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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188974314 Beitrag begonnen von VolkerW am 05.09.2007 um 08:38:33 |
Titel: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von VolkerW am 05.09.2007 um 08:38:33
Guten morgen an alle,
ich verfolge nun hier die Diskussion über die Sprachkenntnisse und stellen sich mir hier einige grundsätzliche Fragen 1. A1 ohne Goetheinstitut, was wenn es einfach keins gibt in dem Land 2. Goetheinstitut ja, aber aber hunderte Kilometer entfernt - wie soll dass gehen 3. Nachweis der Sprachkenntnisse durch andere Institute möglich? 4. Der Antragsteller spricht gebrochen Deutsch und hat kein A1 Alle diese Varianten sind möglich aber wie soll man reagieren. Ich habe aus diesen Diskussionen gelernt, das ich bei der Abgabe der Unterlagen von meiner Frau anwesend sein werde um auch evtl. hier darüber zu berichten. Wäre nett wenn jemand was zu den Punkten 1 - 4 sagen könnte, den das AMt für Migration kennt sich da auch nicht so gut aus. Danke im vorraus |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Schleswiger am 05.09.2007 um 08:57:12
Hi VolkerW,
VolkerW schrieb am 05.09.2007 um 08:38:33:
in diesem Fall wird es zumindest ein ähnliches Institut geben, welches durch das Goethe Institut oder die Botschaft zertifiziert ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte kann man sich Lehrbücher Kaufen und den Sprachtest bei der Botschaft ablegen. VolkerW schrieb am 05.09.2007 um 08:38:33:
Das Gesetz ist unabhängig von räumlicher Entfernung. Dadurch ergibt sich z.Z keine günstigere Rechtslage für den Antragsteller. VolkerW schrieb am 05.09.2007 um 08:38:33:
Sofern diese Institut durch das Goethe Institut/die Botschaft zertifiziert wurde, ja. VolkerW schrieb am 05.09.2007 um 08:38:33:
Dann kan der Antrag nicht gestellt werden. Gruss Schleswiger |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Mick am 05.09.2007 um 09:00:05
Hi,
das Faltblatt des BAMF dürfte ja bekannt sein. Falls nicht, es ist unter www.integration-in-deutschland.de zu erhalten. In diesem Faltblatt sind auch Info's zu den Alternativen enthalten. Zusammengefasst: - Sprachtest durch Botschaftsmitarbeiter - Anerkennung anderer Sprachzeugnisse, die gleich- wertig mit Start1 sind. - Man kommt zur B. und spricht locker-flockig in deutsch, so dass kein Zweifel an den Kenntnissen besteht Vorsorglich bitte ich, von Spekulationen abzusehen. [edit]Edit: @schleswiger: Woher stammt die Info, dass (offizielle) Zertifikate durch Botschaft oder GI vergeben werden?[/edit] |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von VolkerW am 05.09.2007 um 09:18:34
Hallo Mick,
keine Spekulationen, klar. Wir reden hier sehr vile über die Theorie und somit, wenn ich es gesehen habe, kann man auch mal aus der Praxis reden. :-) Im übrigen war ich sehr erstaunt, als meine Frau mir am Telefon sagte, Sie finde das Gesetz gut, denn wenn ich in einem Land leben will, sollte man auch die Sprache sprechen können. Grüsse |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Schleswiger am 05.09.2007 um 09:37:36 Mick schrieb am 05.09.2007 um 09:00:05:
vom BAMF. ;) |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Mick am 05.09.2007 um 10:22:33 Schleswiger schrieb am 05.09.2007 um 09:37:36:
Hi, mich stört an der Aussage schon "entweder GI oder Bot- schaft zertifiziert". Du solltest damit vorsichtig sein, Ergebnisse telefonischer Rückfragen als gegeben hinzunehmen (auch wenn die richtig sein sollten). Es wird schnell was gesagt, es gibt Verluste in der Übertragung etc. etc. Antwort auf meine telef. Anfrage "Das weiß ich im Moment nicht." "Wer das weiß? Hm, alles noch im Aufbau, bitte warten Sie da noch ab". |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Mikael321 am 05.09.2007 um 10:46:41 Schleswiger schrieb am 05.09.2007 um 08:57:12:
Micha |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Saxonicus am 05.09.2007 um 10:57:53 Mikael321 schrieb am 05.09.2007 um 10:46:41:
Dann muß man sich, wohl oder übel, ins das Nachbarland bemühen (hier: nach Sri Lanka), wo die deutsche Botschaft ansässig ist. Nicht jeder Staat hat in jedem anderen Land eine Vertretung. Auch in Deutschland sind nicht alle Staaten dieser Welt akkreditiert. Gelegentlich übernehmen auch Botschaften anderer befreundeter Länder Aufgaben für nicht vorhandene diplomatische Vertretungen. |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Mikael321 am 05.09.2007 um 11:18:57 Saxonicus schrieb am 05.09.2007 um 10:57:53:
Michael |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Aguinaldo am 05.09.2007 um 11:34:49 Saxonicus schrieb am 05.09.2007 um 10:57:53:
Aus dem Faltblatt des BAMF: Zitat:
Das wird lustig. Dann beurteilt auf einmal ein Mitarbeiter der französischen Botschaft die einfachen deutschen Sprachkenntnisse eines Antragstellers. Die Franzosen sollen ja sowieso so sprachbegabt sein. ;D |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von VolkerW am 05.09.2007 um 11:42:18
Nehme ich diesen Gedanken auf, befreundete Botschaft übernimmt Deutschtest,
kommt folgender Gedanke hoch. Russischer Mitarbeiter der Deutschen Botschaft einen Test ab, da wie aus der Broschüre hervorget, nicht immer das A1 Zeugnis verlangt wird. Es muss ersichtlich sein, dass ein geringer Interationsbedarf besteht. Somit komme ich wieder auf die englische, als Interantional anerkannte Sprache zurück. Sollte auch gehen, da wir das selbe alphabet verwenden und englisch eine International anerkannte Sprache ist. Mit Grübeln ??? |
Titel: Re: Grundsätzliche Frage zum Nachweis der Sprachkenntnisse Beitrag von Mick am 05.09.2007 um 12:46:32
Grübelt bitte im Userforum weiter.
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