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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Geburt in Deutschland Besuchervisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191339445 Beitrag begonnen von Nike32w am 02.10.2007 um 17:37:25 |
Titel: Geburt in Deutschland Besuchervisum Beitrag von Nike32w am 02.10.2007 um 17:37:25
Hallo,
eine Freundin von mir (aus Tunesien), hat ein Besuchervisum und kann voraussichtlich bis zur Geburt Ihres Kindes nicht mehr Fliegen (ärztliches Attest), dementsprechend wird auch das Visum verlängert. Nun meine Frage: Bekommt das Kind durch die Geburt in Deutschland automatisch auch einen Deutschen Pass? Freue mich über jede Antwort MfG Nike |
Titel: Re: Geburt in Deutschland Besuchervisum Beitrag von ronny am 02.10.2007 um 17:46:53 Nike32w schrieb am 02.10.2007 um 17:37:25:
Hallo, nein, es sei denn der andere Elternteil wäre Deutscher oder würde die in § Abs. 3 StAG genannten Voraussetzungen erfüllen. Allein die Geburt in Deutschland vermittelt nur dann die deutsche Staatsngehörigkeit, wenn § 4 Abs. 1 oder 3 erfüllt sind. Grüße Ronny ;) und verschoben ins Staatsangehörigkeitsrecht ;) |
Titel: Re: Geburt in Deutschland Besuchervisum Beitrag von Nike32w am 02.10.2007 um 20:36:19
Hallo,
könntest Du mir den Paragraphen mal genauer ausführen? Liebe Grüße Nike [edit]ich füge hier mal dein Folgepost ein Tippi[/edit] ich nochmal :) habe mir den Link nochmal genauer durchgelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es völlig irrelevant, ob meine Freundin ein Besucher-, oder ein Studentenvisum hat. Ihr Kind wird so oder so nicht den deutschen Paß bekommen. Sehe ich das richtig? MfG Nike |
Titel: Re: Geburt in Deutschland Besuchervisum Beitrag von ronny am 02.10.2007 um 21:40:02 Nike32w schrieb am 02.10.2007 um 20:36:19:
Ja genau ;) |
Titel: Re: Geburt in Deutschland Besuchervisum Beitrag von Ralf am 03.10.2007 um 00:11:35 ronny schrieb am 02.10.2007 um 21:40:02:
... wobei, wie schon gesagt wurde, die StA des Kindes auch über den anderen Elternteil erworben werden könnte. |
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