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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Neu EUler ( Komplizierter Sachverhalt !!!! & https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187691775 Beitrag begonnen von sunriser2007 am 21.08.2007 um 12:22:54 |
Titel: Heirat mit Neu EUler ( Komplizierter Sachverhalt !!!! & Beitrag von sunriser2007 am 21.08.2007 um 12:22:54
Hallo,
da ich hier Neu bitte ich um entschuldigung falls ich diesen Beitrag an falscher stelle gepostet habe. Ich habe folgenden Sachverhalt und würde gerne eure Meinung oder Tipps dazu hören, und möchte mich jetzt schon sehr bei euch für eure mithilfe bei der Lösung meines Problems bedanken !! Folgendes: Ich bin Türkischer Staatsbürger , mit Aufenthaltsberechtigung ( unbefristet ) seit 20 Jahren. Meine Verlobte stammt aus Rumänien und wir möchten Heiraten und in Deutschland leben. Da meine Verlobte die volle Freizügigkeit ( für Rumänien erst ab 01.01.2014 ) noch nicht besitzt habe ich an den § 29 Abs. 5 AufenthG gedacht, der bei einer Heirat meiner Verlobten die selben rechte einräumt wie ich sie derzeit auch besitze ( arbeiten , arbeitserlaubnis etc. ) oder liege ich damit falsch ? Was würde sich künftig in meinem Aufenthalts-Status verändern wenn ich eine EU Bürgerin Heiraten würde ? Zur Information, was vielleicht wichtig sein könnte: Ich bin durch eine Chronische Krankheit zu 70 % anerkannter Schwerbehinderter und kann deshalb nur Teilzeit ( 20 Std. Woche ) Arbeiten. Bekomme deswegen auch eine Finanzielle Aufstockung ( monatliche zuschuss vom Arbeitsamt zu meinem Teilzeit-Einkommen ). Kann man mir deswegen einen Strick drehen und einer Heirat mit meiner Verlobten hinsichtlich ( Ausländerbehörde bzw. Arbeitsamt- technisch ) im wege stehen ? Ich wäre auch Dankbar für hinweise für Probleme die auf uns zukommen könnten, auch wenn diese nicht explizit in meinem Sachverhalt von mir erwähnt wurden. Herzlichen Dank an alle !!!! schöne Grüsse |
Titel: Re: Heirat mit Neu EUler ( Komplizierter Sachverhalt !!!! & Beitrag von schweitzer am 21.08.2007 um 13:06:12
Guten Tag,
ich versuche mal eine Antwort, ggf. wird dann noch zu ergänzen bzw. zu korrigieren sein: Eine Heirat mit Deiner rumänischen Freundin und ein nachfolgender rechtmäßiger Aufenthalt sollten möglich sein. Die eingeschränkte Freizügigkeit hindert nicht, denke ich, dass zunächst visafreie Einreise und Heirat möglich ist, da dann ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel erwachsen würde (siehe § 39 Nr. 3 AufenthV ) Der Aufenthaltstitel würde dann m.E. auf der Grundlage des § 30 (1) Nr. 1 AufenthG erteilt werden können, da Du eine Aufenthaltsberechtigung nach altem Recht und damit also eine NE nach neuem Recht hast. - Zwar gilt als eine Voraussetzung für die Erteilung auch der Grundsatz des gesicherten Lebensunterhalts (§ 5 (1) Nr 1 AufenthG ), jedoch wäre in Eurem Fall ein Abweichen von der Regel wohl möglich, da die Unmöglichkeit der vollständigen Lebensunterhaltssicherung ursächlich auf deine Behinderung zurückzuführen ist. Richtig ist Dein Verweis auf § 29 (5) AufenthG - ich sehe es auch so, dass Deine dann Ehefrau in der Weise zur Arbeit berechtigt ist wie Du. An Deinem Aufenthaltsstatus wird sich (zunächst mal) nichts ändern. Etwas Besseres als eine NE kann Dir ja auch kaum passieren ;) - Hinsichtlich Deiner Freizügigkeitsrechte bin ich, da deine Partneriin Neu-EUle ist ein bisschen überfragt - ich denke aber, dass sie sich von den ihren ableiten, allzu zunächst insoweit der Gesichtspunkt der eingeschränkten Freizügigkeit besteht. Soweit aus meiner Sicht, auf der Grundlage derzeit geltenden Rechts. Mal sehen, wer noch etwas beisteuern kann. =schweitzer= |
Titel: Re: Heirat mit Neu EUler ( Komplizierter Sachverhalt !!!! & Beitrag von sunriser2007 am 21.08.2007 um 13:58:15
Hallo Schweitzer !
vielen dank für deine Antwort und erläuterungen ! für die weitere klärung meines sachverhaltes hoofe ich auch, und bin gespannt darauf, ob sich noch weitere user melden bzw. ihre meinung äussern wofür ich allen shr dankbar wäre. grüsse |
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