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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Selbständich und Kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191334725 Beitrag begonnen von tinka82 am 02.10.2007 um 16:18:45 |
Titel: Selbständich und Kind Beitrag von tinka82 am 02.10.2007 um 16:18:45
Hi! Ich bin Polin, ich lebe seit einige Zeit in Deutschland. Habe mich selbständich gemacht und habe deswegen Aufenhaltserlaubnis bekommen. Mein Verlobter Ist auch Pole uns ist ebenso selbständich. Wir wollen nächstes Jahr heiraten.
Ich möchte auch danach Kinder kriegen. Wenn ich schwanger werde möchte ich meine Gewerbe schliessen. Wie wird es danach mit meinem Aufenthaltserlaubnis? Wird es weiter gültig? Wenn ich das Kind bekomme werde ich Recht fürs Kindergeld haben? |
Titel: Re: Selbständich und Kind Beitrag von Muleta am 02.10.2007 um 18:26:58 tinka82 schrieb am 02.10.2007 um 16:18:45:
du hast keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Freizügigkeitsbescheinigung. Die wirst Du nach einer Heirat auch behalten. Zitat:
sehr wahrscheinlich ja. Nutzt aber nur etwas, wenn die Einkünfte höher liegen als ALG 2. Muleta |
Titel: Re: Selbständich und Kind Beitrag von Ulf am 04.10.2007 um 20:53:32 Muleta schrieb am 02.10.2007 um 18:26:58:
Vielleicht hat sie auch eine Aufenthaltserlaubnis, zum Beispiel aus der Zeit, als polnische Bürger keine Freizügigkeitsbescheinigungen bekommen konnten. Gruß, ULF |
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