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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid?
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Beitrag begonnen von elefant am 21.08.2007 um 19:14:34

Titel: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid?
Beitrag von elefant am 21.08.2007 um 19:14:34
Ich habe im Dez. 06 in Kenia geheiratet. Mein Mann versprach, das Visum zur Familienzusamenführung zu beantragen und wollte im April kommen. Seit Dez. warte ich nun schon. Immer wieder erklärte mein Mann, er hab das Visum beantragt. Doch nun mußte ich zum 3 mal dieses Jahr durch die Botschaft erfahren, dass kein Antrag vorliegt. Die Gründe meines Mannes, sind mir nicht klar. Ich weiß nicht warum er so ist. Die Vermutung liegt darin, dass er eine afrikanische Frau hat.Mein Mann ist Moslem.
Da ich diese Lügen nicht mehr aushalte und ich absolut kein mehr Vertrauen habe, denke ich, ich muß mich nun schweren Herzens scheiden lassen. In Deutschland ist die Ehe noch nicht eingetragen.
An wen kann ich mich wenden, um Auskünfte zum Scheidungsverfahren und Kosten zu erhalten? Welcher Anwalt kennt sich mit dem kenianischen Recht aus? Ist meine Ehe überhaupt rechtsgültig? Mein Mann scheint keine Ehe führen zu wollen? Kann man beim Standesamt in Mombasa die Ehe annullieren lassen, weil diese nicht gelebt wird?

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von ProfDrDenis am 21.08.2007 um 19:25:09
Ich bin sicherlich kein Experte. Aber soweit ich schon gelesen habe, ist die Ehe rechtsgültig und Du musst hier in der BRD die Scheidung einreichen. Ob - über Deinen Anwalt - die Ehe als nicht vollzogen, etc. annuliert werden kann, wird er Dir sicherlich besser sagen können.

Also ab zum Anwalt.

Dir eine schöne Zeit
Wolfgang
http://ushindi.de

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von Noahpapa am 21.08.2007 um 19:36:22
Wie lange und wo zusammengelebt.

[guck=guck.gif]

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/scheidung/scheidung_ausland.htmS

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von trixie am 21.08.2007 um 19:39:01

ProfDrDenis schrieb am 21.08.2007 um 19:25:09:
Aber soweit ich schon gelesen habe, ist die Ehe rechtsgültig und Du musst hier in der BRD die Scheidung einreichen.


M. M. nach kann die Ehe in Deutschland gar nicht geschieden werden, solange nicht feststeht, ob sie nach deutschem Recht überhaupt rechtsgültig ist. Nachdem dein Mann noch keine FZF beantragt hat, gehe ich auch davon aus, dass auch noch keine Prüfung durch den Vertrauensanwalt erfolgt ist. Wenn feststeht dass die Ehe rechtsgültig ist, kann die Ehe auch in Kenia geschieden werden, da sie in Deutschland noch nie gelebt wurde. Das kostet zwar zwischen 2000 und 3000 Euro, dürfte aber dann angenehmer sein, als eine Scheidung in Deutschland.

Die Sache erschweren dürfte die Tatsache, dass dein Mann das Certificate of Marriage in Händen hat und du bei einer angestrebten Scheidung den Nachweis erbringen mußt, überhaupt verheiratet zu sein.

trixie

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von elefant am 22.08.2007 um 07:27:33
Ich habe mit meinem Mann nicht zusammengelebt. Ich war nur 7x in Kenia auf Besuch. Mein Mann war letztes Jahr 5 Wochen in Deutschland. Die Heiratsurkunde habe ich mir im Dezember in Deutschland von der Stadt beglaubigen lassen.
Trixie, ich habe deine Mail erhalten, kann dir aber nicht antworten, weil ich nicht genug Beiträge geschrieben habe.
Kennt jemand einen Anwalt in Deutschland, der sich da auskennt? Oder muß es ein Anwalt in Kenia sein?

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von Hobolobo am 22.08.2007 um 08:42:08
Hallo- Guten Morgen Elefant!

Falls hier kein passender Anwalt für dich gefunden werden kann, ist diese Seite für dich vieleicht von Interresse. In einigen Fällen wurden dort im Forum "passende" Anwälte vermittelt.

http://www.1001geschichte.de/forum/default.asp

Titel: Heirat rechtsgültig bei nichtbeherrschen der Sprache
Beitrag von elefant am 23.08.2007 um 10:49:43
Ich habe meinen Mann letztes Jahr in Kenia geheiratet. Die Ehe wurde in englischer Sprache geschlossen. Da ich nur sehr schlecht Englisch verstehe, habe ich kein Wort von dem Standesbeamten verstanden. Nur als mich alle angesehen haben und auf mein Ja gewartet haben, habe ich Yes gesagt.
Mein Frage, ist meine Ehe gültig oder kann ich meine Ehe für ungültig erklären lassen, da kein Dolmetscher zugegen war?

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von Tippi am 23.08.2007 um 11:10:30
Hi Elefant,
hab deine Frage mal an den bestehenden Fred angehängt.

Bitte keinen neuen Fred aufmachen, führe den alten Fred weiter.

Gruß
Tippi

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von trixie am 23.08.2007 um 11:15:22

Zitat:
Mein Frage, ist meine Ehe gültig oder kann ich meine Ehe für ungültig erklären lassen, da kein Dolmetscher zugegen war?

Die Ehe dürfte anzufechten sein, wenn dir - aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse - die Folgen der Ehe nicht bewußt waren. Zur Anfechtung wird es sicherlich erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.

trixie

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von ronny am 23.08.2007 um 11:29:22

trixie schrieb am 23.08.2007 um 11:15:22:
Die Ehe dürfte anzufechten sein, wenn dir - aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse - die Folgen der Ehe nicht bewußt waren.  


Hi,

ich sehe das ein bisschen anders, denn allein wegen der fehlenden Sprachkenntnisse dürfte es schwierig werden.

Anfechtbar wäre die Eheschließung z.B. dann, wenn sie unter der Vorspiegelung eines anderen Geschehens zustandegekomen wäre. Wenn also die Frau Yes sagte im Glauben eine Waschmaschine zu kaufen, aber in Wirklichkeit eine Ehe geschlossen hätte. So hat sie doch genau gewußt, welche Erklärung zu welchem Rechtsgeschäft hier abgegeben werden sollte.

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir bei Zivlgerichts sind und dass derjenige der etwas behauptet, dieses auch glaubhaft machen muß:

...ährlich Herr Richter, ich dachte ich kaufe eine Waschmaschine...

wird dazu kaum ausreichen. Und soviel bringt eine Eeaufhebung auch nicht im Vergleich zu einer (IMHO) problemlosen Scheidung.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von trixie am 23.08.2007 um 11:43:38

ronny schrieb am 23.08.2007 um 11:29:22:
So hat sie doch genau gewußt, welche Erklärung zu welchem Rechtsgeschäft hier abgegeben werden sollte.  

Das ist sicherlich unstrittig. Doch die Rechtsfolgen einer in kenianischen Ehe sind ihr evtl. nicht bewußt gewesen.

Der Ehemann Rechte könnte gegenüber seiner Frau haben - wie es in anderen ethnischen Kreisen vorkommt - die ihr nicht bewußt waren.

Um bei deinem Waschmaschinenbeispiel zu bleiben, könnte es z. B. nur dem Ehemann vorbehalten sein, andere Leute in seine Wohnung zu lassen, oder es der Frau untersagt sein, abends alleine weg zu gehen.



ronny schrieb am 23.08.2007 um 11:29:22:
Und soviel bringt eine Eeaufhebung auch nicht im Vergleich zu einer (IMHO) problemlosen Scheidung.  

Dieses Argument wäre zu prüfen.

trixie

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von Lisette am 23.08.2007 um 11:47:59
Dann wäre eigentlich keine Ehe zwischen Beteiligten verschiedener Nationalität gültig. Man könnte immer hinterher erklären, sich vorher nicht informiert zu haben.

lg       Lisette

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von trixie am 23.08.2007 um 11:52:11

Lisette schrieb am 23.08.2007 um 11:47:59:
Dann wäre eigentlich keine Ehe zwischen Beteiligten verschiedener Nationalität gültig. Man könnte immer hinterher erklären, sich vorher nicht informiert zu haben.

Deshalb verlangen ja manche Standesämter auch die Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers, wenn der ausländische Ehepartner der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

trixie

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von schweitzer am 23.08.2007 um 12:00:51

Zitat:
Wenn feststeht dass die Ehe rechtsgültig ist, kann die Ehe auch in Kenia geschieden werden, da sie in Deutschland noch nie gelebt wurde.


Kann oder muss?
Anders gefragt: Kann eine nie in Deutschland gelebte Ehe in Deutschland geschieden werden?

Und wie sieht es mit dem Einverständnis beider Partner mit der Scheidung, einer Trennungszeit bzw. der Anwesenheit beider Ehepartner bei der Scheidungsprozedur aus?

Ich glaube, das sind Fragen, die die Themanstarterin (und mich  ;), unabhängig davon, dass ich weder der betreffende Kenianer bin - das dürfte ja bekannt sein ;) -noch Verbindungen zu ihm unterhalte) noch wesentlich interessieren ...


=schweitzer=

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von trixie am 23.08.2007 um 12:09:44

schweitzer schrieb am 23.08.2007 um 12:00:51:
Kann eine nie in Deutschland gelebte Ehe in Deutschland geschieden werden?  

Und wie sieht es mit dem Einverständnis beider Partner mit der Scheidung, einer Trennungszeit bzw. der Anwesenheit beider Ehepartner bei der Scheidungsprozedur aus?

M. M. nach gilt hier kenianisches Eherecht. Nach kenianischem Eherecht, muß man drei Jahre verheiratet sein, bevor man sich wieder scheiden lassen kann. Davon kann aber abgewichen werden, wenn einer der Ehepartner bereits eine andere partnerschaftliche Verbindung eingegangen ist (bei uns würde man sagen: Ehebruch). Dann kann die Ehe sofort geschieden werden. Nach ungefähr drei Monaten ist dann die Ehescheidung über die Bühne gebracht.

trixie

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von ronny am 23.08.2007 um 12:10:20

schweitzer schrieb am 23.08.2007 um 12:00:51:
Anders gefragt: Kann eine nie in Deutschland gelebte Ehe in Deutschland geschieden werden?


Klar kann sie, warum nicht ;)

Das deutsche Gericht muß ggf.. prüfen welches Scheidungsrecht anzuwenden ist (Art. 17 EGBGB iVm Art 14), und wird vorliegend wohl zum kenianischen Recht kommen müssen.


trixie schrieb am 23.08.2007 um 11:43:38:
Doch die Rechtsfolgen einer in kenianischen Ehe sind ihr evtl. nicht bewußt gewesen.


Das ist m.E. ohne Belang. Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtum, wird nur dann Erfolg haben , wenn sie eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollte. Unterschiedliche Ansichten über eine Ehe an sich, oder über die ggs. Rechte und Pflichten sind im allgemeinen unter den Begriff "unbeachtlicher Motivirrtum" subsumierbar.

Grüße
Ronny ;)




Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von Noahpapa am 23.08.2007 um 12:41:07
Falls Sie einen Korrespondenzanwalt im Ausland benötigen sollten, so werden Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/Startseite.html oder der Bürgerservice des Auswärtigen Amts auf Anfrage gerne eine Anwaltsliste übersenden. Korrespondenzanwälte im Ausland benennen auch die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins und der Anwalt-Suchservice.

Und ich hoffe Du hattest während deiner 7 Besuche auch Zeit darauf http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/04/Konsularischer__Service/Eheschlie_C3_9Fung_20in_20Kenia.html
zu achten.

Zur Info: Ehen können überall geschieden werden.
Hier geht es um den Fall welches Recht soll angewandt werden.

Drum prüfe wer sich ewig bindet. Welches Recht er dann wohl findet.  ;)
Ich darf albern, weil in ähnlicher Situation.

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von elefant am 24.08.2007 um 10:28:50
Auf der Seite der Botschaft steht, dass man mind. 15 Tage vor der Heirat in Kenia gewohnt haben muß, um die Heirat durchzuführen zu können. Das war nie der Fall bei mir. Ich habe max 15 Tage am Stück Urlaub gemacht. Also gab es doch gar nicht die Voraussetzung für eine Heirat.

Titel: Re: Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid
Beitrag von trixie am 24.08.2007 um 10:34:49

Zitat:
Zur allgemeinen Information kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Partner mindestens 15 Tage vor Ausstellung der Heiratserlaubnis in dem Distrikt gewohnt haben muss, in dem beim zuständigen Standesbeamten der Antrag auf Erteilung der Heiratserlaubnis gestellt wird.

Da nur ein Partner (nicht beide) im District gewohnt haben muß, reicht es aus, wenn dein Mann dort gewohnt hat. Nachdem es in Kenia kein Meldewesen gibt, hat er im Notfall dort gewohnt, wenn er es behauptet.

trixie

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