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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Auslegung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191477124 Beitrag begonnen von VolkerW am 04.10.2007 um 07:52:04 |
Titel: Auslegung Beitrag von VolkerW am 04.10.2007 um 07:52:04
Diese Nachricht erhielt ich heute von der Deutschen Botschaft in Moskau.
"die Teilnahme an einem Sprachkurs beim Goethe Institut ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedem Antragsteller freigestellt, wie er sich die erforderlichen Kenntnisse aneignet. Dies kann an anderen Sprachschulen, durch einen Privatlehrer oder aber auch im Selbststudium geschehen. Allerdings ist als Nachweis unbedingt die Teilnahme an einer Prüfung für Start A1 beim Goethe Institut oder den beteiligten Sprachlernzentren erforderlich. Nachweise anderer Einrichtungen können nicht akzeptiert werden, es sei den der Antragsteller verfügt über Kenntnisse wie ein Muttersprachler. Als Information habe ich Ihnen die nächsten Prüfungstermine und eine Übersicht der Sprachlernzentren angehängt." Somit geht aus diesem Schreiben hervor, das die Prüfung der Sprache, entgegen den Informationen nicht möglich ist. Was kann man hier machen? Ich Danke euch für eure Ideen Grüsse Volker |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von DonCamillo am 04.10.2007 um 08:07:10 VolkerW schrieb am 04.10.2007 um 07:52:04:
Der Erwerb der dt. Sprache kann letztlich fast überall erfolgen. Es muss lediglich durch die Prüfung das entsprechende Niveau errreicht werden. Was ist also das Problem ? DC |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von VolkerW am 04.10.2007 um 08:10:45
Das Problem sehe ich darin, das die Botschaften die Prüfung extern verlagern und somit eine Prüfung vorgeschrieben wird. Im Gesetz und im Flyer liest sich dies noch ganz anders.
Grüsse Volker |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von DonCamillo am 04.10.2007 um 08:59:45 VolkerW schrieb am 04.10.2007 um 08:10:45:
Letztlich zählt doch, dass die Deutschkennntnisse erworben wurden und durch eine Prüfung der Grad der Kennntnisse nachgewiesen wurden. Ganz gleich wo die Prüfung abgelegt wurde. Ist denn das Problem die Prüfung ? Das ist zur Feststellung der Kenntnisse doch normal und unabdingbar. DC |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von VolkerW am 04.10.2007 um 09:04:54
Ja, das Problem ist die Prüfung, da in userer Stadt keine Prüfung angeboten wird und somit eine Anreise nach Moskau notwendig ist. In der Broschüre wurden auch nur ander GI genannt.
Auf der Infoseite des Bundesamtes für Migration liest es sich folgendermassen "Wie kann ein Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen? Wer das Visum für den Ehegattennachzug in einer deutschen Botschaft bzw. einem Generalkonsulat beantragen möchte und sich noch nicht auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann, muss seinen Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung "Start Deutsch 1" beifügen." Deweiteren soll hier ein Zwang ausgeübt werden, welcher keinerlei Basis hat. Grüsse Volker |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von schweitzer am 04.10.2007 um 09:11:28 VolkerW schrieb am 04.10.2007 um 08:10:45:
Das finde ich nicht. Ich zitiere mal aus dem Flyer des BAMF: Zitat:
Ich habe mal die m.E. entscheidenden Worte hervorgehoben. "Muss" heißt juristisch "muss" und nicht "soll" oder "kann". Und "kann" heißt (hier), erst wenn das mit dem "muss" nun tatsächlich nicht realiserbar, z.B. weil nicht zumutbar ist, gibt es ein Ermessen etwas anderes zuzulassen, in "Ausnahmefällen". Eine grundsätzliche Ausnahme ist nur eröffnet, wenn der letzte von mir aus dem Flyer zitierte Absatz einschlägig wäre. Die dort genannten Voraussetzungen allerdings nur bei einem Muttersprachler anzunehmen, wäre dann auch m.E. eine allzu verkürzte Interpretation. Ansonsten könnte ich aber in dem Verhalten der Botschaft erst einmal nichts erkennen, was nicht durch das Gesetz bzw. die Hinweise des BAMF gedeckt ist ... =schweitzer= |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von DonCamillo am 04.10.2007 um 09:21:13 VolkerW schrieb am 04.10.2007 um 09:04:54:
Doch. Ergibt sich aus dem AufenthG . Deutschkenntnisse sind erforderlich und nachzuweisen . DC |
Titel: Re: Auslegung Beitrag von Mick am 04.10.2007 um 09:48:49
Zur Vermeidung einer erneute Endlosdiskussion
zum gleichen Thema: :closed |
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