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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat  mit     Neu EUler    (  Komplizierter  Sachverhalt !!!! &
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Beitrag begonnen von sunriser2007 am 21.08.2007 um 12:22:54

Titel: Heirat  mit     Neu EUler    (  Komplizierter  Sachverhalt !!!! &
Beitrag von sunriser2007 am 21.08.2007 um 12:22:54
Hallo,

da ich hier Neu bitte ich um entschuldigung falls ich diesen  Beitrag an falscher stelle gepostet habe. Ich habe  folgenden Sachverhalt  und würde gerne eure Meinung oder Tipps dazu hören, und möchte mich jetzt schon sehr bei euch für  eure mithilfe bei der Lösung meines Problems bedanken !!

Folgendes:

Ich bin Türkischer Staatsbürger , mit  Aufenthaltsberechtigung ( unbefristet ) seit 20 Jahren.

Meine Verlobte  stammt aus  Rumänien und  wir möchten Heiraten und in Deutschland leben.

Da meine Verlobte  die volle Freizügigkeit ( für Rumänien erst ab 01.01.2014 ) noch nicht besitzt habe ich an den  §  29 Abs. 5  AufenthG  gedacht, der bei einer Heirat  meiner Verlobten die selben rechte einräumt  wie ich sie derzeit auch besitze ( arbeiten , arbeitserlaubnis etc. ) oder liege ich damit  falsch ?

Was würde sich künftig in meinem Aufenthalts-Status  verändern  wenn ich eine EU Bürgerin Heiraten würde ?

Zur  Information, was vielleicht wichtig sein könnte:  
Ich bin durch eine  Chronische Krankheit  zu 70 % anerkannter Schwerbehinderter und kann deshalb  nur  Teilzeit ( 20 Std. Woche )  Arbeiten.  Bekomme deswegen auch eine  Finanzielle Aufstockung  ( monatliche zuschuss vom Arbeitsamt zu meinem Teilzeit-Einkommen ).
Kann man mir deswegen einen Strick drehen und einer Heirat mit meiner Verlobten  hinsichtlich (  Ausländerbehörde bzw. Arbeitsamt- technisch ) im wege  stehen ?

Ich wäre auch Dankbar für hinweise für Probleme die auf uns zukommen könnten, auch wenn diese nicht explizit in meinem Sachverhalt von mir erwähnt wurden.

Herzlichen Dank  an  alle  !!!!

schöne  Grüsse

Titel: Re: Heirat  mit     Neu EUler    (  Komplizierter  Sachverhalt !!!! &
Beitrag von schweitzer am 21.08.2007 um 13:06:12
Guten Tag,

ich versuche mal eine Antwort, ggf. wird dann noch zu ergänzen bzw. zu korrigieren sein:

Eine Heirat mit Deiner rumänischen Freundin und ein nachfolgender rechtmäßiger Aufenthalt sollten möglich sein. Die eingeschränkte Freizügigkeit hindert nicht, denke ich, dass zunächst visafreie Einreise  und Heirat möglich ist, da dann ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel erwachsen würde (siehe § 39 Nr. 3 AufenthV )

Der Aufenthaltstitel würde dann m.E. auf der Grundlage des § 30 (1) Nr. 1 AufenthG erteilt werden können, da Du eine Aufenthaltsberechtigung nach altem Recht und damit also eine NE nach neuem Recht hast. - Zwar gilt als eine Voraussetzung für die Erteilung auch der Grundsatz des gesicherten Lebensunterhalts (§ 5 (1) Nr 1 AufenthG ), jedoch wäre in Eurem Fall ein Abweichen von der Regel wohl möglich, da die Unmöglichkeit der vollständigen Lebensunterhaltssicherung ursächlich auf deine Behinderung zurückzuführen ist.

Richtig ist Dein Verweis auf § 29 (5) AufenthG - ich sehe es auch so, dass Deine dann Ehefrau in der Weise zur Arbeit berechtigt ist wie Du.

An Deinem Aufenthaltsstatus wird sich (zunächst mal) nichts ändern. Etwas Besseres als eine NE kann Dir ja auch kaum passieren  ;) - Hinsichtlich Deiner Freizügigkeitsrechte bin ich, da deine Partneriin Neu-EUle ist ein bisschen überfragt - ich denke aber, dass sie sich von den ihren ableiten, allzu zunächst insoweit der Gesichtspunkt der eingeschränkten Freizügigkeit besteht.

Soweit aus meiner Sicht, auf der Grundlage derzeit geltenden Rechts. Mal sehen, wer noch etwas beisteuern kann.


=schweitzer=

Titel: Re: Heirat  mit     Neu EUler    (  Komplizierter  Sachverhalt !!!! &
Beitrag von sunriser2007 am 21.08.2007 um 13:58:15
Hallo Schweitzer !

vielen dank für deine Antwort und erläuterungen ! für die weitere klärung meines sachverhaltes  hoofe ich auch, und bin gespannt darauf, ob sich noch weitere user  melden bzw. ihre meinung äussern  wofür ich allen shr dankbar wäre.

grüsse

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