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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Rechte nach heirat
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Beitrag begonnen von Manjaa23 am 18.07.2007 um 10:55:50

Titel: Rechte nach heirat
Beitrag von Manjaa23 am 18.07.2007 um 10:55:50
Hallo!!

Ich wollte mal wissen, wie das abläuft, wenn eine deutsche einen ausländer mit duldung heiratet. ich meine welchen aufenthaltstitel hat dann der geduldete durch die heirat und welche rrechte bekommt er dann? bekommt er mit der heirat automatisch eine arbeitserlaubnis? darf der ehepartner dann weiter die schule besuchen, was er mit duldung nicht durfte?
kann er dann irgendwann einen dt.p ss bekommen?

danke für eure infos!

Titel: Re: Rechte nach heirat
Beitrag von thom am 18.07.2007 um 13:06:18
Wenn denn die Heirat stattgefunden hat, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28, er darf dann arbeiten, Bafög erhalten usw., nach drei Jahren könnte er eine Niederlassungserlaubnis bekommen und sich einbürgern lassen - wenn ihr Euch beide dauerhaft selbst (Bafög würde wie Einkommen dazugerechnet) finanzieren könnt.

Das Problem ist bei Geduldeten, die ja eigentlich ausreisen müssen, die Heirat selbst. Falls die Ausreise/Abschiebung nur daran scheitert, dass kein Pass und andere Dokumente da sind, wird das natürlich in dem Moment möglich, wenn diese Dokumente für die Heirat plötzlich da sind. Statt Heirat erfolgt dann die Abschiebung oder besser eine freiwillige Ausreise. Die Heirat muss dann vom Ausland aus angebahnt werden und kann kompliziert werden.
Wenn es andere Gründe für die Duldung gibt, könnte es theoretisch klappen, dann wäre aber die Frage, warum er deswegen nicht bereits eine AE erhallten hat.
Relativ oft haben Geduldete falsche Angaben zur Person gemacht, wenn dann zur Heirat die richtigen Daten auftauchen, kann es erhebliche Probleme geben.
Du siehst, ganz einfach ist das Heiraten hier nicht. Ihr müsstet Euch mit seinen Unterlagen bei einem Anwalt o.ä. beraten lassen, wie das bei Euch geht.
thom

zur Schule hätte er üblicherweise mit einer Duldung immer gehen können, erzählt er Dir da vielleicht etwas Falsches?

Titel: Re: Rechte nach heirat
Beitrag von trixie am 18.07.2007 um 13:46:49

Manjaa23 schrieb am 18.07.2007 um 10:55:50:
danke für eure infos!  


Um deine Situation zu beurteilen, brauchen wir erst einmal mehr Infos.

Warum ist er geduldet? Welche Vorgeschichte gibt es?

Ohne Infos von dir, kann man nur unzureichend Auskunft erteilen.

trixie

Titel: Re: Rechte nach heirat
Beitrag von ronny am 18.07.2007 um 13:58:42

trixie schrieb am 18.07.2007 um 13:46:49:
Warum ist er geduldet? Welche Vorgeschichte gibt es?  


Schau mal:


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=usersrecentposts;username=Manjaa23

Titel: Re: Rechte nach heirat
Beitrag von Manjaa23 am 19.07.2007 um 09:36:06
Danke für eure antworten.
ich denke er durfte damals nicht weiter zur schule, weil er dann 18 jahre war und dann keine schulpflicht mehr war? kann das sein?
er hat mir nur erzählt, dass er dann nach seinem hauptschulabschluss nicht mehr weiter machen dürfte von der ausländerbehörde aus. ich hab da aber nicht weiter nachgeforscht....
ich denke er ist noch nicht abgeschoben wegen krankheit der eltern und einer schwester. da er den führerschein hat dürfte es doch nicht wegen falschen angaben sein oder?
also meint ihr eine heirat bei uns würde als scheinehe abgestempelt werden??

Titel: Re: Rechte nach heirat
Beitrag von thom am 19.07.2007 um 10:05:11

Manjaa23 schrieb am 19.07.2007 um 09:36:06:
also meint ihr eine heirat bei uns würde als scheinehe abgestempelt werden??  
kommt darauf an, wie es wirklich ist und welchen Eindruck Ihr macht. Wenn es so aussieht, dass Du ihm vorrangig helfen willst wegen Aufenthalt oder Schule, könnte das sein, ansonsten nicht.

Wenn seine Papiere alle da sind und eine Abschiebung erst mal nicht geht, könntet Ihr heiraten.
thom

das mit der Schule scheint in den Bundesländern verschieden zu sein, vielleicht ist es so, wie er sagt.

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