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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
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Beitrag begonnen von askim_2604 am 21.07.2007 um 13:11:12

Titel: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 13:11:12
Hallo, ich bin ganz neu und habe einige Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Ganz kurz die Fakten. Türke, 2004 abeschoben,( Asylantrag wurde abgelehnt) vor einem Monat alle Kosten bezahlt und Sperre aufgehoben. Kann er ein Visa beantragen für Deutschland und wird es genehmigt?
Er will eine Deutsche heiraten. Bekommt er Heiratsvisum für Deutschland? Oder besser in der Türkei heiraten? Muss man einen Anwalt einschalten?
Er hat mir gesagt, auf die Frage beim Konsulat wegen Visa würde ihm gesagt, normales Visa bekommt er nicht mehr. Nur wenn er heiratet kann er auf Familienzusammenführung jemals wieder nach Deutschland einreisen? Und wieviel Zeit muss man einplanen, bis er nach Deutschland kann?
Stimmt das alles?
Vielen Dank für eure Antwort. LG Askim

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von trixie am 21.07.2007 um 13:35:32

askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 13:11:12:
Kann er ein Visa beantragen für Deutschland und wird es genehmigt?  

Beantragen kann er alles. Doch denke ich, dass ein Besuchervisum abgelehnt wird (die notwendigen Vorrausetzungen müßten natürlich vorher erst einmal erfüllt sein).


askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 13:11:12:
Bekommt er Heiratsvisum für Deutschland?

Es gibt keinen Rechtsanspruch für ein Visum zur Eheschließung.


askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 13:11:12:
Oder besser in der Türkei heiraten?

Das wird wohl nur als Alternative übrig bleiben.


askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 13:11:12:
Muss man einen Anwalt einschalten?  

Wenn man dem Anwalt etwas Gutes tun möchte, ja!  ;)


askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 13:11:12:
Nur wenn er heiratet kann er auf Familienzusammenführung jemals wieder nach Deutschland einreisen?  

Wenn die Einreisesperre befristet wurde und sonst nichts gegen ihn vorliegt, dürfte es keine Probleme geben.


askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 13:11:12:
Und wieviel Zeit muss man einplanen, bis er nach Deutschland kann?  

Schwer zu sagen! Kann aber durchaus einige Monate dauern.

trixie


Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 14:00:45
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir fällt noch was ein. Er hat Schulden in der Türkei. Muss er die erst bezahlen, oder prüft das keiner?
Also ein Anwalt ist gar nicht nötig? Ich habe gehört mit Anwalt geht das schneller. Stimmt also nicht.

Vielen Dank und LG

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von fons am 21.07.2007 um 14:15:22
Warum wurde das an einen bestehenden thread angehängt?
Bitte keine Fälle "vermischen". Habe mal nen neuen fred da-
raus gemacht.

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von trixie am 21.07.2007 um 14:23:32

askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 14:00:45:
Muss er die erst bezahlen, oder prüft das keiner?  

Sicherlich muß er seine Schulden bezahlen; das hat aber nichts mit der Heirat und der FZF zu tun, außer er ist als "Schuldner" bereits amtsbekannt und es laufen Strafverfahren gegen ihn.


askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 14:00:45:
Ich habe gehört mit Anwalt geht das schneller.

Man hört so viel, aber du wirst sicherlich dein Geld schneller los.  ;)

trixie

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 14:56:44
Das Führungszeugnis ist ok. aber der Gerichtsvollzieher steht ende des Monats vor der Tür. Und bei der Telekom und beim Finanzamt hat er auch Schulden. Wird das überprüft? Das hat nichts mit der FZF zu tun,könnte doch aber den Verlauf beeinträchtigen,oder?
Wenn es natürlich in der Türkei keinen interessiert,dann wohl nicht. Oder gibt es da vorher einen Check up??????? Die wollen doch auch ihr Geld,oder?

Danke. LG

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 14:58:42
SORRY, für meine Vermischung. Kommt nicht wieder vor.

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von trixie am 21.07.2007 um 15:00:41

askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 14:56:44:
Und bei der Telekom und beim Finanzamt hat er auch Schulden.  

Redest du jetzt von Schulden in Deutschland oder in der Türkei? Woher weißt du dass der GV Ende des Monats vor der Tür steht?

trixie

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 15:06:26
Die Schulden sind in der Türkei.
Ich weiss es von ihm.

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 15:30:35
Bitte falls jemand etwas dazu weiss, schreibt mir. Es ist wichtig für mich. Danke und liebe Grüsse

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von trixie am 21.07.2007 um 15:38:09

askim_2604 schrieb am 21.07.2007 um 15:06:26:
Die Schulden sind in der Türkei.  

Solange es sich hier nur um zivilrechtliche Forderungen handelt, dürfte einem Visum zur FZF nichts im Wege stehen. Sollte aber da auch ein Strafverfahren z. B. wegen Betrug oder Steuerhinterziehung anhängig sein, könnte dies durchaus zu Problemen führen.

trixie

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von askim_2604 am 21.07.2007 um 15:44:10
Der Gerichtsvollzieher kommt,weil er mal selbständig war und pleite gegangen ist. Da ständig eine Anwältin anruft, wird es wohl aktenkundig sein. Mit dem Finanzamt hatte er mal vereinbart in Raten zu zahlen ist nicht erfolgt.
Ich vermute mal, da wird es Probleme geben.
Ich danke dir. LG

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Ulf am 27.07.2007 um 21:26:22

trixie schrieb am 21.07.2007 um 14:23:32:

Sicherlich muß er seine Schulden bezahlen; das hat aber nichts mit der Heirat und der FZF zu tun, außer er ist als "Schuldner" bereits amtsbekannt und es laufen Strafverfahren gegen ihn.


Es gibt Staaten, die die Genehmigung zur ständigen Ausreise von bestätigter Schuldenfreiheit abhängig machen. Daß allerdings die Türkei so etwas fordert, wäre mir neu.

Gruß, ULF

Titel: Re: Visum nach Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von trixie am 27.07.2007 um 22:45:21

ulf schrieb am 27.07.2007 um 21:26:22:
Es gibt Staaten, die die Genehmigung zur ständigen Ausreise von bestätigter Schuldenfreiheit abhängig machen. Daß allerdings die Türkei so etwas fordert, wäre mir neu.  


Das habe ich auch nicht gesagt, sondern die Frage offen lassen, ob vielleicht durch die Schulden ein Strafverfahren (evtl. wg. Betrug) im Laufen sei, was u. U. für einen Visumsantrag negativ wäre.

trixie

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