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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> um Hilfe wird geboten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185825608 Beitrag begonnen von letztechance am 30.07.2007 um 22:00:08 |
Titel: um Hilfe wird geboten Beitrag von letztechance am 30.07.2007 um 22:00:08
liebe nutzer
mein prob ist folgendes: tunesier 22j seit ende 2004 zum studium in deutschland,seit anfang 2007 mit einer deutsche frau verheiratet.zur zeit Studium+Job (800€/monat). frau:21j,behinderungsausweis vorhanden,tätig bei 1€job und kriegt geld vom ALG2 aufenhaltserlaubnis:Visum 12.2004-02.2005 aufenhaltserlaubnis zum studium 12.2004-11.2006 verlängerung AE §16 Abs1 :11.2006-11.2008 verlängerung AE §28 satz1 nr1 aufenthG 04.2007-11-2008 Problem:vor kurzem habe ich entdeckt dass meine frau fremd geht und da ich das auf keinen fall akzeptieren kann will ich von ihr so schnell wie möglich trennen frage 1:kann man ein NE beantragen nach 1j ehe,und 3 jahre aufenhalt(2 davon zum studieren) frage 2:gibt es irgendwelche kürzere wege zur einbürgerung also nach 1j ehe und 3 jahre aufenhalt? frage3:falls wir jetzt getrennt wird wie kriege ich einen neuen aufenhaltstitel?das problem dass ich jetzt mehr als 90tage/jahr arbeite wegen meiner status als verheiratete mann aber mit einem aufenhaltstitel für´s studium darf ich nicht mehr so lang arbeiten und dann kann ich mein studium nicht mehr finanzieren.. danke für eure hilfe mfg |
Titel: Re: um Hilfe wird geboten Beitrag von thom am 30.07.2007 um 22:23:21
ich vermute, 3 x nein
thom |
Titel: Re: um Hilfe wird geboten Beitrag von Sondra am 31.07.2007 um 08:11:23 didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
Nein. Die AE zu Studienzwecke wird ausdrücklich von der Erteilung einer NE ausgeschlossen - d.h. Studienaufenthalte zählen nicht (werden nicht berechnet) Zitat:
didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
Auch nicht. Weil Zitat:
didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
Das ist schlecht. Du könntest dein Aufenthaltstitel zu Studienzwecke im Prinzip wieder erhalten, aber unter der Bedignung, dass sowohl die Studiumleistungen, wie auch die persönliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Studierenden. Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dein Studium in einem Bundesland das noch keine Studiengebühren erhebt fortzusetzen (wenn deine Fächerkombination auch dort angeboten wird) = Jain. |
Titel: Re: um Hilfe wird geboten Beitrag von Sondra am 31.07.2007 um 08:53:25 Toppy schrieb am 31.07.2007 um 08:31:32:
Sagt (erklärt) er doch didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
was auch immer davon zu halten ist bei einer didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
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Titel: Re: um Hilfe wird geboten Beitrag von letztechance am 31.07.2007 um 18:05:42
hi
behinderungsausweis ist nur sit 3monaten wegen einen unfall(nach dem heirat)vorhanden aber die behinderung selbst ist nicht das problem auf keinen fall kann ich akzeptieren dass meinefrau fremd geht deswegen rede ich von trennung.wenn man treu ist erwartet er das auch von seinem partner danke für alle die geantwortet haben |
Titel: Re: um Hilfe wird geboten Beitrag von Sondra am 01.08.2007 um 12:53:22
Ein wenig off topic
didier002 schrieb am 31.07.2007 um 18:05:42:
Das unterschreibe ich gerne (d.h. bin vollkommen deiner Meinung). Aber - möglicherweise handelt es sich (bei euch) um einen Mißverständnis (falsche Information, falscher Eindruck). Nach ca. 6 Ehemonate, mit 21 Jahren und nach einem schweren Unfall ist es schwer vorstellbar, dass es einer Frau der Sinn nach "Fremdgehen" ist. Vielleicht braucht sie einfach Freunde und Zuwendung. Also: erst nachdenken, dann aussprechen (hast du dich mit ihr darüber unterhalten?) und nur wenn alles geklärt ist handeln. |
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