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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Mindestgültigkeit von Pass bei AE Verlängerung
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Beitrag begonnen von Abrakadabra am 12.08.2007 um 20:46:20

Titel: Mindestgültigkeit von Pass bei AE Verlängerung
Beitrag von Abrakadabra am 12.08.2007 um 20:46:20
Hallo liebes Forum,
was passiert eigentlich, wenn die AE z. B. zum 11. mm. ausläuft
und der Pass auch bald danach, am 31. mm.?
Die AE muss dann doch kurz vor dem Ablaufdatum verlängert werden.
Mal angenommen, dass alle anderen Voraussetzungen für
die Verlängerung der AE (in dem Fall zu Studienzwecken) erfüllt sind -
was passiert dann, wenn der neue Pass bis zu dem Zeitpunkt noch nicht
fertig ist? Wie wird das gehandhabt?

Wird dann:
a) die AE bis zum 31. mm. verlängert, also nur für einige Wochen oder
b) die AE für die beantragte Zeit verlängert, mit Übertrag in den
neuen Pass, wenn der fertig ist,
c) eine FB  ausgestellt, bis der neue Pass da ist oder
d) gibt es da eine andere Möglichkeit, die ich jetzt übersehen habe?
Hat jemand Erfahrung damit?
Würde mich sehr über Eure Antworten freuen!

Titel: Re: Mindestgültigkeit von Pass bei AE Verlängerung
Beitrag von schweitzer am 12.08.2007 um 21:04:56
Nach all meinen Erfahrungen würdest Du eine Fiktionsbescheinigung erhalten mit dem Vermerk, dass Dein Aufenthaltstitel fortgilt. Ggf. wird man Dich noch fragen, ob Du Dich bereits hinsichtlich der Beantragung eines neuen Passes bemüht hast bzw. wie lange es voraussichtlich mit der Ausstellung des neuen Passes dauern wird.

Ist der neue Pass dann da, würde bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen dann die AE verlängert.


=schweitzer=

Titel: Re: Mindestgültigkeit von Pass bei AE Verlängerung
Beitrag von Abrakadabra am 12.08.2007 um 21:45:42
OK,
wenn ich das richtig verstehe, ohne Pass mit längerer Gültigkeit
gibt's keine AE Verlängerung, sondern wohl Fiktionsbescheinigung.
Das ist gut zu wissen, werde frühzeitig den Antrag stellen (wenn es geht).

Danke für die schnelle Antwort!

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