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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> arbeiten im Ausland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189257322 Beitrag begonnen von niskawa am 08.09.2007 um 15:15:22 |
Titel: arbeiten im Ausland Beitrag von niskawa am 08.09.2007 um 15:15:22
Hallo alle zusammen
Ich habe eine Frage, wäre sehr net wenn Sie mich richtig beantworten. Ich bin Iraner und habe Niederlassungserlaubnis(unbefriestet), darf ich für 1 oder 2 Jahre nach Iran gehen und da arbeiten aber möchte ich gerne auch mein Rentebeitrag hier bezahlen, und mein NE in Deutschland zubehalten und wenn ich zurückkomme keine erge zuhaben. danke Niskawa |
Titel: Re: arbeiten im Ausland Beitrag von ronny am 08.09.2007 um 15:30:35
Hallo,
ich habs mal hierher verschoben, weil hier massenhaft Threads dazu zu finden sind. Der Aufenthaltstitel wird mit Ausreise erlöschen, soweit keine Ausnahme in Frage kommt. Hier ist die Rechtsgrundlage § 51 AufenthG, insbesondere Absatz 1: Zitat:
lies selber, ob eine Ausnahmeregelung in Betracht kommt. Suchbegriffe: Erlöschen der NE § 51 AufenthG Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: arbeiten im Ausland Beitrag von Muleta am 08.09.2007 um 15:59:17 ronny schrieb am 08.09.2007 um 15:30:35:
und weil sich jetzt etwas geändert hat: soweit JETZT die Voraussetzungen für eine NE-EG gem. § 9a vorliegen, besteht die Möglichkeit, diese zu beantragen. Nach Erhalt gilt dann § 51 Abs. 9 AufenthG: Zitat:
Muleta |
Titel: Re: arbeiten im Ausland Beitrag von niskawa am 08.09.2007 um 16:47:37
ok danke für eure Antwort aber mein Aufenthaltserlaubnis ist auf mein Iranische Passport und bin kein Asyl , habe NE §9 AufenthG.
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Titel: Re: arbeiten im Ausland Beitrag von niskawa am 08.09.2007 um 18:28:42
hallo,
Ich habe jetzt alles gut verstanden vielen ihr beide experten Ronny und Muleta. Bitte veraten sie es mir ob ich jetzt für NE-EG gem. § 9a beantragen kann obwohl ich mein NE seit ca. 2 Monate bekommen habe. danke danke Grüße Niskawa |
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