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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Antrag auf Befristung
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Beitrag begonnen von almalaa am 12.08.2007 um 17:21:33

Titel: Antrag auf Befristung
Beitrag von almalaa am 12.08.2007 um 17:21:33
Hallo!! Ich bin wirklich froh das ich euer Forum im Internet gefunden habe, den ich weiss nicht mehr weiter...........!  Mein Mann mit dem ich (Deutsch) seit 23 Jahren verheiratet bin und mit dem ich 3 Kinder habe (21,20 und 12 Jahre) wurde vor 3,7 Jahren nach Marokko abgeschoben.Er wurde  leider Straffällig  (Btm) und zu  6,2 Jahren Haft verurteilt (das Urteil wurde nur durch Zeugenaussagen begründet) Er hatte keine Vorstraffen und ist auch sonst nie Polizeilich in Erscheinung getreten. Nach 3,3 Jahren Haft wurde er im Januar  2004 nach Marokko abgeschoben. Nun mein eigendliches Problem.............Seit dieser Zeit versuche ich vergeblich ihn wieder nach Deutschland zu holen.Der Mitarbeiter des Ausländeramtes (kaum älter als meine Söhne!!) will einen Befristungsantrag bis zum Jahr 2011. Auf die Frage weshalb so lange wurde mir nur geantwortet das dies immer eine individuelle Entscheidung des Sachbearbeiters sei. Ich verstehe dies nicht  zählt es den gar nicht das  von dieser Entscheidung auch Kinder betroffen sind?? der Sachbearbeiter meinte "Nein" von  Entscheidung wäre nur die Höhe der Haftstrafe (die bei meinem Mann sehr hoch sei...) Da ich mir finanziell keinen Rechtsanwalt leisten kann wäre ich sehr dankbar wen  ich auf diesem Weg  Hilfe bekommen könnte                                                                                          

Titel: Re: Antrag auf Befristung
Beitrag von Muleta am 12.08.2007 um 18:18:20

almalaa schrieb am 12.08.2007 um 17:21:33:
Mein Mann mit dem ich (Deutsch) seit 23 Jahren verheiratet bin und mit dem ich 3 Kinder habe (21,20 und 12 Jahre) wurde vor 3,7 Jahren nach Marokko abgeschoben.Er wurde  leider Straffällig  (Btm) und zu  6,2 Jahren Haft verurteilt (das Urteil wurde nur durch Zeugenaussagen begründet) ... Nach 3,3 Jahren Haft wurde er im Januar  2004 nach Marokko abgeschoben. ... Seit dieser Zeit versuche ich vergeblich ihn wieder nach Deutschland zu holen.Der Mitarbeiter des Ausländeramtes ... will einen Befristungsantrag bis zum Jahr 2011. ... Ich verstehe dies nicht  zählt es den gar nicht das  von dieser Entscheidung auch Kinder betroffen sind?? der Sachbearbeiter meinte "Nein" von  Entscheidung wäre nur die Höhe der Haftstrafe (die bei meinem Mann sehr hoch sei...)


also, ich sehe da erstmal nur ein Kind, das betroffen ist. Diese Kind spielt aber sehr wohl eine Rolle und 2011 liegt m.E. eher im oberen Rahmen, aber eben im Rahmen. Details könnte man sowieso erst klären, wenn die Befristungsentscheidung da ist.

Im Übrigen müsste Dein Mann wohl auch noch die Reststrafe (zumindest bis zu 2/3) absitzen.

Wieso ist über die Befristung noch nicht entschieden? Was ist denn in den über 3 Jahren, in denen Du ihn wieder her holen wolltest überhaupt passiert?

Muleta

Titel: Re: Antrag auf Befristung
Beitrag von almalaa am 12.08.2007 um 19:30:17
Hallo Muleta! In diesen 3 Jahren hatte mein Schwager einen Rechtsanwalt eingeschaltet (der aber leider mehr an seinem Honorar interesiert war.......) Es hat auch eine ganze Weile gedauert bis die Zuständigkeit der Ausländerbehörde geklärt war. Du kannst mir ruhig glauben wen ich dir sage das ich schon so einige Behördengänge hinter mich gebracht habe (.....könnte die Mitarbeiter im Ausländeramt schon mit dem Vornamen anreden) Auch mein Mann in Marokko war schon des öfteren bei der Deutschen Botschaft in Casablanca. Ach, übrigens.....zwar sind meine beiden "Großen"  vor dem Gesetz Erwachsen aber auch diese brauchen einen Vater (von der "Kleinen" ganz zu schweigen.....)

Titel: Re: Antrag auf Befristung
Beitrag von graptemy am 12.08.2007 um 22:18:45
Unbestritten brauchen die Kinder auch einen Vater, aber ausländerrechtlich ist nur der jüngere relevant. Die größeren allerhöchstens im Rahmen der Ermessensentscheidung. Der Sachbearbeiter denkt sich seine Entscheidung nicht aus einer Laune heraus aus, er macht eine Ermessensabwägung. Diese ist auf das Jahr 2011 gefallen, was bei 6 J und mehr BTM vertretbar ist. Wenn Ihr wirklich etwas an der Entscheidung ändern wollt, dann müssen gegen den Befristungsentscheid  Rechtsmittel eingelegt werden.

Wie das Verfahren ausgeht steht in den Sternen. BTM wiegt immer ziemlich schwer und belastend, deutsche Kinder bzw. Ehegatten sind eher ein Grund für eine Befristung.

Sind Abschiebungskosten bezahlt?

Titel: Re: Antrag auf Befristung
Beitrag von almalaa am 13.08.2007 um 14:47:17
Ja.......es giebt keine offenen Rechnungen!

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