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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Prüfung der Urkunden
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Beitrag begonnen von Animal Rationale am 25.07.2007 um 11:39:31

Titel: Prüfung der Urkunden
Beitrag von Animal Rationale am 25.07.2007 um 11:39:31
Hallo!
Was passiert eigentlich mit den Urkunden,die im Ausland ausgestellt worden sind wenn sie hier untersucht werden? Werden irgend-welche Nachfragen ins Ausland geschickt oder wie?

Titel: Re: Prüfung der Urkunden
Beitrag von ronny am 25.07.2007 um 12:16:17

Animal Rationale schrieb am 25.07.2007 um 11:39:31:
Was passiert eigentlich mit den Urkunden,die im Ausland ausgestellt worden sind wenn sie hier untersucht werden? Werden irgend-welche Nachfragen ins Ausland geschickt oder wie?


Hallo,

echte Urkunden werden wieder ausgehändigt. Falsche, verdächtige oder sonst wie nicht koschere Urkunden werden eingezogen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Prüfung der Urkunden
Beitrag von Animal Rationale am 25.07.2007 um 16:47:52
ich meinte wie überprüft man das wenn die Mitarbeiter der ABH keine Kriminalisten sind? Außerdem gibt es solche Urkunden die man überhaupt nicht richtig überprüfen kann,z.B. sovietische. Oder sehe ich das falsch?

Titel: Re: Prüfung der Urkunden
Beitrag von Animal Rationale am 25.07.2007 um 17:46:00
ich glaube oft werden dann irgend-welche subjektive Endscheidungen getroffen,die laut PRO ASYL sogar falsch sein können.

Titel: Re: Prüfung der Urkunden
Beitrag von proll am 25.07.2007 um 18:45:42

Animal Rationale schrieb am 25.07.2007 um 16:47:52:
wenn die Mitarbeiter der ABH keine Kriminalisten  

Täusch dich da mal nicht !

Viele ABH-Mitarbeiter haben nicht nur eine besondere Ausbildung zum Erkennen von Dokumentfälschungen, sondern auch die richtigen Materialien dazu. Außerdem wissen sie, wo sie sich erkundigen können.
Und ggfs. kann man sich auch an den ausstellenden Staat wenden !

proll

Titel: Re: Prüfung der Urkunden
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2007 um 03:07:07

Animal Rationale schrieb am 25.07.2007 um 11:39:31:
Hallo!
Was passiert eigentlich mit den Urkunden,die im Ausland ausgestellt worden sind wenn sie hier untersucht werden? Werden irgend-welche Nachfragen ins Ausland geschickt oder wie?


Also meine Heiratsurkunde (ich habe in einem exotischen Land geheiratet) mußte ich an die deutsche Auslandsvertretung in dieses Land schicken und sie wurde dann von einem ihrer Konsulatsmitarbeiter beim dortigen Außenministerium vorgelegt, die sie als echt anerkannt und mit einer sogenannten Apostille (Beglaubigung, Randbemerkung) versehen haben. Daraufhin hat die D-Botschaft die Echtheit der Apostille durch eine Legalisation (Beglaubigung) bestätigt und damit ist diese Urkunde auch in Deutschland gültig.
Da sie aber hier in Deutschland niemand lesen konnte, mußte sie noch von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Mit dieser Übersetzung wurde dann beim hiesigen Standesamt ein Familienbuch angelegt und die Ehe damit in Deutschland registriert.
Wenn ich jetzt irgendwann mal eine Heiratsurkunde brauche, muß ich nur zum Standesamt gehen und bekommen innerhalb weniger Minuten eine ausgestellt.

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