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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> aufenthaltsrecht
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Beitrag begonnen von khao01 am 20.10.2007 um 01:08:25

Titel: aufenthaltsrecht
Beitrag von khao01 am 20.10.2007 um 01:08:25
guten tag liebe nutzer,

ich bin neu und habe mich heute angemeldet.  so ich habe logo gleich eine frage zu einem großen problem.

ich habe am 4.9 2007 eine ausländerin( im ausland) geheiratet.  also fallen wir unter das neue zuwanderungsgesetz. meine frau spricht kein deutsch ich habe ihre sprache gelernt.  ich möchte gleich zum punkt kommen. meine frau war schon 2 mal hier in deutschland mit einem schengenvisum, da waren wir aber noch nicht verheiratet.

wir wollen eine schengenvisum beantragen und gesetz dem fall sie bekommt das visum für 90 tage   wird die ausländerbehörde meine frau nach 90 tagen ausweisen?  alle unsere heiratspapier sind legalisiert  also  wir sind auch nach deutschem recht verheiratet.  wie kann ich gegenüber der ausländerbehörde auftreten  das meine frau hier bleiben darf.

sie soll hier hier in   deutschland  unsere sprache lernen. habe sie auf verdacht schon in der sprachschule angemeldet.    wie gesagt noch mal meine haupt frage

wie wird  sich die ausländerbehörde verhalt wenn ich sage ich möchte   das meine frau hier bleiben kann  soll ich einen rechtsanwalt einschalten?

ich würde mich über antworten freuen. auch wenn es nicht unbedingt so rüber
kommen mag aber meine frau und ich sind schon recht verzweifelt.

gruß an alle

khao01

Titel: Re: aufenthaltsrecht
Beitrag von Sanija am 20.10.2007 um 14:31:24
Schönen guten Tag. :)

Wenn ich alles rchtig verstanden habe, kann der Antrag auf Besuchervisum  mit der Absicht im Land dauerhaft zu bleiben Unannehmlichkeiten bringen.

Wenn die Familienzusammenführung nicht nahtlos vom Besuch zum Aufenthalt übergeht, dann erscheint reizvoll 3 Monate zum Spracherwerb hier zu haben, damit bei der Prüfung der Sprachkenntnisse für die FZF ein Problem aus dem Weg geräumt wäre.

Aber Genaueres weiß ich nicht.


Titel: Re: aufenthaltsrecht
Beitrag von Saxonicus am 20.10.2007 um 14:43:02
Warum geht Ihr nicht den legalen und richtigen Weg, indem Deine Frau ein Visum zur Familienzusammenführung stellt ?
Die Wartezeit bis zur Erteilung desselben, kann sie doch auch in ihrem Heimatland sinnvoll zu einem Sprachlehrgang nutzen.

Titel: Re: aufenthaltsrecht
Beitrag von Einbeck am 20.10.2007 um 14:52:51

khao01 schrieb am 20.10.2007 um 01:08:25:
wir wollen eine schengenvisum beantragen und gesetz dem fall sie bekommt das visum für 90 tage   wird die ausländerbehörde meine frau nach 90 tagen ausweisen?  alle unsere heiratspapier sind legalisiert  also  wir sind auch nach deutschem recht verheiratet.  wie kann ich gegenüber der ausländerbehörde auftreten  das meine frau hier bleiben darf.  


Bei Visabeantragung sind wahrheitsgemässe Angaben zu machen, der deutsche Ehemann ist nicht zu verschweigen und der Aufenthaltszweck richtig zu beziffern.

Ein Schengen Visa gibt es nur, wenn man glaubt, das kein Daueraufenthalt angestrebt wird.

Ansonsten empfehle ich Thread zu schließen, Hilfe sollte man nur zu korrekten Verhalten erwarten.
Zur Umgehung von Vorschriften gibt es von mir keine Hilfe.
Unter solchen Dummheiten leiden später viele andere.

Titel: Re: aufenthaltsrecht
Beitrag von Sanija am 20.10.2007 um 20:16:00
Es gibt schon Menschen die dies nicht mit dem Wissen Unrechtes zu tun unternehmen; sie meinen den Partner wirklich (vorerst) auf Besuch einzuladen und gehen davon aus, daß wegen der Ehe der Aufenthalt hier, vor Ort, einfach auf Dauer erlaubt wird. So hatte ich auch khao's Äußerung verstanden- mehr naiv und unaufgeklärt als vorsätzlich. Aber die Aufklärung lautet: es wäre falsch!

Wenn Besuchervisum, dann wirklich nur für den Besuch, aber dann muss die Rückkehrbereitschaft noch bestehen und nach Visumsablauf erfolgen.
Geht das?? :-?

Titel: Re: aufenthaltsrecht
Beitrag von Ulf am 21.10.2007 um 11:32:34

Saxonicus schrieb am 20.10.2007 um 14:43:02:
Warum geht Ihr nicht den legalen und richtigen Weg, indem Deine Frau ein Visum zur Familienzusammenführung stellt ?
Die Wartezeit bis zur Erteilung desselben, kann sie doch auch in ihrem Heimatland sinnvoll zu einem Sprachlehrgang nutzen.


Zumeist wird wohl ohne Deutschkenntnisse von der Auslandsvertretung noch nicht einmal der FZF-Antrag angenommen, obwohl das Verfahren diskutabel ist.

Hat die Frau einen Hochschulabschluß?

Gruß, ULF

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