i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach § 9 Mindesteinkommen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191338248

Beitrag begonnen von Algerie am 02.10.2007 um 17:17:28

Titel: Einbürgerung nach § 9 Mindesteinkommen
Beitrag von Algerie am 02.10.2007 um 17:17:28
Grüße Euch beim Staadsbürgerschaftsantrag nach §9 gibt es da eine Mindestlohn Vorschrift was man verdienen muß?? Währe supper wenn ihr mir da weiter helfen könntet. :)

Titel: Re: Einbürgerung nach § 9 Mindesteinkommen
Beitrag von Sanija am 02.10.2007 um 19:27:42
Weiß gar nicht ob die gleiche Berechnung dafür auch gilt, aber versuche mal
hier zu klicken, wobei der Rechner mehrmals als nur kleine Orientierungshilfe ausgewiesen wurde.
Wenn Du gesicherten Lebensunterhalt nachweisen musst, dann bedeutet das, daß Deine "Bedürfnisse" (und Deiner Angehörigen) ohne öffentliche Hilfe gedeckt sein müssen.
Wenn also im Rechner Anschpruch=0 erscheint, dann is' vielleicht gut.
Es gibt keinen Mindestlohn, sondern das Familieneinkommen muss den Familienbedarf decken (viellicht 312 € für Frau + 312 € für Mann + Miete), aber von dem Neto-Einkommen werden wahrscheinlich noch Freibeträge abgezogen.
Jedoch die Auskunft eines Experten wäre besser.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.