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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Nachweis der Deutschkenntnisse beim Nachzug
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Beitrag begonnen von karibu am 19.08.2007 um 01:35:01

Titel: Nachweis der Deutschkenntnisse beim Nachzug
Beitrag von karibu am 19.08.2007 um 01:35:01

Wie ist dies zu verstehen?

Müssen Deutschkenntnisse bei Beantragung eines Familienzusammenführungsvisum für Ehepartner nachgewiesen werden?

Wie verhält sich das bei einem kenianischen Staatsbürger, der in Kenia über 1.000 Kilometer von einem Goetheinstitut entfernt wohnt, keinen Strom und schon gar  keinen Internetanschluss, Computer o.ä. zur Verfügung hat?

Titel: Re:  Nachweis der Deutschkenntnisse beim Nachzug
Beitrag von Mick am 19.08.2007 um 02:26:38
Hi karibu,

die Regelungen sind unabhängig von örtlichen Problemen.
Ob das letztlich rechtlich durchsetzbar ist, werden die Ge-
richte entscheiden und nicht etwa eine Diskussion bei i4a.

Daher:
:closed

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