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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit meinem guinischen Verlobten
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Beitrag begonnen von anjaduesseldorf am 07.08.2007 um 18:20:09

Titel: Heirat mit meinem guinischen Verlobten
Beitrag von anjaduesseldorf am 07.08.2007 um 18:20:09
Hallo Ihr Lieben! Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Ich will meinen langjährigen Freund bzw. Verlobten (er kommt aus Guinea) heiraten.
Welche Papiere muss er aus seinem Land, hier in Deutschland vorlegen?

Liebe Grüße, Anja

Titel: Re: Heirat mit meinem guinischen Verlobten
Beitrag von trixie am 07.08.2007 um 18:46:50

anjaduesseldorf schrieb am 07.08.2007 um 18:20:09:
Welche Papiere muss er aus seinem Land, hier in Deutschland vorlegen?  

Am besten du gehst zu deinem Standesamt und frägst dort nach. Die geben dir sicherlich eine Liste der benötigten Unterlagen.  ;)

trixie

Titel: Re: Heirat mit meinem guinischen Verlobten
Beitrag von anjaduesseldorf am 08.08.2007 um 16:01:47
Okay...Danke Trixi! Da muss ich ja sowieso hin...dann frag ich da am besten gleich nach. Liebe Grüße, Anja

Titel: Re: Heirat mit meinem guinischen Verlobten
Beitrag von essi1975 am 08.08.2007 um 17:14:34
Mein Mann und ich haben in Guinea geheiratet, deshalb kann ich dirs nicht genau sagen (=>Standesamt).
Mach dich aber schon mal darauf gefasst, dass es ein langwieriger Prozess wird bis dein Verlobter die Papiere zusammen hat, weil Guinea ein Land mit unsicherem Urkundenverkehr ist. Deshalb werden die guineischen Papiere (z.B. Geburtsurkunde) von einem guineischen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Conakry überprüft. Das Standesamt fordert das im Rahmen der Amtshilfe dort an. Wenn man es vor Ort (Conakry) bezahlt, kostet es nur € 50,-.
Bei meinem Mann und seiner Tochter dauern die Überprüfungen bereits sechs Wochen (obwohl sie in der Hauptstadt wohnen).
Die erste Überprüfung der Geb.urkunde meines Mannes hat 11 Wochen gedauert, war dann negativ, weil die Geb.register seines Geb.jahres (1977) zerstört sind und das Standesamt die Einsicht zunächst verweigert hatte. Er hat sich dann die Geburt bei Gericht nachbeurkunden lassen.
Für das Standesamt werden sicherlich auch beglaubigte Übersetzungen der Papiere nötig sein. Damit würd ich aber warten bis die Überprüfungen abgeschlossen sind, sonst zahlst du evtl. doppelt (Erfahrungswerte).
Falls du noch Fragen hast, schreib mir gern eine PN.
Wünsche euch viel Glück und einen langen Atem!!!
Nadine

Titel: Re: Heirat mit meinem guinischen Verlobten
Beitrag von anjaduesseldorf am 09.08.2007 um 18:51:27
Liebe Essi!
Erstmal vielen Dank für Deine Nachricht. Na, dann kann ja richtig was auf uns zukommen. Hatte aus dem Grund gefragt, da mein Freund sich (bzw. sein Bruder) jetzt seine ganzen Papiere in Guinea zusammen stellen lassen will. Muss ja eh zum Standesamt, aber da er ja ständig mit seiner Familie in Guinea telefoniert, hatte ich gedacht, er kann schon einige Papiere von seiner Familie besorgen lassen.  Aber er braucht auf jeden Fall eine Ledigkeitsbescheinigung, oder?
Freut mich von Dir gehört zu haben.

Liebe Grüße von Anja

Titel: Re: Heirat mit meinem guineischen Verlobten
Beitrag von essi1975 am 09.08.2007 um 20:04:18
Hallo Anja!
Ja genau, "certificat de célibat" (Ledigkeitsbescheinigung). Mit dem Besorgen irgendwelcher Papiere durch andere Personen wäre ich aus Erfahrung sehr vorsichtig. Dein Verlobter sollte das besser persönlich machen wenn ihr genau wisst was benötigt wird. Ist sicherer!
"Irgendwer" kennt nämlich immer "irgendwen" (natürlich ein guter Freund!), der genau weiß, welche Papiere gebraucht werden und kann sie besorgen. Das ist genau das Problem, das dazu führt, dass Guinea ein Land mit unsicherem Urkundenverkehr ist. Es sind viele (meist schlecht gemachte) gefälschte Papiere im Umlauf.
Deshalb hat die Botschaft auch die Legalisierung von Papieren eingestellt und bei Bedarf werden sie von einem Vertrauensanwalt überprüft.
Lieben Gruß,
Nadine

Titel: Re: Heirat mit meinem guinischen Verlobten
Beitrag von proll am 09.08.2007 um 20:07:21
Du hast zwar nur nach Papieren für die Eheschließung gefragt, aber anschließend stellt sich die Frage nach dem Aufenthalt.

Welchen Aufenthaltsstatus hat dein Zuküntiger denn zur Zeit ?

proll

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