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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ehevertrag
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Beitrag begonnen von Amalus am 02.08.2007 um 20:18:30

Titel: Ehevertrag
Beitrag von Amalus am 02.08.2007 um 20:18:30
Hallo!
Wie man ja schon weiß, möchte ich eine Kubanerin heiraten. Der formale Krempel ist langsam in die Gänge gekommen, auch durch Eure Hilfe.
Danke schonmal dafür.
Nun würde ich ja gerne zur sicherheit einen Ehevertrag mit meiner Holden machen.
Geht das bei einer Heirat auf Kuba überhaupt?
Und wenn ja, wie?
Gruß,
Amalus

Titel: Re: Ehevertrag
Beitrag von trixie am 03.08.2007 um 16:44:17
Einen Ehevertrag machen, das dürfte kein Problem sein. Es ist aber die Frage, ob er dir in irgend einer Form nützlich ist. Sind nationale Eheverträge schon nicht ganz wasserdicht zu gestalten, ist es bei binationael Verträgen fast unmöglich. Gewisse Sachen lassen sich ohnedies nicht per Ehevertrag regeln, bzw. man kommt sehr leicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit bzw. der Anfechtbarkeit.
Hast du dir schon einmal überlegt, was der Ehevertag beinhalten soll?

trixie

Titel: Re: Ehevertrag
Beitrag von Kathi am 08.08.2007 um 01:44:38
Hallo Amalus,

mein Mann und ich haben einen Ehevertrag gemacht. Ich hatte an Gütertrennung sowie gegenseitigen Unterhaltsverzicht/Verzicht auf Versorgungsausgleich gedacht. Der Notar, bei dem wir waren, erklärte uns aber, daß Unterhaltsverzicht und Verzicht auf Versorgungsausgleich seit einigen Jahren bei binationalen Paaren im Scheidungsfall nicht mehr standhalten würden, da der ausländische Ehepartner als schwächer und damit als schutzbedürftig angesehen würde. Er erzählte von dem Fall einer Ecuadorianerin, seit dem sei das alles "gekippt". Er riet mir, nur Gütertrennung zu machen, über den Rest könnten wir in ein paar Jahren reden, wenn mein Mann hier finanziell nicht mehr von mir abhängig sei, dann könne man einen entsprechenden weiteren Ehevertrag aufsetzen, da man dann von gleichstarken Partnern ausgehen würde.

Gruß
Kathi

Titel: Re: Ehevertrag
Beitrag von trixie am 08.08.2007 um 07:28:44

schrieb am 08.08.2007 um 01:44:38:
Er riet mir, nur Gütertrennung zu machen, über den Rest könnten wir in ein paar Jahren reden, wenn mein Mann hier finanziell nicht mehr von mir abhängig sei,


Aber "zwingen" kann man keinen, nach Jahren den Ehevertrag zu modifizieren. Auch eine später vereinbarte Gütertrennung bringt in Sachen "Unterhaltsverzicht" nichts, wenn einer von beiden Seiten später auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen ist.

Die Gütertrennung hat jedoch einen schweren steuerlichen Nachteil. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt nach § 5 Abs. 1 ErbStG im Erbfall die Hälfte des vom anderen Ehegatten während der Ehe geschaffenen Vermögens (Zugewinn) steuerfrei. Dies gilt aber nicht bei vereinbarter Gütertrennung.

trixie

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