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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Angeblicher Betrug
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Beitrag begonnen von kohiob am 03.08.2007 um 11:37:25

Titel: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 11:37:25
Hallo!

Angenommen vier Personen kammen nach Deutschalnd mit legalen Dokumenten eines osteuropäischen Staates X,die sie allerdings illegal erworben haben. Sie stellten einen Asylantrag,danach bekammen sie eine AE nach §25,2. Dabei gaben sie ihren richtigen Herkunftsland an,das sich von dem in den Pässen unterscheidete. Die Namen und Geburtsdaten waren auch in den "echten" Pässen anders.  Die Pässe,bzw. die Staatsangehörigkeit des Staates X in Osteuropa wurden jeweils für 3000 € erworben mit offiziellen Registrierung im Inland. Alles lief durch offizielle Instanzen des osteuropäischen Staates X und durch ein politisches Netwerk,deswegen wird bei jeder Nachfrage eines ausländichen Staates eine Zusage gemacht,dass diese Personen dort registriert sind und die Staatsangehörigkeit auch bestitzen.
Zur Zeit hat die zuständige ABH die Idee, dass diese Personen tatsächlich aus dem osteuropäischen Land kommen. Was kann man denn unternehmen damit es klar wird (für die ABH),dass sie nicht von dort kommen,wo sie offizielle Staatsangehörigkeit illegall erworben haben,damit sie nach BRD kommen könnten? Kann das sein,dass sie dorthin wegen Täuschung und Betrug abgoschoben werden,obwohl sie nicht von dort kommen? Es gibt auch emails und Namen,die bestätigen,dass man dort die StA durch das Bestechen erwerben kann. Oder können sie das alles dem BAIF mitteilen,nach dem sie den Bescheid bekommen,dass ihre Status widerrufen wird? Laut Genfer Konvention ist das "erlaubt" den Personen,die verfolgt sind gefälschte Papiere zu benutzen um entfliehen zu können oder?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von ronny am 03.08.2007 um 12:20:50
Hallo,

hört sich für mich wie die Geschichte vom betrogenen Betrüger an ;)

Wenn jemand einen echten Pass eines Heimatstaates hat, wird er soweit sein Aufenthalt beendet werden soll, in diesen zurückgeführt werden.


Zitat:
Laut Genfer Konvention ist das "erlaubt" den Personen,die verfolgt sind gefälschte Papiere zu benutzen um entfliehen zu können oder?


Glaube ich eher nicht ;)

Kann denn der richtige Heimatstaat jetzt echte Pässe ausstellen ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 12:28:25
Das Herkunftsland stellt keine Pässe für diese ethnische Gruppe aus. Das ist auch der Grund,warum man illegalle Dokumente besorgen muss um überhaupt ausreisen zu können.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 12:37:05

ronny schrieb am 03.08.2007 um 12:20:50:
Glaube ich eher nicht ;)



Grüße
Ronny ;)

Abkommen vom 28.07.1951
Artikel 31

Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten

1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmässige Einreise oder ihren unrechtmässigen Aufenthalt rechtfertigen.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von Der_Jimi am 03.08.2007 um 13:47:00

kohiob schrieb am 03.08.2007 um 12:37:05:
vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmässige Einreise oder ihren unrechtmässigen Aufenthalt rechtfertigen.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fons am 03.08.2007 um 13:56:19
Ist ne heiße Kiste

Die Asylanerkennung bzw. Erteilung der AE wurde
durch falsche Angaben erschlichen, da ja sowohl
Staatangehörigkeit und andere Personalien falsch
waren. DAS ist mit Sicherheit durch keine Konven-
tion der Welt abgedeckt.

Das BAMF wird daher die ganze Sache nochmal
prüfen; da ja nun erst die wahren "Daten" bekannt
sind.

Wenn hier Tipps dazu erwartet werden, wie man
das gerade biegen kann, gibt es nur einen:

Hosen runter lassen, endlich Wahrheit auf den Tisch
und den Fall neu prüfen lassen durch das BAMF. Je
nach Entscheidung muss danach die ABH prüfen, was
mit der AE geschieht.

Noch Fragen - ansonsten wird hier schnell geclosed!

[edit]Habe es zudem mal hierher verschoben, da Kernfrage
ja wohl Asylanerkennung sein wird, bzw was daraus
wird. [/edit]

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 14:39:27
wie gesagt es wurde nicht gelogen. Das politische Netzwerk hat die Ausreise der Familie organisiert und dabei die erforderliche Dokumente besorgt. Das ist im Osten sehr wohl möglich. Während der Anhörung wurde auch gesagt,dass die Dokumente für die Ausreise illegal erworben worden sind und dass das die Aufgabe des politischen Netzwerkes gewesen ist. Was gibt es dann zu prüfen überhaupt?
Was passiert im schlimmsten Falle,wenn eine der betroffenen Personen eine Deutsche heiratet?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 03.08.2007 um 14:48:23
Ich versuche nochmal, den Inhalt des Posts zu sortieren:

1. Familie hat Staatsangehörigkeit y
2. Sie erhalten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine
   Pässe
3. Für 3000,-- € lassen sie sich im Staat x registrieren und gleichzeitig Pässe
   ausstellen, obwohl sie garnicht diese Staatsangehörigkeit besitzten. Es  
   handelt sich um echte Dokumente mit falschen Inhalt (= fälschlich
   ausgestellte Dokumente)
4. Mit den Dokumenten reisen sie nach Deutschland und stellen einen Asylantrag
5. Im Asylantrag geben sie jedoch die richtigen Personalien (also y) an
6. Sie erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und eine AE nach
   § 25 Abs. 2 AufenthG
7. Das BAMF prüft jetzt den Widerruf/Rücknahme der Anerkennung, weil
  festgestellt wurde, dass die Betroffenen - auf Grund der "erkauften"
  Registrierung - die Staatsangehörigkeit y und nicht x besitzten.

Richtig ?

Dann mal folgendes:

Nach der GFK ist lediglich die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen, wenn die Meldung unverzüglich erfolgt,  nicht unter Strafe gestellt. Die Verwendung von falschen Dokumenten fällt nicht hierunter. (Die ANtwort hast du ja schon bekommen).

Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?

Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.

Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.

Oder kannst du glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?

Übrigens:
Es wäre einfacher, wenn du die Staaten richtig benennen würdest bei einem so verdrehten Sachverhalt. Die Anonymität ist in diesem Forum sicherlich gewahrt.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fons am 03.08.2007 um 14:54:26
Hab das wohl etwas falsch verstanden.

Wenn das BAMF doch alle Tatsachen auf dem Tisch
hatte (und diese auch stimmten) und nun nichts Ge-
genteiliges nachgewiesen werden kannte, sollte es
eigentlich kein Problem sein.

Die ABH kann das ohnehin nicht selbst angehn (was
die AE angeht), ohne dass ggf. das BAMF das Vorlie-
gen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG
nicht widerruft.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 15:07:45

schrieb am 03.08.2007 um 14:48:23:
Ich versuche nochmal, den Inhalt des Posts zu sortieren:

1. Familie hat Staatsangehörigkeit y
2. Sie erhalten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine
   Pässe
3. Für 3000,-- € lassen sie sich im Staat x registrieren und gleichzeitig Pässe
   ausstellen, obwohl sie garnicht diese Staatsangehörigkeit besitzten. Es  
   handelt sich um echte Dokumente mit falschen Inhalt (= fälschlich
   ausgestellte Dokumente)
4. Mit den Dokumenten reisen sie nach Deutschland und stellen einen Asylantrag
5. Im Asylantrag geben sie jedoch die richtigen Personalien (also y) an
6. Sie erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und eine AE nach
   § 25 Abs. 2 AufenthG
7. Das BAMF prüft jetzt den Widerruf/Rücknahme der Anerkennung, weil
  festgestellt wurde, dass die Betroffenen - auf Grund der "erkauften"
  Registrierung - die Staatsangehörigkeit y und nicht x besitzten.

Richtig ?

Dann mal folgendes:

Nach der GFK ist lediglich die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen, wenn die Meldung unverzüglich erfolgt,  nicht unter Strafe gestellt. Die Verwendung von falschen Dokumenten fällt nicht hierunter. (Die ANtwort hast du ja schon bekommen).

Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?

Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.

Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.

Oder kannst du glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?



proll


Sie haben das richtig geschildert.
Jeder weißt,dass im Osten die Korruption stark entwickelt ist. Hier ist nur ein Link von vielen:
[inv]http://boagroup.5u.com/r-passports.htm[/inv]

fons: [edit]sorry, aber links zur illegalen Passbeschaffung sind hier
sicher falsch am Platz (auch wenn es nur zur Erklärung dienen sollte)[/edit]

Ist zwar alles auf Russisch,man kann aber den Ihalt gut nachvollziehen,denn neben den Dokumenten stehen auch die Preise. Das politische Netzwerk,das die Ausreise organisierte,arbeitete mit der Polizeibehörde des Staates X um die StA "legal" für eine Geldsumme zu erwerben. Wie genauer das funktionierte ist weder mir,noch der Familie bekannt,denn das ist organisierte Kriminalität. Allerdings gibt es noch den Namen,der Personen,die das bei der Polizei gemacht haben. Und die emails auch,wo drin steht,wieviel alles kostet und wie bezahlt werden soll.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 15:24:12

schrieb am 03.08.2007 um 14:48:23:
I
Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?

Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.

Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.

Oder kannst du glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?

Übrigens:
Es wäre einfacher, wenn du die Staaten richtig benennen würdest bei einem so verdrehten Sachverhalt. Die Anonymität ist in diesem Forum sicherlich gewahrt.

proll


können die deutsche Beamte nicht nach Y fahren um dort vor Ort die Identität festzustellen? Dort sind immer noch die Verwandten und die Freunde,sie können doch als Zeugen fundieren oder nicht?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fons am 03.08.2007 um 15:28:21

kohiob schrieb am 03.08.2007 um 15:24:12:
können die deutsche Beamte nicht nach Y fahren um dort vor Ort die Identität festzustellen?

Boah - und was kostet das dann?

Gegenfrage: können die dort vorhandenen Verwandten nicht
Original-Papiere besorgen?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 15:36:20

fons schrieb am 03.08.2007 um 15:28:21:

Boah - und was kostet das dann?

Gegenfrage: können die dort vorhandenen Verwandten nicht
Original-Papiere besorgen?

Also im Landkreis Offenbach wurde das zweimal gemacht.
Leider können sie das nicht,dort leben alle mit illegalen, mit ungültigen oder sovietischen Papieren. Mit allen meine ich die ethnische Gruppe zu der die Familie gehört.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 03.08.2007 um 15:37:22

kohiob schrieb am 03.08.2007 um 15:07:45:
Sie haben das richtig geschildert.
Jeder weißt,dass im Osten die Korruption stark entwickelt ist. Hier ist nur ein Link von vielen:


fons: [edit]sorry, aber links zur illegalen Passbeschaffung sind hier
sicher falsch am Platz (auch wenn es nur zur Erklärung dienen sollte)[/edit]

Ist zwar alles auf Russisch,man kann aber den Ihalt gut nachvollziehen,denn neben den Dokumenten stehen auch die Preise. Das politische Netzwerk,das die Ausreise organisierte,arbeitete mit der Polizeibehörde des Staates X um die StA "legal" für eine Geldsumme zu erwerben. Wie genauer das funktionierte ist weder mir,noch der Familie bekannt,denn das ist organisierte Kriminalität. Allerdings gibt es noch den Namen,der Personen,die das bei der Polizei gemacht haben. Und die emails auch,wo drin steht,wieviel alles kostet und wie bezahlt werden soll.

sorry. wusste ich nicht.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 03.08.2007 um 19:09:35

fons schrieb am 03.08.2007 um 14:54:26:
Wenn das BAMF doch alle Tatsachen auf dem Tisch  
hatte (und diese auch stimmten) und nun nichts Ge-
genteiliges nachgewiesen werden kannte, sollte es  
eigentlich kein Problem sein.  

Wenn man in der Anhörung erzählt hat, dass man mit gefälschten Pässen eingereist sei, sich aber nunmehr herausstellt, dass die Pässe "echt" sind und sogar auch eine Registreirung im Land des Passausstellers besteht (wie immer die auch erlangt wurde), hat man mit Sicherheit ein Problem.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fons am 03.08.2007 um 19:13:27
ich schrieb dazu: und diese auch stimmten!

Also!

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 03.08.2007 um 20:59:53

fons schrieb am 03.08.2007 um 19:13:27:
ich schrieb dazu: und diese auch stimmten!  

Hab ich schon mitbekommen.

Die Angaben stimmten ja nach den Postings auch, sind nur nicht vollständig!
Man kann vieles erzählen was stimmt, aber Geschichten durch Weglassen von wichtigen, aber belastenden Fakten völlig anders darstellen.

In dem Sinne.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 04.08.2007 um 10:20:11
Könnte die Familie im schlimmsten Falle ausgewiesen werden? Oder wird sie nur aufgefordert das Land zu verlassen,falls das BAMF die Entscheidung annuliert? Was passiert dann wenn im schlimmsten Falle wenn eine der 4 Personen eine Deutsche heiratet (keine Scheinehe!),wird sie trotzdem ausgewiesen oder ausreisepflichtig?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fons am 04.08.2007 um 11:04:58
Durch die Entscheidung des BAMF passiert auto-
matisch erstmal nichts. Die ABH muss dann prüfen,
was mit der AE passiert.

Bei einem dt. Ehegatten wird dies natürlich positiv
ins gewicht fallen. Mit einer Ausweisung oder Rück-
nahme/Widerruf der AE dürfte da kaum zu rechnen
sein.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 04.08.2007 um 11:41:00

fons schrieb am 04.08.2007 um 11:04:58:
Durch die Entscheidung des BAMF passiert auto-
matisch erstmal nichts. Die ABH muss dann prüfen,
was mit der AE passiert.

Bei einem dt. Ehegatten wird dies natürlich positiv
ins gewicht fallen. Mit einer Ausweisung oder Rück-
nahme/Widerruf der AE dürfte da kaum zu rechnen
sein.


wird eine AE nach §25,2 nicht widerrufen? Denn die Gründe für §25,2 bzw. §60,1 sind dann nicht da? Erfogt dann eine Aufforderung auszureisen oder was kann passieren? Durch die Eheschließung wird dann eine AE wegen FZF erteilt?
Noch eine Frage,wenn eine der Personen,danach doch bleiben darf( durch die Eheschließung),was passiert dann mit den Zeugnissen usw,die in BRD erworben worden sind? Die Person ist auch bei der TU München immatrikuliert. Kann sie dann trotzdem weiter studieren,wenn die Angaben bzgl der Person ganz anders sind(Name,Geburtsdatum,Herkunft usw.)?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 04.08.2007 um 13:56:21
Hier muss ich die Möglichkeiten der Aufhebung eines positiven Verwaltungsaktes erklären:

Ein WIDERRUF bedeutet, dass eine Entscheidung ab dem Zeitpunkt der Zustellung aufgehoben wird, weil die Voraussetzungen nicht mehr für die Zukunft vorliegen.

Bei einer RÜCKNAHME wird die Entscheidung von Anfang an, also mit Wirkung für der Vergangenheit, aufgehoben, weil die Grundlagen für eine positive Entscheidung nie vorlagen; z.B. bei Betrug oder arglistiger Täuschung.

Im zweiten Fall ist die ABH mehr oder weniger gezwungen, nach Bestandskraft des BAMF Bescheides eine Entscheidung zu treffen.

Aber auch hier gilt, dass die Ehe mit einem/einer Deutschen berücksichtigt wird.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von OlafK am 04.08.2007 um 16:28:10

kohiob schrieb am 04.08.2007 um 10:20:11:
Was passiert dann wenn im schlimmsten Falle wenn eine der 4 Personen eine Deutsche heiratet (keine Scheinehe!),wird sie trotzdem ausgewiesen oder ausreisepflichtig?  


Wie soll denn die Heirat geschehen, ohne authentische Papiere? Mit den gekauften? Die dürften dann ja nicht anerkannt werden - oder?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 05.08.2007 um 19:01:30

OlafK schrieb am 04.08.2007 um 16:28:10:


Wie soll denn die Heirat geschehen, ohne authentische Papiere? Mit den gekauften? Die dürften dann ja nicht anerkannt werden - oder?

ja,das ist ja das Problem. Die StA ist erkauft,wie auch die Papiere. Wenn die nicht anerkannt werden,dann gibt es wohl auch mit dem BAMF keine Probleme.
Mich interesiert,wie positiv die Eheschließung sich auf den Status auswirken kann in schlimmsten Situation und ob man nicht jetzt schon heiraten soll?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 05.08.2007 um 19:03:42

schrieb am 04.08.2007 um 13:56:21:
Hier muss ich die Möglichkeiten der Aufhebung eines positiven Verwaltungsaktes erklären:

Ein WIDERRUF bedeutet, dass eine Entscheidung ab dem Zeitpunkt der Zustellung aufgehoben wird, weil die Voraussetzungen nicht mehr für die Zukunft vorliegen.

Bei einer RÜCKNAHME wird die Entscheidung von Anfang an, also mit Wirkung für der Vergangenheit, aufgehoben, weil die Grundlagen für eine positive Entscheidung nie vorlagen; z.B. bei Betrug oder arglistiger Täuschung.

Im zweiten Fall ist die ABH mehr oder weniger gezwungen, nach Bestandskraft des BAMF Bescheides eine Entscheidung zu treffen.

Aber auch hier gilt, dass die Ehe mit einem/einer Deutschen berücksichtigt wird.

proll

ja und wie soll man dann deine Aussage mit der von fons verbinden? Oder bezieht sich seine Aussage allein auf die Eheschließung?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 05.08.2007 um 19:26:11

fons schrieb am 04.08.2007 um 11:04:58:
Durch die Entscheidung des BAMF passiert auto-
matisch erstmal nichts. Die ABH muss dann prüfen,
was mit der AE passiert.

Bei einem dt. Ehegatten wird dies natürlich positiv
ins gewicht fallen. Mit einer Ausweisung oder Rück-
nahme/Widerruf der AE dürfte da kaum zu rechnen  
sein.  


Bei einer Rücknahme durch das Bundesamt wird die ABH reagieren müssen und auch die AE's zurücknehmen müssen, weil deren Erteilungsgrundlage von Anfang an nicht vorlagen.

Wenn du dann verheiratet sein solltest, wird die ABH überlegen. dir eine neue, auf einer anderen Rechtsgrundlage basierenden AE erteilen zu können.

Aber auch OlafK's Einwand wird bei einer Eheschließung nicht ohne Beachtung zu bleiben.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von shibumi am 05.08.2007 um 21:00:26
Seit wann müssen deutsche Behörden ausländische Personaldokumente anerkennen , welche durch ein " politisches Netzwerk " beschafft/hergestellt/gefälscht worden sind ?  >:(

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 06.08.2007 um 08:22:18

schrieb am 05.08.2007 um 19:26:11:


Aber auch OlafK's Einwand wird bei einer Eheschließung nicht ohne Beachtung zu bleiben.

proll

wie ist das denn zu verstehen? Wenn die Entscheidung der Erteilung der AE nach §25,2 wegen der Dokumenten widerrufen wird,dann bedeutet das ,dass die Dokumente als echt angesehen werden,wenn aber die "aberkannte" Person mit denselben Dokumenten heiraten will,dann werde diese nicht als 100% echt angesehen? Ist ein Absurdum.
Wie groß ist die Warhscheinlichkeit,dass die Person das Land verlassen muss,wenn sie heiratet und aberkannt wird? Sie kann ja auch ein AT zum Zwecke des Studiums auch beantragen oder? Allerdings ist die Namensänderung usw. in dem Falle dann problematisch.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von DonCamillo am 06.08.2007 um 08:29:36

kohiob schrieb am 03.08.2007 um 14:39:27:
wie gesagt es wurde nicht gelogen.


wie nennt man das sonst ?  :-?


kohiob schrieb am 03.08.2007 um 15:24:12:
können die deutsche Beamte nicht nach Y fahren um dort vor Ort die Identität festzustellen?


ist es nicht die Pflicht des Ausländers ?  ::)

DC

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von ronny am 06.08.2007 um 08:54:16

kohiob schrieb am 06.08.2007 um 08:22:18:
Wie groß ist die Warhscheinlichkeit,dass die Person das Land verlassen muss,wenn sie heiratet und aberkannt wird?  


Da kann wohl keiner ohne genaue Kenntnisse der Akte eine verlässliche Prognose stellen  :wahrsag:

Zur Eheschließung nur soviel:

Ich habe trotz intensivem Lesen der mittlerweile 27 Beiträge noch nicht abschließend herausfinden können, welche Angaben richtig sind, welche Staatsangehörigkeit vorliegt, welche Staatsangehörigkeit manipuliert wurde, etc. pp.

Ich bezweifele einfach mal, dass ein Standesbeamter da irgendetwas machen wird, solange keine hieb- und stichfesten Beweise und überprüften Urkunden und Nachweise vorliegen.

Mit welchen echten (nicht gekauften Dokumenten) Urkunden und Nachweisen können enn derzeit Staatsangehörigkeit und Personenstand belegt werden ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 07.08.2007 um 11:08:44

ronny schrieb am 06.08.2007 um 08:54:16:


Da kann wohl keiner ohne genaue Kenntnisse der Akte eine verlässliche Prognose stellen  :wahrsag:

Zur Eheschließung nur soviel:

Ich habe trotz intensivem Lesen der mittlerweile 27 Beiträge noch nicht abschließend herausfinden können, welche Angaben richtig sind, welche Staatsangehörigkeit vorliegt, welche Staatsangehörigkeit manipuliert wurde, etc. pp.

Ich bezweifele einfach mal, dass ein Standesbeamter da irgendetwas machen wird, solange keine hieb- und stichfesten Beweise und überprüften Urkunden und Nachweise vorliegen.

Mit welchen echten (nicht gekauften Dokumenten) Urkunden und Nachweisen können enn derzeit Staatsangehörigkeit und Personenstand belegt werden ?

Grüße
Ronny ;)

Die Familie besitzt die StA des Staates Y, das international nicht anerkannt ist und  gehört offiziel zu einem anderen Staat Z. Die Familie hat durch das politische Netzwerk die StA des Staates X erworben. Die Staaten möchte ich allerdings nicht nennen,denn das spielt auch keine Rolle in diesem Sachverhalt.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von sigi-n am 07.08.2007 um 11:27:11

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Staaten möchte ich allerdings nicht nennen,denn das spielt auch keine Rolle in diesem Sachverhalt.


Wenn du doch schon alles weisst was fragst du dann. Merkst du denn garnichts!
Wenn der Staat Y nicht anerkannt ist können sie auch keine Staatsangehörigkeit von Y haben sondern maximal von Z.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 07.08.2007 um 12:50:06
ja,aber die ABH meint zur Zeit,dass sie die StA von X haben. Z gibt den Personen dieser ethnischen Gruppe (Staat Y) keine StA von Z.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von DonCamillo am 07.08.2007 um 13:04:43

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 12:50:06:
ja,aber die ABH meint zur Zeit,


Nachweispflichtig ist der Ausländer !
Die ABH wird es nicht besser wissen (vermutlich weil der Ausländer nicht wesentlich zur Klärung beiträgt !?).

DC

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von ronny am 07.08.2007 um 13:40:30
Hallo,


kohiob schrieb am 07.08.2007 um 12:50:06:
ja,aber die ABH meint zur Zeit,dass sie die StA von X haben.


Womit ja die ABH auch Recht zu haben scheint:


kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Familie hat durch das politische Netzwerk die StA des Staates X erworben.


Wenn jetzt von den Betroffenen behauptet wird:

Ich gehöre aber diesem Staat nicht an ...

..frag ich mich wie soll die ABH das anders sehen als dass sie dem Staat X angehören, wenn sie sogar echte Pässe haben ??


Zitat:
Die Familie besitzt die StA des Staates Y, das international nicht anerkannt ist


Die Irrelevanz wird doch schon in dem Satz selbst deutlich. Einem Staat der keiner ist kann niemand angehören ....


kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
und  gehört offiziel zu einem anderen Staat Z.  


Lässt sich das durch entsprechende Dokumente (=Pässe !!) belegen ??

Falls nein sind wir wieder am Anfang (gähn)  ::)

Die Personen gehören dem Staat an, der ihnen Pässe ausgestellt hat....

Das führt doch hier nicht weiter  :-/

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 07.08.2007 um 13:42:55

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Familie besitzt die StA des Staates Y, das international nicht anerkannt ist  

.... wenn keine Anerkennung vorliegt, gibt es diese Staatsangehörigkeit auch nicht


kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Staaten möchte ich allerdings nicht nennen,denn das spielt auch keine Rolle in diesem Sachverhalt

Doch, es spielt eine Rolle, nämlich 1. zum wesentlich besseren Verständnis deines doch vom Sachverhalt her verwirrenden Posts und 2. kann dies auch eine rechtliche Frage beinhalten z.B. wenn du forderst, dass deutsche Beamte nach Y fahren sollen.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 07.08.2007 um 17:52:13

ronny schrieb am 07.08.2007 um 13:40:30:
Die Personen gehören dem Staat an, der ihnen Pässe ausgestellt hat....

:-/


für 3000€ kann jeder,der hier im Forum ist theoretisch auch die StA von Z "legal" bekommen. Werden Sie dann dem Staat Z gehören?
Es geht um einen Krisenregion in Georgien,wo eine bestimmte ethnische Gruppe immer noch sovietische ungültige oder illegale Pässe besitzt. Sie können keine neue Pässe kriegen und wenn sie irgendwo um Asyl bitten müssen sie auch irgendwie erst das Land.wo sie um Asyl bitten, erreichen. Denken Sie man kann mit Kindern oder so die Grenze illegal überqueren? Klar,werden oft gefälschte Dokumente  besorgt und man wird oft an der Grenze durch Komputerregister kontrolliert ,also braucht man oft legale Visa,die man allerdings erst dann bekommt,wenn man gültige StA hat.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 07.08.2007 um 18:16:38
Aha, geht es um
Abchasien = Land Y
Georgien = Land z
Russ. Föderation = Land x ?

Wenn du für 3000,-- € was Leagles hast, hast du was Legales. Es wird schwer sein, was anderes zu beweisen !

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fryderyk am 07.08.2007 um 19:36:25
Ich habe einmal meine Kontakte zum russ. Konsulat benutzt:

Das hier geschilderte "Verfahren" des Erwerbs der Staatsangehörigkeit der Russischen Förderation ist dort nicht unbedingt als "illegal" angesehen. Es sieht so aus:

Es wird dabei unter Verstoss gegen das Russische Meldegesetz eine "Registrazia" bei einem russischen OWIR (Art Einwohnermeldeamt) gemacht, welche darstellt, dass die betreffende Person im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatte. Nach unserem Verständnis wäre das gerade mal eine Ordnungswidrigkeit, weil der tatsächliche Tatbestand der Dokumentenfälschung auf der Behörde in der Regel in Russland nicht nachvollziehbar und nicht nachzuweisen ist, zumal er idR. durch bestochene Amtsträger geschieht.

Ehemalige Staatsangehörige der UdSSR, welche im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatten, wurden automatisch Russische Staatsangehörige (Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Förderation).

Die Frage des damaligen Wohnsitzes können die deutschen Behörden sicher nicht klären, dies ist ein inner-russisches Problem. Die durch die russische Regierung seit vielen Jahren betriebenen Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung haben solche Vorgänge leider bisher nicht völlig zum Erlliegen gebracht.

Nachdem die russische Staatsangehörigkeit zwar evtl. aufgrund einer Falschbeurteilung oder Falschbeurkundung des seinerzeitigen Wohnsitzes, ansonsten aber vollständig korrekt nach dem Russischen Staatsangehörigkeitsgesetz verliehen wurde, sind die betreffenden Personen solange Russische Staatsangehörige, bis Ihnen jene Staatsangehörigkeit durch einen hoheitlichen Akt der Russischen Förderation entzogen wird oder sie daraus entlassen werden.

Der Asylstatus ist diesen Personen also zu entziehen. Als russische Staatsangehörige sind sie dann vermutlich ausreisepflichtig.

Auf der anderen Seite sind die Personaldokumente, welche von der RF ausgestellt wurden, echt und damit auch geeignet, damit eine Eheschliessung anzumelden.


Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von kohiob am 08.08.2007 um 00:37:39

fryderyk schrieb am 07.08.2007 um 19:36:25:
Ich habe einmal meine Kontakte zum russ. Konsulat benutzt:

Das hier geschilderte "Verfahren" des Erwerbs der Staatsangehörigkeit der Russischen Förderation ist dort nicht unbedingt als "illegal" angesehen. Es sieht so aus:

Es wird dabei unter Verstoss gegen das Russische Meldegesetz eine "Registrazia" bei einem russischen OWIR (Art Einwohnermeldeamt) gemacht, welche darstellt, dass die betreffende Person im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatte. Nach unserem Verständnis wäre das gerade mal eine Ordnungswidrigkeit, weil der tatsächliche Tatbestand der Dokumentenfälschung auf der Behörde in der Regel in Russland nicht nachvollziehbar und nicht nachzuweisen ist, zumal er idR. durch bestochene Amtsträger geschieht.

Ehemalige Staatsangehörige der UdSSR, welche im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatten, wurden automatisch Russische Staatsangehörige (Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Förderation).

Die Frage des damaligen Wohnsitzes können die deutschen Behörden sicher nicht klären, dies ist ein inner-russisches Problem. Die durch die russische Regierung seit vielen Jahren betriebenen Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung haben solche Vorgänge leider bisher nicht völlig zum Erlliegen gebracht.

Nachdem die russische Staatsangehörigkeit zwar evtl. aufgrund einer Falschbeurteilung oder Falschbeurkundung des seinerzeitigen Wohnsitzes, ansonsten aber vollständig korrekt nach dem Russischen Staatsangehörigkeitsgesetz verliehen wurde, sind die betreffenden Personen solange Russische Staatsangehörige, bis Ihnen jene Staatsangehörigkeit durch einen hoheitlichen Akt der Russischen Förderation entzogen wird oder sie daraus entlassen werden.

Der Asylstatus ist diesen Personen also zu entziehen. Als russische Staatsangehörige sind sie dann vermutlich ausreisepflichtig.

Auf der anderen Seite sind die Personaldokumente, welche von der RF ausgestellt wurden, echt und damit auch geeignet, damit eine Eheschliessung anzumelden.

interessant,aber der Erwerb der StA geschah anders. "Ein wenig" noch illegaler.

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von ronny am 08.08.2007 um 07:24:54
Hallo,

wie legal der Erwerb stattfand, ist völlig irrelevant, solange der aktuelle Staat dagegen nichts unternimmt.

Deutschland ist es völlig egal, wie ein abchasischer Volkszugehöriger aus Georgien der heute als Russe angesehen wird , zur russischen Staatsangehörigkeit gekommen ist, solange Russland heute noch dazu steht und ihn als Russen behandelt ihm also den Besitz der Staatsangehörigkeit auch durch Passausstellung oder eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung bestätigt.

In die inneren Angelegenheiten usw. mischen wir uns nicht ein.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 08.08.2007 um 10:20:14
Hier nochmal ein aktueller Fall:

"abchasischer Staatsangehöriger" hat von der georgischen Botschaft in Brüssel ein Heimreisedokument erhalten.

Das spricht nicht so ganz für die Schilderungen.

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fryderyk am 08.08.2007 um 17:12:08
Kannst Du das dokumentieren ?

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von fryderyk am 08.08.2007 um 17:13:58

ronny schrieb am 08.08.2007 um 07:24:54:
wie legal der Erwerb stattfand, ist völlig irrelevant, solange der aktuelle Staat dagegen nichts unternimmt


Und damit ist alles notwendige und relevante gesagt.

Bitte, Moderatoren, macht den Faden zu....

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von proll am 08.08.2007 um 19:57:16

fryderyk schrieb am 08.08.2007 um 17:12:08:
Kannst Du das dokumentieren ?

Was meinst du mit dokumentieren ?
Wenn du meinst, ob ich das verifizieren kann, dann antworte ich mit: ja, ds ist Fakt !

proll

Titel: Re: Angeblicher Betrug
Beitrag von Tippi am 08.08.2007 um 21:06:47
um was ging es nochmal ....

weiss das noch einer?

Ich nicht und es reicht

:closed

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