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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190815344 Beitrag begonnen von Algerie am 26.09.2007 um 16:02:24 |
Titel: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Algerie am 26.09.2007 um 16:02:24
Guten Tag an alle habe da eineige Fragen zu den Rentenbeiträgen und sonstigen Voraussetzungen beim Antrag auf erlangen der deutschen Staadsangehörigkeit.Mein Bekannter lebt seit 3 Jahren in Deutschland ist seit 5 Jahren mit einer Deutschen verheiratet, er hat 2 Jahre Hartz 4 bekommen und arbeitet nun seit einem Jahr fest .Nun meine Frage wie lange muß er Rentenbeiträge einbezahlt haben und wird bei Harzt 4 Rentenbeiträge bezahlt und wenn ja wird das auch angerechnet? Was muß er sonst noch für Voraussätzungen haben um den Antrag zu stellen? Haben die verschiedenen Bundesländer abweichende Kriterien für die Erteilung der Staadsangehörigkeit?
Gibt es Bundesländer wo es schwieriger oder leichter ist die Staadsangehörigkeit zu erlangen? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten ! :) |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von schweitzer am 27.09.2007 um 21:56:45
Hallo Algerie,
ich bin kein "Spezi" für diese Frage, aber Du hattest jetzt schon so lange Geduld, dass ich einfach mal mit dem Antworten beginne. Meistens finden sich dann noch andere user, die dann korrigieren, ergänzen usw. Also mal ein erster Versuch. Die Einbürgerung würde bei der von Dir geschilderten Konstellation über § 9 in Verbindung mit § 8 StAG abzuwickeln sein. In den Verwaltungsvoeschriften zu § 9 heißt es unter anderem: Zitat:
Dann kommt der § 8 StAG ins Spiel - es handelt sich also nicht um eine Anspruchs - sondern um eine Ermessenseinbürgerung. Die für Deine Frage wichtige Passage der Verwaltungsvorschrift zu § 8 findest Du hier: Zitat:
Daraus lese ich, dass früherer Hartz IV-Bezug unschädlich ist, gegenwärtig aber eine solche Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen werden muss, die auch eine gewisse Prognose hinsichtlich gesicherten Lebensunterhalts in der Zukunft zulässt. Die gelb hervorgehobene Pasage weist daraufhin, dass auch eine ausreichende soziale Absicherung für das Alter nachzuweisen ist. Das heißt - ja, Rentenbeiträge spielen eine Rolle. Was allerdings als "ausreichend" angesehen wird, gibt weder der Gesetzestext, noch der Text der Verwaltungsvorschrift her. Das müsste also ein Experte beantworten - oder Ihr fragt einfach bei der zuständigen EBH nach. Ich hoffe, dass ich Dir wenigstens ein bisschen helfen konnte. - Und vielleicht postet ja nun auch noch jemand anderes etwas. =schweitzer= |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Ralf am 28.09.2007 um 00:47:14
Ok, ich will dann auch mal, ist nicht so ganz einfach:
1.: Die Verwaltungsvorschriften fordern für eine Ermessens- einbürgerung (§ 8), dass eine Vorsorge auch für das Alter getroffen wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Es muss also bereits ein - wenn auch geringer - Anspruch auf eine Altersversorgung bestehen. Das kann durch Betrags- zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch durch eine private Altersvorsorge geschehen. 2.: Das Rentenrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf eine Altersrente erst dann besteht, wenn mindestens 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sind. 3.: Daraus ergibt sich, dass eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 grundsätzlich mindestens 60 Rentenbeiträge erfordert (minderjährige Kinder sind hier aus naheliegenden Gründen mal ausgenommen). 4.: Da eine Einbürgerung nach § 9 weniger Aufenthalts- dauer als diese 60 Monate (=5 Jahre) erfordert, können hier natürlich keine 60 Monatsbeiträge gefordert werden. Üblich sind daher mindestens 24 Monatsbeiträge, je nach tatsächlicher Aufenthaltsdauer wird mancherorts aber auch mehr verlangt, die Regeln sind da nicht einheitlich. 5.: Hartz4: Bin mal ehrlich: Mir fehlt hier mittlerweile die Praxis, keine Ahnung ob da welche eingezahlt werden oder nicht. Wenn ja, werden sie selbstverständlich angerechnet. Ob angerechnet wird, sollte die Arbeits- agentur bzw. der Rentenversicherungsträger mitteilen können. |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von ronny am 28.09.2007 um 07:42:50 Ralf schrieb am 28.09.2007 um 00:47:14:
Hi, afaik wird bei Hartz IV - Bezug kein Rentenbeitrag gezahlt, lediglich wird die Zeit als Ausfallzeit angerechnet. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Algerie am 28.09.2007 um 13:15:04
Erst mal vielen Dank an schweizer, Ralf und ronny :D
also heißt das ,daß diese Zeit vom Hartz 4 beim Antrag nicht angerechnet wird und denkt ihr 1 1/2 Jahre arbeiten mit einzahlen der Rentenbeiträge sowie zusätzlich eine Private Rentenabsicherung reichen aus oder sollte er noch warten mit dem Antrag ? Mein Bekannter will sich Örtlich verändern da seine Firma in ganz Deutschland vertreten ist nun dazu eine Frage gibt es Bundesländer wo es etwas LEICHTER ist die Deutsche Staadsbürgerschaft zu erlangen ? Währe sehr Dankbar über Eure Antwort! Bis bald :) |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Tippi am 28.09.2007 um 16:53:42 ronny schrieb am 28.09.2007 um 07:42:50:
Lieg ich jetzt völlig falsch??? :öhm Bezug von ALG II = Beitrag zur Rentenversicherung von mtl. 40 Euro. klickmichan undmichauch Gruß Tippi |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Algerie am 28.09.2007 um 17:36:01
Vielen Dank Tippi ist nur noch die frage ob es dann auch beim Antrag angerechnet wird ! Währe auch supper Lieb wenn mir jemand auf meine anderen Fragen eine Antwort hätte!!!!!Danke bis bald :)
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Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von tomy am 28.09.2007 um 17:48:54 Algerie schrieb am 26.09.2007 um 16:02:24:
Tom |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Algerie am 28.09.2007 um 18:44:29
Hallöchen also kapiere das echt nicht warum kann man nach drei Jahren die Deutsche Staadsbürgerschaft beantragen aber braucht dazu 60 Monate voll Rentenbeiträge.Das kann ja dann nie klappen das man die Staadsbürgerschaft nach 3 Jahren bekommt.Verstehe das nicht warum kann man dann überhaubt den Antrag stellen ,daß wird ja dann sowieso abgelehnt da man ja die Rentenbeiträge nur für höchstens 3 Jahre also 36 Monate hat!!!!! :-? :-? :-?Welches Bundesland ist für den Antrag am besten?Bis bald und Danke :o
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Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Ralf am 28.09.2007 um 18:55:21 Algerie schrieb am 28.09.2007 um 18:44:29:
tomy sagte, dass es ausreicht, wenn der Ehepartner 60 Monatsbeiträge voll hat. ;) |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Algerie am 29.09.2007 um 15:33:40
DANKE für eure Antworten!!!! :)
eis vielleicht jemand aus der Erfahrung in welchem Bundesland es am besten währe für den Antrag? ;) |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Ralf am 29.09.2007 um 15:47:24 Algerie schrieb am 29.09.2007 um 15:33:40:
Das kann man sich ja nicht aussuchen, das hängt davon ab, wo der Einbürgerungsbewerber wohnt. ;) |
Titel: Re: Rentenbeiträge und sonstige Voraussetzungen? Beitrag von Algerie am 29.09.2007 um 16:49:35
Hallo Ralf seine Firma ist in ganz Deutschland tätig und da er ein Ortswechsel vor hat kann er sich die Region aussuchen! Deshalb meine Frage wo es am besten währe!!!!!Vielleicht weist du oder jemand anderes ja durch Erfahrungsaustausch wo es für den Antrag am besten währe. ;)
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