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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Asyl durch Identitätsfälschung - Duldung
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Beitrag begonnen von Santi am 07.08.2007 um 20:34:46

Titel: Asyl durch Identitätsfälschung - Duldung
Beitrag von Santi am 07.08.2007 um 20:34:46
:'(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Freund kam vor 6 Jahren mit einem Studentenvisum nach Deutschland. Da er in seinem Heimatland keinerlei Verwandtschaft mehr besitzt und seine einzige Schwester in Deutschland verheiratet ist, wollte er hierbleiben. Nach Ablauf des Visums wurde es nicht mehr verlängert und er sollte ausreisen. Er hat deshalb Asyl beantragt, das aber nicht gewährt wurde, weil er aus einem Land kommt, dessen Einwohner nicht asylberechtigt sind.

"Gute" Freunde gaben ihm deshalb den Rat in ein anderes Bundesland zu gehen und nochmals Asyl zu beantragen, allerdings mit falscher Identität, sprich, daß er aus einem asylberechtigten land kommt. Das hat er dann auch gemacht, die Bearbeitung des Asylantrages dauerte längere Zeit und wurde dann aber auch abgelehnt. Da er aber aus diesem Land keinen Paß vorweisen kann (gibts ja nicht), bekam er die Duldung. Diese wird nun seit Jahren 3-monatlich verlängert. Bisher bekam er jedes Jahr die Arbeitserlaubnis erteilt, aber in diesem Jahr wird ihm auch diese verweigert. Die AB sagt, er muß einen Paß bringen. problem 1: es existiert keiner mit der angegebenen Identität, Problem 2: wenn er seinen richtigen Paß vorlegt wird er sofort ausgewiesen.

Wir waren bei einem Anwalt zur Beratung und dieser meinte, er muß die Identitätsfälschung zugeben, Strafe bezahlen, mit den richtigen Paß die Heirat beantragen und dann den Paß vorlegen. Er meinte auch, man könne zumindest die weitere Erteilung der Arbeitserlaubnis gerichtlich durchsetzen.

Wer hat dazu schon Erfahrungen gemacht und kann uns einen Rat geben, wie wir uns am besten verhalten sollen.


Titel: Re: Asyl durch Identitätsfälschung - Duldung
Beitrag von Muleta am 07.08.2007 um 20:46:22

Santi schrieb am 07.08.2007 um 20:34:46:
Wir waren bei einem Anwalt zur Beratung und dieser meinte, er muß die Identitätsfälschung zugeben, Strafe bezahlen, mit den richtigen Paß die Heirat beantragen und dann den Paß vorlegen.


ich habe ja meine Bedenken, wenn ein Anwalt dazu rät, etwas strafrechtlich Relevantes einfach so "zuzugeben". Aber der ganze Ablauf kann so nicht funktionieren - entweder Du hast da etwas falsch verstanden, oder der Anwalt reitet Euch in die Sch*****.

In Eurem Fall gibt es nur zwei Lösungen

1.) Pass beschaffen, dann ausreisen, dann im Ausland heiraten und dann FZF oder
2.) ******* (hier nicht beschreibbar aber oft praktizierte und funktionierende Realität)

Möglichkeit 1.) hat den Nachteil, dass der Familiennachzug womöglich über Jahre hinweg nicht klappt. Euer Anwalt scheint Möglichkeit 2.) im Auge zu haben, aber scheint nicht recht zu wissen, wie das wirklich funktioniert.


Zitat:
Er meinte auch, man könne zumindest die weitere Erteilung der Arbeitserlaubnis gerichtlich durchsetzen.


das halte ich für äußerst unwahrscheinlich.

Muleta

Titel: Re: Asyl durch Identitätsfälschung - Duldung
Beitrag von Santi am 07.08.2007 um 20:56:34
hallo,

danke. punkt 1 ist uns bekannt. schicke mir punkt 2 bitte auf meine mail
[inv]angelika.santiestebanp@t-online.de[/inv]

[edit]Mail-Adresse unkenntlich gemacht. Wir wollen ja
nicht, dass da Spam entsteht. ;)

Ralf[/edit]

Titel: Re: Asyl durch Identitätsfälschung - Duldung
Beitrag von Tippi am 07.08.2007 um 20:58:43
ich würde mal sagen ...

solche krummen touren unterstützen wir hier nicht.

Daher einziger Rat: Hosen runter lassen und ehrlich werden

und hier ist

:closed

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