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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung und Anspruchseinbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187819785 Beitrag begonnen von Carla am 22.08.2007 um 23:56:25 |
Titel: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Carla am 22.08.2007 um 23:56:25
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Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Mick am 23.08.2007 um 00:03:51
Hi,
man könnte auch mal ein "Hallo" oder ähnliches in die Runde werfen, insbesondere beim ersten Post! Vielleicht könntest Du auch noch Genaueres zum bis- herigen Aufenthalt sagen. Von wann bis wann welche Aufenthaltserlaubnis wofür. Wann geheiratet etc. |
Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Saxonicus am 23.08.2007 um 00:13:08
Da Du nur ein halbes Jahr verheiratet warst und er nun einen Antrag zur Einbürgerung gestellt hat, dann ist es doch wohl etwas vermessen zu behaupten, daß er Dich nur wegen des Aufenthalts geheiratet hätte.
Wenn er jetzt eine Anspruchseinbürgerung beantragt hat, dann bedeutet es doch, daß er bereits seit 8 Jahren über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügt und somit bereits vor Eurer Eheschließung eine stabilen Aufenthaltstatus hatte. |
Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Carla am 23.08.2007 um 00:14:12
Ein freundliches Hallo,
Aufenthalt ab 1997, Studium ab 1999 bis 2006, Heirat Anfang 2006, Trennung im August letzten Jahres Gruß Carla |
Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Carla am 23.08.2007 um 00:25:36 Saxonicus schrieb am 23.08.2007 um 00:13:08:
Das ist wenig hilfreich für mich. Wenn das so wäre, hätte ich sicher nicht die Frage in diesem Board gestellt! |
Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Saxonicus am 23.08.2007 um 00:31:14 Carla schrieb am 23.08.2007 um 00:25:36:
Was erwartest Du, wenn er einen Anspruch auf Einbürgerung hat und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, dann spielt es keine Rolle ob er noch verheiratet ist, getrennt lebt oder geschieden ist. Auf gut Deutsch: Du hast keine Möglichkeit ihm die Einbürgerung zu vermasseln. |
Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Mick am 23.08.2007 um 07:35:44
Hi,
wenn es einen Nachweis für eine Scheinehe gäbe, wäre das sicher ein Grund für die ABH die Aufent- haltserlaubnis auch für die Vergangenheit zurück- zunehmen. Damit würde er in einen Status (zu- rück) fallen, der für eine Einbürgerung nicht ge- eignet wäre. Aber wie sagte Carla: Zitat:
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Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Saxonicus am 23.08.2007 um 12:08:56
Wenn er bereits die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt, dürfte die (sechsmonatige) Ehe für die Einbürgerung keine Rolle spielen.
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Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Carla am 24.08.2007 um 21:23:59
Hallo,
Mick schrieb am 23.08.2007 um 07:35:44:
[edit]hab mal das Zitat geflickt Tippi[/edit] Ich dachte immer, Scheinehe ist, wenn zwei sich einig sind und etwas vortäuschen, was nicht der Realität entspricht. Kann einer der Partner eine Scheinehe führen und der andere eine "richtige" Ehe. Oder ist das im strafrechtlichen Sinne einfach Betrug oder arglistige Täuschung? Carla |
Titel: Re: Scheidung und Anspruchseinbürgerung Beitrag von Noahpapa am 24.08.2007 um 22:06:16 Carla schrieb am 24.08.2007 um 21:23:59:
[guck=guck.gif] http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe Siehste dat ist Schein (Zweck) Ehe |
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