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Beitrag begonnen von caro18805 am 17.09.2007 um 08:25:53

Titel: Geburtsurkunde
Beitrag von caro18805 am 17.09.2007 um 08:25:53
Braucht man zur Eheschließung immer eine Geburtsurkunde? Mein Freund (im Libanon geboren) hat ein deutsches Reisedokument und ein Scheidungsurteil von einem deutschen Gericht.Reicht das zur Eheschließung?Wenn nicht,wie kommt er an eine Geburtsurkunde aus dem Libanon ? Er hat übrigens keine libanesische Staatsangehörigkeit,er ist "nichts".Auch die Türkei (da kommen seine Eltern her) geben ihm keinen Paß.Die Familie hat wegen der Verfolgung der Christen im Libanon gelebt und ist dann von dort vor über 20 Jahren ausgereist.Ein Teil der Geschwister lebt in Schweden ,der Rest in den USA.

Titel: Re: Geburtsurkunde
Beitrag von ronny am 17.09.2007 um 08:58:15
Hallo,

zur Eheschließung sind nachzuweisen:

1. der Personenstand,

2. die Staatsangehörigkeit.

Zu 1. Der Nachweis des Personenstandes wird im Allgemeinen durch Personenstandsurkunden zu führen sein. Welche Dokumente wurden denn für die geschiedene Ehe vorgelegt.? Existiert für diese Ehe ein Familienbuch ?

Zu 2. Die Staatsangehörigkeit weist man im Allgemeinen durch einen Reisepass seines Heimatstaates nach. Darauf verzichtet werden kann nur im Falle einer Anerkennung als Asylberechtigter, als ausl. Flüchtling oder als anerkannt Staatenloser.

Welche Unterlagen liegen denn dem deutschen Reisedokument zugrunde ?

Wie wird die Identität nachgewiesen ?

Wenn die Eltern aus der Türkei stammen, dann ist er ebenfalls türkischer Staatsangehöriger und wird von dort einen Pass anfordern müssen.

Grüße
Ronny ;)

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