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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
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Beitrag begonnen von Cube am 30.10.2007 um 13:24:04

Titel: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von Cube am 30.10.2007 um 13:24:04
Hallo Leute,

ich habe wieder mal Fragen. Wenn die Frage hier falsch ist, bitte verschieben.
Ich habe den Antrag auf NE gestellt. Jetzt habe ich eine Vorladung wegen Prüfung der Integration bekommen.

              Weiß jemand wie diese Prüfung abläuft?
              Wie bereite ich mich vor?
              Geht es da mehr um die Sprachkenntnisse oder um etwas anderes?

Ich habe keinen Integrationskurs mitgemacht. Ich komme in Deutschland ziemlich gut zur Recht und meine, dass ich keinen Kurs brauche. Ich bin verheiratet mit einem Deutschen, habe hier studiert und arbeite seit einem Jahr fest.

              Muss ich evtl. doch einen Integrationskurs machen?

PS: Sehr gute Sache, was ihr hier macht. Die Gesetze sind nicht immer verständlich, man blickt nicht immer durch und als Laie braucht man fast immer eine "Übersetzung". Als Ausländer sowieso. Großen Dank für eure Arbeit.

Titel: Re: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von DonCamillo am 30.10.2007 um 14:30:41
Deutsch verheiratet ?
Dann § 28 Abs. 2 i.V.m. § 5 AufenthG

ansonsten § 9 AufenthG


DC

Titel: Re: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von gc am 30.10.2007 um 20:33:08
Wer hier studiert hat ist weder verpflichtet noch berechtigt an einem Integrationskurs teilzunehmen, da diese Kenntnisse bereits  anderweitig erworben wurden.

Auch wer bereits vor 1.1.2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, muss nicht zum Kurs, ebenso zahlreiche weitere Ausländergruppen.

Auch mir ist völlig unklar was die Behörde hier eigentlich will und dc beantwortet das leider auch nicht.

Eine Ausländerbehörde sollte normalerweise in der Lage sein, einem Antragsteller in allgemein verständlicher Form schriftlich mitzuteilen, welche Nachweise und Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise) konkret sie für ihre Entscheidung über den gestellten Antrag (noch) benötigt.

gc

Titel: Re: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von DonCamillo am 30.10.2007 um 20:47:21

gc schrieb am 30.10.2007 um 20:33:08:
Auch mir ist völlig unklar was die Behörde hier eigentlich will und dc beantwortet das leider auch nicht.  


tja, weil ich , genauso wenig wie Du, hellsehen kann !?


gc schrieb am 30.10.2007 um 20:33:08:
Eine Ausländerbehörde sollte normalerweise in der Lage sein, einem Antragsteller in allgemein verständlicher Form schriftlich mitzuteilen, welche Nachweise und Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise) konkret sie für ihre Entscheidung über den gestellten Antrag (noch) benötigt.  


Kennst Du den Inhalt des Briefes der ABH, oder spekulierst Du nur ?

DC

Titel: Re: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von Ulf am 30.10.2007 um 21:51:09

Cube schrieb am 30.10.2007 um 13:24:04:
Ich habe den Antrag auf NE gestellt. Jetzt habe ich eine Vorladung wegen Prüfung der Integration bekommen.

              Weiß jemand wie diese Prüfung abläuft?
              Wie bereite ich mich vor?



Soweit bei der ABH noch nicht bekannt, Kopien von bestandenem DSH, Abschlußzeugnis, Arbeitsvertrag, Lohnzettel an die ABH schicken. Dann sollen sie einmal prüfen und sagen womöglich die Vorladung ab.

Gruß, ULF

Titel: Re: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von Cube am 06.11.2007 um 13:34:23
Hallo Leute,

danke für die Tipps und die Bemühungen zu antworten trotz ungenügender Angaben meinerseits.
Hier etwas mehr Erläuterung:
Angefordert wurden Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen aus den letzten 3 Monaten, Mietvertrag, woraus die Angabe über die Wohnfläche entnommen werden kann, Beleg über die Miethöhe(Kontoauszug), Beweis über die Sprachkenntnisse (bei mir war es ein Sprachzeugnis von einer deutschen Hochschule, Aufbaustufe 3).
Alle diese Dokumente sind vorgelegt und der SB meinte, dass es gut aussehe und nicht sehr lange dauern wird bis ich was höre. Und es hat nicht lange gedauert, das ich die Vorladung bekommen habe.
Ich habe keine Befürchtungen, dass irgendwas nicht in Ordnung ist.
Ich weiß nur nicht, was geprüft wird und ob ich mich vorbereiten kann.
Der Termin ist nächste Woche. Ich werde berichten, wie es gelaufen ist.

Gruß


Titel: Re: Vorladung wegen "Prüfung der Integration"
Beitrag von Cube am 16.11.2007 um 15:38:49
Hallo Leute,

ich hatte heute meinen mysteriösen Termin zur "Prüfung der Integration".
Es ging um einen einfachen Sprachtest, der aber überflussig war.
Die Dame hat sich entschuldigt, dass jemand Fehler gemacht hätte, meine Akte nicht genau gelesen hätte und mich zu diesem Termin genötigt hätte und das der Test halt unnötig wird, wenn man hier studiert hat.
So hatte ich noch ziemlich großen Teil des Tages frei, also absolvierte ich den lange fällig gewordenen Zahnarztbesuch und veranstaltete einen Großeinkauf zu Gunsten unseres Kühlschrankes. Somit war der Urlaubstag doch nicht gänzlich vergeudet.
Ich soll jetzt auf Nachricht vom Ausländeramt warten. Hoffentlich bekomme ich dann das NE.

Gruß

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