keinen großen Hoffnungen hingeben, daß so etwas genehmigt wird.
Wer hat denn schon 3 Monate Urlaub ?

TS schrieb fuer 3 Monate, fuer den Rest gebe ich dir recht.

Titel: Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carina am 07.11.2007 um 22:11:48
Hallo,
eigentlich sollte die Verpflichtungserklärung 6 Monate ab Unterschrift gültig sein. Also könnte sie im Januar unterschrieben werden und sollte dann zur Visumserteilung noch reichen. Aber die Botschaften haben manchmal eigene Regeln. Vielleicht auch dorthin mal Kontakt aufnehmen.
Gruß Carina


Titel: Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Beitrag von DonCamillo am 08.11.2007 um 07:36:22

katshumbari schrieb am 07.11.2007 um 19:40:20:
die Verpflichtungserklärung sei nur 6 Monate gültig.  
 

Die VE gilt und bleibt gültig, nur die Botschaft verlangt eine VE, die nicht älter als 6 Monate ist. Das ist der Unterschied.

DC

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