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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung: Fragen zum Visum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186128179 Beitrag begonnen von nel am 03.08.2007 um 10:02:58 |
Titel: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von nel am 03.08.2007 um 10:02:58
Hallo zusammen.
Ich möchte mich von meinem Mann trennen und werde nächsten Monat aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Vielleicht kann hier ja jemand uns ein paar Fragen zum Visum beantworten. Mein Mann hat eine AE über 3 Jahre, die im März 08 endet. Wird diese verlängert, auch wenn wir getrennt leben? Oder kann er dann aufgrund der Arbeit eine neue AE bekommen? Falls er aufgrund der Arbeit ein neues Visum bekommt, was wäre dann, wenn ihm die Arbeit gekündigt würde? Müsste er dann in sein Land zurück? Er hätte auch normalerweise ab März 08 die Einbürgerung beantragen können. Das geht dann auch nicht, oder? Wie lange muß er dann in D sein, bis er diese beantragen kann? |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von Zkai am 03.08.2007 um 10:08:51 nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Sofern die eheliche Lebensgemeinschaft mehr als 2 Jahre im Bundesgebiet bestand hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und muß nicht in sein Heimatland zurück. |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von nel am 03.08.2007 um 10:19:39
Danke für die schnelle Antwort!
Kann er dann also einfach vor Ablauf der AE zur ABH gehen und bekommt dann die AE verlängert? Oder ist das mit noch mehr Rennerei verbunden, aufgrund der Trennung? |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von Zkai am 03.08.2007 um 10:26:41
Die Trennung muß/sollte einer von euch da sowieso bekannt geben.
Alles weitere sollte er direkt mit der ABH abklären. |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von trixie am 03.08.2007 um 10:40:18 Zkai schrieb am 03.08.2007 um 10:26:41:
Die Trennung wird auch dadurch offenkundig, wenn du aus der Wohnung ausziehst, eine neue Meldeadresse hast und als Familienstand "getrennt lebend" angibst. Eine spezielle Meldung an die ABH ist nicht notwendig. trixie |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von Sondra am 03.08.2007 um 10:57:13 nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Nein, er bekommt eine AE nach § 31 AufenthG. (Auch) Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Nein, das geht nicht mehr. Verkürzte Einbürgerungszeiten gelten nur für Ehegatten Deutscher. nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
8 Jahre - dann hat er Anspruch auf die Einbürgerung - § 10 StAG. 7 Jahre falls er einen Integrationskurs absolviert hat. |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von nel am 08.08.2007 um 17:56:52 Sondra schrieb am 03.08.2007 um 10:57:13:
So lange wir getrennt und nicht geschieden sind ist er doch noch mein Ehegatte.. die Scheidung kann ja erst in einem Jahr eingereicht werden. Mein Anwalt sagt, die Niederlassungsgenehmigung könne auch im Trennungsjahr beantragt werden, aber er ist auch kein Experte für Ausländerrecht. Was meint ihr dazu? |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von trixie am 08.08.2007 um 18:34:49 Zitat:
Während des Trennungsjahres besteht die Ehe nicht mehr fort. trixie |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von nel am 08.08.2007 um 18:42:00 trixie schrieb am 08.08.2007 um 18:34:49:
Sicher? Wo ist das festgelegt und wie wird es überprüft? Während des Trennungsjahres kann man ja auch in der gemeinsamen Wohnung weiterhin zusammen wohnen. |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von Muleta am 08.08.2007 um 19:07:45 nel schrieb am 08.08.2007 um 17:56:52:
er ist wirklich kein Experte für Ausländerrecht. Muleta |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von trixie am 08.08.2007 um 19:27:49 nel schrieb am 08.08.2007 um 18:42:00:
Ja! nel schrieb am 08.08.2007 um 18:42:00:
Du hast ja sicherlich der Meldebehörde mitgeteilt, dass du getrennt lebst - was richtigerweise auch in der eigenen Wohnung sein kann - und die leitet das an die ABH mit. Wenn bei der Meldebehörde keine Mitteilung erfolgt ist, dürfte es schwierig werden, den Beweis des "getrennt lebend" zu erbringen. Du bist auch für die Mitteilung des aktuellen Familienstandes verpflichtet, weil sich dadurch auch eine steuerliche Änderung ergibt. Zitat:
Aber unter dem "fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft" versteht man nicht ein getrennt leben, auch wenn es in der eigenen Wohnung ist. Die famliäre Lebensgemeinschaft begründet sich nicht damit, dass man unter einem gemeinsamen Dach wohnt; dazu gehört etwas mehr. Entweder Ehegemeinschaft oder getrennt lebend; beides geht nun mal nicht. trixie |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von nel am 08.08.2007 um 19:46:22
Hmmm ja, das klingt logisch. Seine Einbürgerung wollte ich ihm ja eigentlich nicht vermiesen, aber mein Auszug ist beschloßene Sache.
Er kann aber seine AE jeweils verlängern, bis er dann nach 8 Jahren die Einbürgerung bekommen kann, oder? Würde er zB Probleme bekommen, wenn er seine Arbeit verlieren sollte und er keine neue findet? |
Titel: Re: Trennung: Fragen zum Visum Beitrag von ronny am 08.08.2007 um 19:50:55 nel schrieb am 08.08.2007 um 19:46:22:
Hallo, die AE wird nur bei der erstmaligen Erteilung nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Berücksichtigung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes verlängert. Danach muß der LU eigeständig sichergestellt werden, sonst wird die AE nicht verlängert. Grüße Ronny ;) |
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