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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189951092 Beitrag begonnen von Ivonne1 am 16.09.2007 um 15:58:11 |
Titel: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? Beitrag von Ivonne1 am 16.09.2007 um 15:58:11
Hallo zusammen !
Mein Lebenspartner wird demnaechst ein Visum stellen zwecks Familienzusammenfuehrung um legal in Deutschland einreisen zu koennen. Frage: Koennte ihm das Visum wegen momentan noch geringen Deutschkenntnissen verweigert werden oder wird ihm legendlich auferlegt nach Einreise einen Kurs zu besuchen, zwecks besserer Integrierung. Vielen Dank im Voraus fuer eure Antworten. Ivonne |
Titel: Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? Beitrag von Einbeck am 16.09.2007 um 16:06:49
Sorry, allgemeine Regel:
Deutschkenntnisse nach Niveau A1 müssen vorhanden sein. Ohne Deutschkenntnisse kein Visum für Fzf. Ausnahmeregelungen: wurden hier diskutiert mal googeln. Evtl. Ausnahme: Hochschulabschluss |
Titel: Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? Beitrag von Mahalo am 16.09.2007 um 17:12:03
Ganz klares JA!
Ohne Deutschkenntnisse inkl. Abschluß A 1 bei einem Goetheinstitut und NUR dort kein Visa mehr! Anfangs hatte ich auch mir der Regelung so mein Problem, aber es ist gut so nur schade , diese Regelung kommt 17 Jahre zu spät! |
Titel: Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? Beitrag von tomy am 16.09.2007 um 17:46:22 Einbeck schrieb am 16.09.2007 um 16:06:49:
Tom PS: :( nur wegen Inländerdiskriminierung ! |
Titel: Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? Beitrag von Anna2 am 17.09.2007 um 00:02:33 Mahalo schrieb am 16.09.2007 um 17:12:03:
Was meinst Du damit? Warum ausgerechnet 17 Jahre? Hat das mit nem anderen Gesetz zu tun, das es damals gab? |
Titel: Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? Beitrag von DonCamillo am 17.09.2007 um 07:42:10 Anna2 schrieb am 17.09.2007 um 00:02:33:
Das vorherige Gesetz (AuslG) trat 1990 in Kraft. In diesem Gesetz wurden die Deutschkenntnisse nicht gefordert. Ich teile übrigens die Meinung von Mahalo. Es wäre (im Nachhinein) mehr als notwendig gewesen Deutschkenntnisse vor Einreise zu fordern. So wären die jetzigen Probleme sicher kleiner. DC |
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