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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> kindesunterhalt ausland? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1193325811 Beitrag begonnen von polskifan am 25.10.2007 um 17:23:31 |
Titel: kindesunterhalt ausland? Beitrag von polskifan am 25.10.2007 um 17:23:31
hallo zusammen
meine fragen ich D er pole heiraten er hat ein kind von 4 jahren aus einer beziehung vorher das kind lebt in polen bei der mutter wenn er dann hier wohnt muss er dann nach deutschen recht unterhalt zahlen wenn ja ca wieviel ? ich bekomme alg 2 er dann auch so lange er keine arbeit hat wie geht das dann vorsich würde gerne wissen was auf mich zu kommt vielen dank im voraus |
Titel: Re: kindesunterhalt ausland? Beitrag von Ulf am 26.10.2007 um 15:12:46 polskifan schrieb am 25.10.2007 um 17:23:31:
Mir war so, als wäre Kindesunterhalt vorrangig gegenüber Ehegattenunterhalt. Betreuungsunterhalt (die Mutter kann noch nicht oder nur eingeschränkt arbeiten) ist dann noch einmal ein Problem für sich. Allerdings bekommt er für ein im Ausland lebendes Kind nicht mehr Geld nach SGB II, es geht m.E. eher um anrechungsfreie Beträge bei möglichem Einkommen. Gruß, ULF |
Titel: Re: kindesunterhalt ausland? Beitrag von trixie am 14.11.2007 um 21:01:26 polskifan schrieb am 25.10.2007 um 17:23:31:
Nein. Der Unterhaltsanspruch dürfte sich nach polnischem Recht ergeben, wenn das Kind polnisch ist. Inwieweit sich ein evtl. ergebender Unterhaltsanspruch vollstreckbar ist, ist eine andere Frage. Solange das Kind nicht bei euch als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wohnt, bekommt ihr nicht mehr AlG 2 Leistungen. trixie |
Titel: Re: kindesunterhalt ausland? Beitrag von Muleta am 15.11.2007 um 21:32:41 trixie schrieb am 14.11.2007 um 21:01:26:
vgl. Art. 18 EGBGB. Im Ergebnis aber hier egal. Muleta |
Titel: Re: kindesunterhalt ausland? Beitrag von trixie am 15.11.2007 um 21:59:56 Muleta schrieb am 15.11.2007 um 21:32:41:
Ich verstehe deine Korrektur nicht: Zitat:
Nachdem hier nicht deutsche Recht anzuwenden ist, kommt ja nur polnisches Recht infrage. trixie |
Titel: Re: kindesunterhalt ausland? Beitrag von thom am 15.11.2007 um 22:15:26
Hallo trixie!
trixie schrieb am 15.11.2007 um 21:59:56:
Art 18 Unterhalt (1) Auf Unterhaltspflichten sind die Sachvorschriften des am jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten geltenden Rechts anzuwenden. Das ist die Regel. trixie schrieb am 15.11.2007 um 21:59:56:
Das ist die Ausnahme, die hier aber nicht zählt. thom |
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