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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Hallo wieder da
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Beitrag begonnen von baby4u2 am 23.07.2007 um 18:56:23

Titel: Hallo wieder da
Beitrag von baby4u2 am 23.07.2007 um 18:56:23
Hab mich jetzt überall erkundigt und es ist wirklich besser alles offen auf den Tisch zu bringen. Könnt ihr mir sagen, wann dieses neue Gesetz in Kraft tritt, dass man bei Antrag der FZF einen Nachweis über sein Einkommen darlegen muss? Danke im Voraus

Titel: Re: Hallo wieder da
Beitrag von trixie am 23.07.2007 um 19:12:17

baby4u2 schrieb am 23.07.2007 um 18:56:23:
dass man bei Antrag der FZF einen Nachweis über sein Einkommen darlegen muss?  

Nachdem ich gerade deinen alten Thread gelesen habe, scheinst du ja bereits zu sein, in Nigeria zu heiraten. Das Visum zur FZF dürfte für dich auch nach der Gesetzesänderung keine Auswirkungen haben, außer dass dein Mann dann Deutschkenntnisse vorweisen muß.

trixie

Titel: Re: Hallo wieder da
Beitrag von baby4u2 am 23.07.2007 um 19:24:17
Na ja außer in Nig heiraten bleibt mir nichts anderes übrig. Hab mich schon erkundigt. Die von der iaf, eine organisation für binationale partnerschaften, haben mir heute gesagt, dass dieses Gesetz sicher kommt, und dass ich sozusagen keine Chance mit meinem Freund habe. Euch ist also nichts davon zu hören bekommen? Vielleicht wissen ja die von der ABH hier mehr?

Titel: Re: Hallo wieder da
Beitrag von Mikael321 am 23.07.2007 um 19:27:31

baby4u2 schrieb am 23.07.2007 um 19:24:17:
Na ja außer in Nig heiraten bleibt mir nichts anderes übrig.
Außer, die Schweizer erlauben die Eheschließung (mit wahrer Identität), um ihn los zu werden.

Michael

Titel: Re: Hallo wieder da
Beitrag von celloplayer am 24.07.2007 um 10:52:03
Das werden die Schweizer Behörden nicht erlauben. Kenne einige Päärchen, die das versucht haben, und es hat nie geklappt. Wenn man unter falschem Namen in der Schweiz einen Asylantrag stellt, kann man nicht nachher mit richtiger Identität hier heiraten. Einzige Ausnahme ist, wenn die Frau schwanger ist, dann muss man nicht Umweg über Nigeria machen. (Wobei auch das nur gilt, wenn sie entweder Schweizerin ist oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat. Ist hier ja nicht der Fall).

Aber das nur am Rande, ist hier ja eigentlich Forum für deutsches Ausländerrecht.

LG,
Celloplayer

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