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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Verjährung?
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Beitrag begonnen von InvaderZim am 19.10.2007 um 22:25:09

Titel: Verjährung?
Beitrag von InvaderZim am 19.10.2007 um 22:25:09
Meine Freundin(deutsch) hat einen Ausländer(afrikaner) geheiratet, welcher in Deutschland falsches Asyl beantragt hatte.
Das war in 1999. Dieser hat Deutschland dann 2002 verlassen.
Nun hat er mit seiner richtigen identität geheiratet und ist wieder in Deutschland. Er hat der Botschaft allerdings seine Vergangenheit verschwiegen. Er möchte nicht weiter lügen und wollte seiner Ausländerbehörde mitteilen das er schon mal unter falschem Namen in D war.
Die Frage ist: Kann er immernoch rechtlich für dieses Vergehen belangt werden oder ist dies schon verjährt?

Titel: Re: Verjährung?
Beitrag von DonCamillo am 20.10.2007 um 09:24:26
Die Verjährungsfrist beträgt in diesen Fällen 5 Jahre


DC

Titel: Re: Verjährung?
Beitrag von thom am 20.10.2007 um 12:50:00

InvaderZim schrieb am 19.10.2007 um 22:25:09:
Kann er immernoch rechtlich für dieses Vergehen belangt werden oder ist dies schon verjährt?  

Falls er direkt nach dem Asylverfahren ausgereist ist, werden die Falschangeben kaum bestraft. Die Asylzeit wird er aber im Visumantrag nicht angegeben haben, ein weiteres Vergehen. Wenn er künftig einen deutschen Pass beantragt, könnte über seine Fingerabdrücke die Asylantenzeit und die Falschangeben im Visumverfahren festgestellt werden. Vielleicht besser vorher beim Anwalt fragen, was an Strafen droht.
thom

Titel: Re: Verjährung?
Beitrag von proll am 20.10.2007 um 15:25:03
Es gibt die Möglichkeit, dass die ABH die Doppelidentität durch eine ed-Behandlung über die Polizei irgendwann erfährt oder der Ausländer outet sich selbst.
Man möge überlegen, wie die ABH in den verschieden Fällen handeln wird.

Falschangaben im Visaverfahren wurden ja auf jeden gemacht,

proll

Titel: Re: Verjährung?
Beitrag von InvaderZim am 22.10.2007 um 14:55:38
Er hatte 1999 Asyl beantragt und auch Leistungen bezogen. Er ist dann 2002 ausgereist ohne der ABH bescheid zu geben.

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