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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Getrenntleben und harz IV
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Beitrag begonnen von Nebelwaldgeist am 17.07.2007 um 21:49:51

Titel: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von Nebelwaldgeist am 17.07.2007 um 21:49:51
Hallo,
eine Frau aus Polen ist mit einem Deutschen verheiratet. Sie sind und wohnen seit 7 Monaten zusammen. Beide sind arbeitslos und beziehen Harz IV. Jetzt geht die Ehe schlecht und sie wollen sich scheiden lassen. Sie werden bald 1 Jahr lang getrennt leben. Diese Frau will mit diesem Mann nicht mehr zu tun haben, aber sie will in Deutschland bleiben. Meine Frage: wenn sie ihren wohnort ändert und  zu ihrer Familie in Hamburg einzieht, kann sie dort harz IV wieder beantragen? Wird ihr dann eine Wohnung und Deutschkurs weiter finanziert, obwohl sie nicht mehr mit ihrem Man zusammenlebt?
Nette Grüße
Nebelwaldgeist

Titel: Re: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von maki am 17.07.2007 um 22:06:36
Hallo Nebelwaldgeist,

was hat sie denn jetzt für eine AE?
Und was für eine AE hatte sie vor der Ehe?

Titel: Re: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von Muleta am 17.07.2007 um 22:11:54

Nebelwaldgeist schrieb am 17.07.2007 um 21:49:51:
Sie sind und wohnen seit 7 Monaten zusammen. ... Sie werden bald 1 Jahr lang getrennt leben.


die Angaben erscheinen irgendwie nicht plausibel. Bitte prüfen und korrigieren.

Muleta

Titel: Re: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von Nebelwaldgeist am 17.07.2007 um 22:32:21
die Scheidung dauert 1 Jahr. Die Frage: kann sie weiter Sozialhilfe bekommen, obwohl sie nicht mehr mit dem Man zusammenlebt? Sie sind noch verheiratet, aber sie werden getrenntleben, weil sie sich scheiden lassen.

Titel: Re: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von Muleta am 17.07.2007 um 23:12:09

Nebelwaldgeist schrieb am 17.07.2007 um 22:32:21:
[Sie sind und wohnen seit 7 Monaten zusammen. ... Sie werden bald 1 Jahr lang getrennt leben.]
die Scheidung dauert 1 Jahr. Die Frage: kann sie weiter Sozialhilfe bekommen, obwohl sie nicht mehr mit dem Man zusammenlebt? Sie sind noch verheiratet, aber sie werden getrenntleben, weil sie sich scheiden lassen.


wollen sie schon zusammen leben, verheiratet?

SCNR...

Muleta

Titel: Re: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von trixie am 17.07.2007 um 23:24:41
Nach SGB II § 7.1.4 stehen ihr keine Leistungen zu.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm

trixie

Titel: Re: Getrenntleben und harz IV
Beitrag von Nebelwaldgeist am 17.07.2007 um 23:26:43
[inv]Muleta[/inv] bist du duff oder beklopt?

Mick:
Ich kenne zwar kein "duff" und/oder "beklopt",
aber Du machst dennoch eine Pause.

[warnred=Nebelwaldgeist,14]14 Tage[/warnred]

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