i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was kommt nach der Eheschließung in DK ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192550784 Beitrag begonnen von Seven am 16.10.2007 um 18:06:24 |
Titel: Was kommt nach der Eheschließung in DK ? Beitrag von Seven am 16.10.2007 um 18:06:24
Hallo :)
Kann mir Jemand helfen..mein ABH ist Alles andere als auskunftsfreudig ( Jeder erzählt dort was anderes )und ich möchte doch alles richtig machen. Habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert aber das verwirrt.. Welche Schritte kommen zuerst ? ...angelegen Familienbuch oder Einwohnermeldeamt...? ABH ?... Bin mir auch sicher das das ABH meine Frau erstmal wieder Richtung Russland schickt :( Habe heute auch ein Merkblatt "Unterlagen für die Prüfung von Artikel 11 und 13 EGBGB durch die Standesamtsaufsicht" vom Einwohnermeldeamt bekommen. Aber Alles was dadraufsteht müssen wir doch auch bei D-Visum-Antrag schon vorzeigen...ist das dann nochmal notwenig im EWMA ? Bitte helft mir !!! DANKE... |
Titel: Re: Was kommt nach der Eheschließung in DK ? Beitrag von DonCamillo am 16.10.2007 um 18:19:04 Seven schrieb am 16.10.2007 um 18:06:24:
Das machen andere ABH's auch in dieser Situation ! DC |
Titel: Re: Was kommt nach der Eheschließung in DK ? Beitrag von Ulf am 21.10.2007 um 12:35:39 Seven schrieb am 16.10.2007 um 18:06:24:
Ich denke nicht, daß das Standesamt für jemanden ein Familienbuch anlegt, der noch nicht einmal gemeldet ist. Also erst ABH/Meldeamt (Reihenfolge je nach Bundesland unterschiedlich). Wenn die ABH schon Unterlagen für das Standesamt verschickt, dann ausfüllen, das ist nicht zuvörderst fürs Familienbuch, sondern für die aufenthaltsrechtliche Amtshilfe. Gruß, ULF |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |