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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
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Beitrag begonnen von Seven am 16.10.2007 um 18:06:24

Titel: Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
Beitrag von Seven am 16.10.2007 um 18:06:24
Hallo :)

Kann mir Jemand helfen..mein ABH ist Alles andere als auskunftsfreudig ( Jeder erzählt dort was anderes )und ich möchte doch alles richtig machen.
Habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert aber das verwirrt..

Welche Schritte kommen zuerst ? ...angelegen Familienbuch oder Einwohnermeldeamt...? ABH ?...

Bin mir auch sicher das das ABH meine Frau erstmal wieder Richtung Russland schickt :( Habe heute auch ein Merkblatt "Unterlagen für die Prüfung von Artikel 11 und 13 EGBGB durch die Standesamtsaufsicht" vom Einwohnermeldeamt bekommen. Aber Alles was dadraufsteht müssen wir doch auch bei D-Visum-Antrag schon vorzeigen...ist das dann nochmal notwenig im EWMA ?

Bitte helft mir !!!

DANKE...

Titel: Re: Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
Beitrag von DonCamillo am 16.10.2007 um 18:19:04

Seven schrieb am 16.10.2007 um 18:06:24:
Bin mir auch sicher das das ABH meine Frau erstmal wieder Richtung Russland schickt  


Das machen andere ABH's auch in dieser Situation !

DC

Titel: Re: Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
Beitrag von Ulf am 21.10.2007 um 12:35:39

Seven schrieb am 16.10.2007 um 18:06:24:
Kann mir Jemand helfen..mein ABH ist Alles andere als auskunftsfreudig ( Jeder erzählt dort was anderes )und ich möchte doch alles richtig machen.
Habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert aber das verwirrt..

Welche Schritte kommen zuerst ? ...angelegen Familienbuch oder Einwohnermeldeamt...? ABH ?...



Ich denke nicht, daß das Standesamt für jemanden ein Familienbuch anlegt, der noch nicht einmal gemeldet ist. Also erst ABH/Meldeamt (Reihenfolge je nach Bundesland unterschiedlich). Wenn die ABH schon Unterlagen für das Standesamt verschickt, dann ausfüllen, das ist nicht zuvörderst fürs Familienbuch, sondern für die aufenthaltsrechtliche Amtshilfe.

Gruß, ULF

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