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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiratsvisum beantragt wo und wann muß die VE gegeben werden
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Beitrag begonnen von wolf47 am 03.10.2007 um 13:39:03

Titel: Heiratsvisum beantragt wo und wann muß die VE gegeben werden
Beitrag von wolf47 am 03.10.2007 um 13:39:03
Hallo alle zusammen, ich bin Anfänger habe aber schon viel gelesen und blicke nicht so richtig durch,
Ich möchte jetzt meinen Fall kurz schildern
Meine Verlobte (marokanerin) haben soweit schon alles geschafft, unsere Ehe wurde vom Oberlandesgericht genehmigt.Jetzt sagt die ALB meine Verlobte muß den Sprachkurs machen ,den macht Sie zur Zeit in Marokko (dort gibt es kein Goethe. Institut) wird dieser Sprachkurs hier anerkannt?
Frage: Wo muß ich die VE abgeben, die ALB sagt das ich nichts machen brauche es geht alles von der deutschen Botschaft aus ,ist das richtig.
Die haben doch keine VE von mir vorliegen was soll ich machen? ich weis nicht mehr weiter und brauche dringend Euren Rat.

MfG Wolf47


Titel: Re: Heiratsvisum beantragt wo und wann muß die VE gegeben werden
Beitrag von Mick am 03.10.2007 um 14:35:44

wolf47 schrieb am 03.10.2007 um 13:39:03:
wird dieser Sprachkurs hier anerkannt?


Hi,
es kommt letztlich darauf an, was die Botschaft
akzeptiert. Den dort ist die Feststellung zu treffen,
ob ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen.
Sollte also mit der Botschaft geklärt werden.


Zitat:
Frage: Wo muß ich die VE abgeben, die ALB sagt das ich nichts machen brauche es geht alles von der deutschen Botschaft aus ,ist das richtig.

Die Botschaft schickt die Unterlagen zur ABH, von
dort wirst Du eingeladen und dann wird die VE aus-
gestellt. Geht natürlich auch vorher, machen aber
nicht alle Ausländerbehörden so.


Titel: Re: Heiratsvisum beantragt wo und wann muß die VE gegeben werden
Beitrag von hge2001 am 03.10.2007 um 15:18:40

wolf47 schrieb am 03.10.2007 um 13:39:03:
.Jetzt sagt die ALB meine Verlobte muß den Sprachkurs machen ,den macht Sie zur Zeit in Marokko (dort gibt es kein Goethe. Institut) wird dieser Sprachkurs hier anerkannt?


laut info der Botschaft in Rabat gibt es GI:


Zitat:
Das Goethe-Institut in Rabat, Tel.: 037 706544, Fax: 037 208341, e-mail:
rabatspr@goethe.org.ma und Casablanca ; Tel.: 022 200445, Fax: 022483732, e-mail:
gicasa@iam.net.ma kann Sie konkret informieren zu Sprachkursen in Marokko und zu der
Prüfung für das Zertifikat „Start Deutsch 1“.



http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/01/Visabestimmungen/downloaddatei__ehegattennachzug__deutschkenntnisse,property=Daten.pdf

hge

Titel: Re: Heiratsvisum beantragt wo und wann muß die VE gegeben werden
Beitrag von nessaja am 03.10.2007 um 15:54:10
Hallo,
ein GI gibt es auch in Casablanca und nur dort und in Rabat werden die Prüfungen abgenommen.

LG Nessaja

Titel: Re: Heiratsvisum beantragt wo und wann muß die VE gegeben werden
Beitrag von wolf47 am 03.10.2007 um 16:12:23
Vielen Dank für eure schnellen Antworten,

ich werde morgen zur ALB gehen und nachfragen, ob ich die VE sofort dort abgeben kann, damit alles schneller bearbeitet wird.

Die Prüfung für den Sprachkurs findet am 8.11.07 statt,wollen bis dahin mal abwarten,

Viele Grüße von Wolf47

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