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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Familienzusammenführung nach Befristung
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Beitrag begonnen von Karolina am 22.10.2007 um 12:38:56

Titel: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 22.10.2007 um 12:38:56
Hallo,
die Befristung von meinem Mann ist im Dez. zu Ende. Er war 5 Jahre befristet, als er die Befristung bekam hatte er die serbische Staatsbürgerschaft. In der Zwischenzeit hat er die Kroatische angenommen, da sein Vater Kroate ist.

Wir hatten, gegen die Befristung beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Klage erhoben, die wurde aber abgelehnt und die 5 Jahre blieben.

Zum Zeitpunkt der Befristung war ich noch wohnhaft in Frankfurt am Main, danach bin ich nach Stuttgart zu meinen Eltern gezogen.

Wir sind verheiratet und haben eine 3 jähriges Kind mit einander. Kann mir jemand sagen, was ich jetzt als erstes tun muss?

Im vorab schon mal Danke!!

Karolina


Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von schweitzer am 22.10.2007 um 16:18:52
Hallo Karolina,

ich vermute mal, dass Du mit den "5 Jahren" die Befristung einer Einreisesperre meinst. Ich gehe weiter davon aus, dass die Befristung erfolgt ist, nachdem die einschlägigen Voraussetzungen vorlagen (eventuell angefallene Abschiebekosten bezahlt usw.)

Weiterhin mutmaße ich, dass Du mit Deinem Mann und Eurem gemeinsamen Kind nunmehr in Deutschland als Familie zusammen leben wollt und , wieder eine Vermutung: Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn all das stimmt, dann könnte Dein Mann ein FZF -Visum bei der deuschen Botschaft in Zagreb beantragen. Wichtig wäre, dass er einen Nachweis (Zertifikat) über das Vorhandensein einfacher deutscher Sprachkenntnisse vorlegen kann - was ansonsten beizubringen ist, erfährt er bei der deutschen Botschaft. Er sollte dort auf die vorhandenen Besonderheiten hinweisen:z.B. Wechsel der Staatsangehörigkeit - und sich genau erkundigen, was alles vorzulegen ist (sicher Heiratsurkunde, Bescheid über Befristung der Einreisesperre etc.)

Du kannst da im Moment nicht allzu viel tun, außer zur Beibringung der erforderlichen Papiere beizutragen.

Solltest Du Ausländerin sein, wäre als Bedingung für den Ehegattennachzug durch Dich noch sicherzustellen, dass für Eure Familie kein Anspruch auf Sozialleistungen (ALG II) besteht.

=schweitzer=

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 22.10.2007 um 16:45:47
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Genau die Befristung ist die Einreisesperre von 5 Jahren die vorbei ist.

Die Abschiebekosten sind schon bezahlt.

Ich bin deutsche Staatsbürgern und gemeinsamer Sohn hat ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir möchten jetzt endlich als Familie zusammen in Deutschland leben.

Wir dachten jetzt, da er die Kroatische Staatsbürgerschaft hat, das er für 3 Monate einreisen könnte und direkt zur ABH geht und alles dort vor Ort macht.

Als Serbe muss er natürlich zur deutschen Botschaft, als Kroate dachten wir er könnte für 3 Monate kommen und die Unterlagen bei der Ausländerbehörde einreichen.

Können sie mir sagen ob das möglich ist?

Was mich auch noch interessieren würde, kommt seine Akte von der Ausländerbehörde von Frankfurt am Main automatisch nach Stuttgart, weil ich ja umgezogen bin. Oder soll ich zur Stuttgarter Ausländerbehörde gehen und die Behörde informieren, das sie die Unterlagen anfordern.

mfg Karolina

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von maki am 22.10.2007 um 17:13:58
Bin zwar nur Laie, aber ich denke er kann jetzt wieder einreisen und dann zur ABH. Als Kroate geht das, die Einreisesperre sollte jetzt auch aufgehoben sein.

Gruß,

maki

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Janey am 22.10.2007 um 18:32:57
Hallo,


maki schrieb am 22.10.2007 um 17:13:58:
Bin zwar nur Laie, aber ich denke er kann jetzt wieder einreisen und dann zur ABH. Als Kroate geht das, die Einreisesperre sollte jetzt auch aufgehoben sein.


Er kann zwar visafrei einreisen (nach Ablauf der Einreisesperre), allerdings nur zu Besuchszwecken.
Um nach der Einreise eine AE erhalten zu können, ist ein nationales Visum (zur FZF) erforderlich.

Gruß, J.  ;)


Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von maki am 22.10.2007 um 19:32:14
Danke Janey, hatte ich nicht bedacht  :-[

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von DonCamillo am 22.10.2007 um 19:34:37
tja, es gibt da noch den § 39 AufenthVO, der die Einholung des Aufenthaltstitels erlaubt


DC

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von maki am 22.10.2007 um 19:38:56
Hi DC,

das Problem wird wohl die letzte Gesetzesänderung sein, wonach der Anspruch erst nach der Einreise entstanden sein muss.


Zitat:
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,



Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von DonCamillo am 22.10.2007 um 19:40:02
Hi maki,

ich habe dies aus anderen Gründen erwähnt !  ;)  

Sorry , Insider


DC

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 22.10.2007 um 19:57:13
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Soweit konnte ich alles verstehen, aber was bedeutet jetzt "§ 39 AufenthVO " für uns?


Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Mick am 22.10.2007 um 20:01:10

schrieb am 22.10.2007 um 19:40:02:
ich habe dies aus anderen Gründen erwähnt !
Sorry , Insider


Hoi,

vielleicht erklärst Du es besser, als für Verwirrung
zu sorgen.

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von maki am 22.10.2007 um 20:23:35

Karolina schrieb am 22.10.2007 um 19:57:13:
vielen Dank für die Antworten. Soweit konnte ich alles verstehen, aber was bedeutet jetzt "§ 39 AufenthVO " für uns?  

Das bedeutet, dass er ein Visum auf FZF bei der Botschaft stellen muss.
Zuständig ist die Botschaft in dem Land, in dem er sich gewöhnlich aufhält.
Ein Sprachzertifikat ist nicht notwendig wenn er zu seinem deutschen Kind nachzieht.

Gruß,

maki

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Vinzent2m am 22.10.2007 um 20:41:36
Sollte der Hintergrund der Ausweisungsverfügung eine Straftat gewesen sein, bitte vor Einreise abklären, ob noch ein Strafrest zu verbüßen ist. Das schützt vor unliebsamen Überraschungen.
Vinzent2m

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 22.10.2007 um 20:48:00
Hallo,

Danke schön, für die vielen Antworten!!!!!

OK das habe ich jetzt alles verstanden. Mein Mann spricht sehr gut Deutsch, das ist sowiso bei uns kein Problem.

Wenn die Befristung im Dez. endet, wird es dann automatisch aus der SIS ausgetragen? Oder muss ich einen Antrag schreiben? Sonst könnte es ja bei der Ausreise Probleme geben?

Danke Karolina


Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von samir11 am 22.10.2007 um 20:50:04
Wieso ist bei Nachzug zum deutschen Kind  kein A1 erforderlich ??Aber zur deutschen Ehefrau??Das versteh ich nicht er muss sich doch auch verständigen können und im Arbeitsmarkt integrieren können???Also da soll man durchblicken?Mein Mann geht seit Samstag zum Goetheinstitut macht Kurs A1 obwohl er sehr gut spricht alles versteht aber es reicht nicht und andere die bekommen ohne was zu können Visum.Da fällt mir nix mehr ein

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Janey am 22.10.2007 um 21:16:51

samir11 schrieb am 22.10.2007 um 20:50:04:
Wieso ist bei Nachzug zum deutschen Kind  kein A1 erforderlich ??Aber zur deutschen Ehefrau??


Weil es so im Gesetz steht. Genauer gesagt in § 28 Abs. 1 S. 5 AufenthG.

Gruß, J.  ;)

Titel: Eu- und Schengenrecht nach Befristung/Einreisesperre
Beitrag von Karolina am 22.10.2007 um 22:08:59
Hallo,

ich habe eine Frage zur Einreise in die BRD, EU- u Schengenrecht.

Mein Mann seine Befristung/ Einreisesperre ist im Dez. vorbei. Wir werden eine FZF bei der zuständigen Botschaft beantragen. Als Kroate darf er 90 Tage einreisen zum Besuch. Wir fragen uns jetzt natürlich, wie wir vorgehen sollen.

Kann er am Stichtag einfach ausreisen? Wie wird er aus der SIS ausgeschrieben?

Ich hoffe, man kann mir ein bisschen helfen hier, damit wir wissen, was wir zu tun haben.

Danke!!!!Karolina

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Tippi am 22.10.2007 um 22:16:58
Ich hab deine Threads mal zusammengefügt, da hier ja schon
die meisten Antworten diesbzgl. gegeben wurden.

Gruß

Tippi

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Mick am 23.10.2007 um 07:49:46

Karolina schrieb am 22.10.2007 um 22:08:59:
Wie wird er aus der SIS ausgeschrieben?  


Hoi,

die Löschung zu einem bestimmten Termin kann schon
lange im Voraus von der ABH "beantragt" werden. Falls
Du Zweifel hast, kannste ja telefonisch nachfragen.

Und klar: Nach Ablauf der Frist ist die Einreise möglich.

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 25.10.2007 um 21:45:16
Hallo,

noch eine Frage dazu, aber die letzten Jahre haben mich doch immer wieder auf ein neues verunsichert und daher frage ich lieber ein mal zu viel.

Die Befristung wurde von der Ausländerbehörde in Ffm und Landkreis Wetterau festgelegt, die Klage beim Verwaltungsgericht wurde von Ffm abgelehnt und es blieb bei 5 Jahren.

Jetzt bin ich aber wohnhaft in Baden-Württenberg. Beim Landesgericht Darmstadt, hat man mir gesagt, auch wenn ich in ein neues Bundesland ziehe. Die Befristung von Frankfurt bleibt und gilt auch in Baden-Württenberg????

Kann ich mich mit einer Vollmacht von meinem Mann, selber erkundigen ob die Ausschreibung beim SIS aufgehoben worden ist?

Vielen Dank!

Karolina

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Wassermann am 26.10.2007 um 07:18:57
M. E. erfolgt die Ausschreibung im SIS länderübergreifend, so dass ein Umzug unschädlich ist. Jede Behörde kann entsprechend auf die alten Daten zugreifen. Auch rechtskräftige Urteile sind ja nicht ortsgebunden.

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von maki am 26.10.2007 um 08:54:59
Zuständig für das aufheben der Einreisesperre bleibt die ABH welche sie verfügt hat, unabhängig vom jetzigen Wohnort.

steht auch so in der FAQ http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#26

Sollte man mal lesen ;)

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Ulf am 26.10.2007 um 16:48:38

Karolina schrieb am 22.10.2007 um 12:38:56:
Hallo,
die Befristung von meinem Mann ist im Dez. zu Ende. Er war 5 Jahre befristet, als er die Befristung bekam hatte er die serbische Staatsbürgerschaft. In der Zwischenzeit hat er die Kroatische angenommen, da sein Vater Kroate ist.

Wir hatten, gegen die Befristung beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Klage erhoben, die wurde aber abgelehnt und die 5 Jahre blieben.

Zum Zeitpunkt der Befristung war ich noch wohnhaft in Frankfurt am Main, danach bin ich nach Stuttgart zu meinen Eltern gezogen.

Wir sind verheiratet und haben eine 3 jähriges Kind mit einander.



War das alles beim Verwaltungsgericht bekannt?


Hinsichtlich Sprache dürfte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß ein Ehepartner

a) besser auf den nachzugswilligen Ehepartner enwirken und
b) eine Tennungszeit bis zum Erlernen der Sprache auf A1-Nivea besser verkraften

könne als ein minderjähriges Kind hinsichtlich eines Elternteils.

Gruß, ULF

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 29.10.2007 um 22:25:42
Hallo Ulf,

war beim Verwaltungsgericht alles bekannt. Die Befristung blieb bestehen, wir haben beim Gericht versucht einen Vergleich zubekommen auf 4 Jahre. Wurde aber von der Ausländerbehörde nicht angenommen. Weil wir nach der Abschiebung geheiratet haben. Allein das warten auf den Termin beim Verwaltungsgericht hat ca. mit allem (Antrag auf Befristung, Widerspruch usw.....) 3 Jahre.
Ich frage vielleicht deswegen, manchmal verunsichert, weil ich doch in den letzten Jahren viel mitgemacht habe.
Zum Beispiel in Ffm haben wir eine Betretungserlaubnis für 31 Tage bekommen, in Stuttgart wurde höchstens auf 14 Tage festgelegt und man musste sogar Flugtickets vorlegen, wo man bestätigen musste, das man direkt in Stuttgart einfliegt. So unterschiedlich geht es in den Ausländerbehörden zu.
Vielen Dank aber für die Antworten.

Karolina

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 29.10.2007 um 22:50:31

Mick schrieb am 23.10.2007 um 07:49:46:


Hoi,

die Löschung zu einem bestimmten Termin kann schon
lange im Voraus von der ABH "beantragt" werden. Falls
Du Zweifel hast, kannste ja telefonisch nachfragen.
Und klar: Nach Ablauf der Frist ist die Einreise möglich.


Hallo Mick,

ich möchte auf jeden Fall telefonisch nachfragen, aber soll ich jetzt die Ausländerbehörde anrufen, wo ich wohne und auch mein Mann wohnnen wird oder die Behörde wo die Befristung ausgestellt hat?
:-/

Gruss Karolina



Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Mick am 29.10.2007 um 22:53:17

Karolina schrieb am 29.10.2007 um 22:50:31:
ch möchte auf jeden Fall telefonisch nachfragen, aber soll ich jetzt die Ausländerbehörde anrufen, wo ich wohne und auch mein Mann wohnnen wird oder die Behörde wo die Befristung ausgestellt hat?  

Hoi,

siehe Antwort #21.

Gilt jedenfalls so lange kein Visum beantragt wird
und sich hierdurch die Zuständigkeit ändert.

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 29.10.2007 um 23:01:48
Hallo Mick,

vielen Dank! Nun weis ich, wo ich als erstes anrufen werde!

Vielen Dank!

Karolina

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von Karolina am 19.11.2007 um 00:48:48
Hallo,

habe noch mal eine Frage zur FZF. Ich habe jetzt bei der Botschaft angerufen und nach den nötigen Papieren angefragt, die man benötigt.

Sollen wir wenn wir den Antrag für FZF machen, die Unterlagen zur Befristung mitnehmen? Sie werden sicherlich fragen, warum wir erst jetzt die FZF beantragen.

Vielen Dank.

Karolina

Titel: Re: Familienzusammenführung nach Befristung
Beitrag von schweitzer am 19.11.2007 um 08:34:37

Karolina schrieb am 19.11.2007 um 00:48:48:
Sollen wir wenn wir den Antrag für FZF machen, die Unterlagen zur Befristung mitnehmen? Sie werden sicherlich fragen, warum wir erst jetzt die FZF beantragen.  


Hallo Karolina,

ob die wirklich fragen werden, weiß ich nicht - aber es kann sicher nicht schaden, die Unterlagen mitzunehmen - Ihr seid dann auf diese Eventualität vorbereitet.

=schweitzer=

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