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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
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Beitrag begonnen von DerRatlose am 19.07.2007 um 14:42:01

Titel: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von DerRatlose am 19.07.2007 um 14:42:01
Hallo und schönen guten tag! bin durch einen tipp hier hergekommen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Will es ganz kurz machen:

EX-FRAU IST DOMINIKANERIN UND LEBT MIT DEN 2 KINDERN ( 4 und 7) NOCH IN DER DOMREP. DIE KINDER HABEN DEUTSCHE UND DOMINIKANISCHE NATIONALITÄT.

ICH UND EXFRAU SIND DER MEINUNG ALLEIN SCHON FÜR DIE KINDER IST ES BESSER DAS SIE HIER LEBEN. ICH KÖNNTE SIE MEHR SEHEN, SIE HABEN MICH, DIE SCHULE, AUSBIULDUNG USW. IST AUCH VIEL BESSER.

WER WEISS, VIELLEICHT WIRD JA WIEDER WAS, ABER MOMENTAN BLEIBT DER STAND, DAS WIR GESCHIEDEN SIND UND SIE AUCH ALLEIN MIT DEN KINDERN LEBEN WILL, HIER IN D.

1.) KANN SIE NORMAL ALS TOURISTIN HIER EINREISEN, DIE KINDER OFFIZIELL POLIZ. ANMELDEN UND DANN BEI DER AUSLBEH DIE AE ERHALTEN? KÖNNEN DIE PROBLEME MACHEN WEIL SIE ALS TOURISTIN EINGEREIST IST UND KEIN VISUM BEANTRAGT HAT FÜR DIESE AE?

2.) MAN SAGTE DIES WÄR DER EINFACHSTE UND LEGALE WEG, ABER BIN MIR UNSICHER. WILL NICHT DAS SIE HIER SIND UND DANN PUSTEKUCHEN.

3.) WIE LANGE DAUERT DAS PROCEDERE UND WAS WIRD ALLES BENÖTIGT? BEKOMMT SIE AUCH GLEICHZEITIG EINE ARBEITSERLAUBNIS`?
KANN SIE MIT DER AE FÜR FAM. ZWECKE AUCH NACH SPANIEN MAL REISEN?

4.) ICH FRAGE NICHT AN WG FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG. ICH BZW EXFRAU WOLLEN KEIN SCHMU TREIBEN, ES GEHT WIRKLICH UM DIE KINDER, DIE MEINER MEINUNG NACH HIER AUF JEDEN FALL BESSER AUFGEHOBEN SIND UND DA DIE EXFRAU SORGERECHT HAT, MUSS SIE JA DEMENTSPRECHEND HIER MIT IHNEN BLEIBEN.

5.) GIBTS GLEICH UNBEFRISTETE AE? SCHLIESSLICH DAUERT ES JA CA 11 JAHRE BIS DER GROSSE ERWACHSEN IST?

Wäre toll für jede Info! VIELEN DANK AN ALLE!!!
DER  RATLOSE

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von trixie am 19.07.2007 um 15:05:02
zu 1) Grundsätzlich kann sie als Touristin einreisen, wenn ihr dafür ein Visum erteilt wird. Die AE dann hier zu beantragen ist nicht möglich, da sie hierzu mit dem falschen Visum eingereist ist. Da man bei der Deutschen Botschaft so eine Fallkonstellation vermuten wird, wird man ihr sicherlichn kein Schengen Visum erteilen, da man Zweifel an der Rückkehrbereit haben wird.

zu 2) Diese Aussage würde ich in die Gerüchteküche schicken; weder einfach noch legal;

zu 3) Wie lange das Erteilen der einzelnen Visas dauert ist schwierig zu sagen. Bei einem Visum zur FZF kann sie in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragen (wird von der ABH! erteilt). Besuch der Familie in Spanien ist möglich.

zu 4) Es kommt trotzdem nur das Visum zur FZF in Frage, wenn die Kinder dauerhaft hier bleiben sollen und somit die Mutter der Kinder auch.

zu 5) Nein; erst nach fünf Jahren kann die NE erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen nach § 9 AufenthG erfüllt sind.

Erwähnt sei hier, dass du für die Kinder kein Visum brauchst, da sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

trixie

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von maki am 19.07.2007 um 15:13:31
Haben die Kids denn schon einen eigenen Pass?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von DerRatlose am 19.07.2007 um 15:33:56
Ja, die Kinder haben sowohl deutsche und dominikanische Pässe. Man sagte mit 21 jahren oder so müssten sie sich entscheiden, welche nationalität beibehalten wird.

Und: Die Info wegen einreisen als Tourist und dann AE beantragen kam vom Verband binationaler Familien.

---> Ist es auch ein Antrag auf FZF möglich wenn die Exfrau mit den Kindern nach D will aber nicht wegen Heirat oder so?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von DerRatlose am 19.07.2007 um 15:40:57
Hier nochmal der Text was mir der Verband geschrieben hat:

Unter Umständen geht aber auch der folgende, leichtere Weg: Die Mutter beantragt ein Touristenvisum, wenn dies genehmigt wird kommt sie zusammen mit den Kindern nach Deutschland und dann stellen Sie den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.


Also die müssten es doch schon wissen wie der Ablauf ist, oder?
Der Ratlose

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von ronny am 19.07.2007 um 15:41:21

DerRatlose schrieb am 19.07.2007 um 15:33:56:
---> Ist es auch ein Antrag auf FZF möglich wenn die Exfrau mit den Kindern nach D will aber nicht wegen Heirat oder so?  


Hi,

Ja, Rechtsgrundlage wäre der § 28 Abs. 1 Ziffer 3 AufenthG.


DerRatlose schrieb am 19.07.2007 um 15:33:56:
Und: Die Info wegen einreisen als Tourist und dann AE beantragen kam vom Verband binationaler Familien.  


:-X bin zu höflich erzogen um darauf zu antworten ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von trixie am 19.07.2007 um 15:49:55

DerRatlose schrieb am 19.07.2007 um 15:33:56:
Die Info wegen einreisen als Tourist und dann AE beantragen kam vom Verband binationaler Familien.  
 


Wenn ich da manche Foren ansehe, bin ich erschüttert, welche Aussagen da getroffen werden, die das Ergrauen der Haare beschleunigt. Das führt dann oft zu Streitgesprächen, weil eben Wunschdenken nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmt.


Zitat:
Ist es auch ein Antrag auf FZF möglich wenn die Exfrau mit den Kindern nach D will aber nicht wegen Heirat oder so?


Es geht ja nur ein Visum zur FZF, wenn ein Daueraufenthalt in Deutschland angestrebt wird. Das wird man bei einer Mutter mit kleinen Kindern und Sorgeberechtigung immer vermuten.


Zitat:
Also die müssten es doch schon wissen wie der Ablauf ist, oder?

In welchem Forum sitzen die Experten? Vielleicht verlinkst du mal diesen Thread.  ;)


Zitat:
bin zu höflich erzogen um darauf zu antworten

Ich zum Glück nicht.  ;D

trixie


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von Mikael321 am 19.07.2007 um 17:05:13

DerRatlose schrieb am 19.07.2007 um 15:33:56:
Ja, die Kinder haben sowohl deutsche und dominikanische Pässe. Man sagte mit 21 jahren oder so müssten sie sich entscheiden, welche nationalität beibehalten wird.
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in der Dom Rep ist, den Deutschen Pass, können sie auf jeden Fall behalten ! Bei geborenen Doppelstaatlern, kein Problem !

Michael

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von Mikael321 am 19.07.2007 um 17:22:28

trixie schrieb am 19.07.2007 um 15:49:55:
Wenn ich da manche Foren ansehe, bin ich erschüttert, welche Aussagen da getroffen werden, die das Ergrauen der Haare beschleunigt. Das führt dann oft zu Streitgesprächen, weil eben Wunschdenken nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmt.
Rechtlich, hast du sicherlich recht. Aber praktisch wahrscheinlich nicht. Den keine ABH schickt die Mutter und auch noch Sorgeberechtigt, von 2 (kleinen) Deutschen Staatsbürgern wieder nach Hause.

Michael

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von trixie am 19.07.2007 um 17:30:12

Mikael321 schrieb am 19.07.2007 um 17:22:28:
Den keine ABH schickt die Mutter und auch noch Sorgeberechtigt, von 2 (kleinen) Deutschen Staatsbürgern wieder nach Hause.  


Das habe ich auch nicht behauptet. Sie muß aber erst einmal ein Schengen Visum bekommen. Ob das der einfachere Weg ist, wie im geraten wurde, läßt sich nicht belegen.
Das dürfte erst einmal der Dreh- und Angelpunkt sein.  ;)

trixie

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von DerRatlose am 19.07.2007 um 19:20:48
Also es gibt da kein Thread hierfür, es war eine Antwortmail. Der Verband der damit zu tun hatte ist unter http://www.verband-binationaler.de .

Ich hatte denen meine Lage geschildert und dann haben die mir u.a. halt auch geraten das die Exfrau unter Umständen hier als Tourist einreist.
Es hat ja schon Hand und Fuss, denn wenn ich bzw. meine Exfrau wollte, könnte sie die dominikanischen Pässe abgeben. Somit wären sie NUR noch Deutsch und wie schon von jemand gesagt, wird niemand die sorgeberechtigte Mutter einfach wegschicken.

Das ist der Haken an der ganzen Sache. Hin und her und eigentlich weiss niemand so recht bescheid. Ein Anruf in der AuslBeh allerdings machte mir auch klar, daß meine Exfrau es von drüben machen müsste/sollte. Aber da besteht die Möglichkeit abzulehnen. Wenn meine Ex erst mal hier ist, besteht erstens eine grössere Chance und im Falle eines Falles ist sie auch erst mal verscjhont wenn ein Einspruch oder sowas gemacht wird. Fakt ist, sie ist erst mal hier.

Ist ja ein ganz komplizierter Fall aber möchte mich bei Euch nochmals bedanken das ihr euch diesem Thema annimmt!

Gruss
DerRatlose

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis familiäre Zwecke
Beitrag von maki am 19.07.2007 um 19:44:02
Was denn für ein Haken?
Nix für ungut, aber dieser Fall ist weder kompliziert noch unklar.

Die Kinder sind Deutsch, Punkt.
Die Mama wird kommen dürfen, kann mir nicht vorstellen das irgendwer da Probleme machen sollte.

Ausser natürlich für den Fall dass du uns verschwiegen hast das sie wegen Drogen- und Waffenschmuggels ausgewiesen und abgeschoben wurde... ;)

Aber mal im Ernst, da sollte es keinerlei Probleme geben.

Gruß,

maki

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