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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184576832 Beitrag begonnen von dragonmother am 16.07.2007 um 11:07:12 |
Titel: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von dragonmother am 16.07.2007 um 11:07:12
Hi,
leider habe ich in alten Postings nur Beiträge zu Krankenversicherung bei FzF bei Verheirateten gefunden, die ja mitversichert werden können. Deshalb meine Frage: Mein Freund und ich bekommen nächsten Monat ein Baby und wollen also danach das Visum zur FzF beantragen. Wie sieht das mit der KV aus? Mitversicheren geht ja nicht, da wir nicht verheiratet sind. Wo beantragt man also eine gute/günstige Versicherung mit längerer Laufzeit? Jetzt beim TouriVisum haben wir eine vom ADAC, aber die wird uns zu teuer, wenn er länger als 3 Monate hier bleibt. Liebe Grüße Nutellatoast |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von thom am 16.07.2007 um 11:26:44
Da Dein Freund eine AE nach § 28 erhalten wird, ist er dann sowohl zur Arbeit berechtigt wie auch AlgII-berechtigt. Beides schließt die gesetzliche Krankenversicherung für ihn selbst ein.
thom |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von dragonmother am 16.07.2007 um 11:49:05
Hi Thom,
danke für die Antwort. Allerdings wollten wir eigentlich kein ALG2 für ihn beantragen, da er geschäftlich des öfteren ins Ausland muß. Und wenn man Hartz4 bekommt, darf man das ja nicht so einfach, bzw. sollte man ja immer für die ARGE verfügbar sein. Viele Grüße dragonmother |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von thom am 16.07.2007 um 12:10:25
Na,
Dann müsst Ihr wohl eine private Krankenversicherung suchen ([inv]HUK-Coburg[/inv] etc.) Grüße thom [edit]Keine Schleichwerbung bitte, Ronny ;)[/edit] |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von dragonmother am 16.07.2007 um 13:11:33
Hi, ja richtig.
Danach hatte ich ja gefragt: welche ist da die beste? Viele Grüße! |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von maki am 16.07.2007 um 13:13:40 dragonmother schrieb am 16.07.2007 um 13:11:33:
Das kommt darauf an ;) Die Beste für wen? Ihr solltet euch bei Versicherungen erkundigen, die Tarife variieren zum Teil beträchtlich, oft vom Einkommen abhängig. |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von trixie am 16.07.2007 um 13:30:19 dragonmother schrieb am 16.07.2007 um 11:07:12:
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass eine private KV günstiger sein wird, da diese für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird. Es erklärt sich ja fast von selber, dass eine Versicherung für drei Monate günstiger ist, als für einen längeren Zeitraum. trixie |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von ronny am 16.07.2007 um 13:34:22 trixie schrieb am 16.07.2007 um 13:30:19:
Private KV (Vollkostentarif) ohne Selbstbehalt je nach Eintrittsalter um die 400 bis 600 Euronen per Monat ;) |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von Rolsoft am 16.07.2007 um 13:37:52
Öhhhm,
wenn ich noch auf einen anderen Umstand hinweisen dürfte: Meines bescheidenen wissens nach ist es ja so das bei verheirateten falls Papi oder Mami in der PKV ist das Kind automatisch auch bei der PKV versichert werden muss. Bei euch muss Papi ja auch ein Mitsorgerecht haben damit er eine AE vom Kind ableiten kann. Meine Befürchtung wäre das hieraus auch eine PKV-Pflicht für das Kind abgeleitet werden könnte. Also ich würde mal bei meiner KV nachfragen ob das Kind definitiv in deiner GKV Pflichtmitversichert ist oder ob es privat versichert sein wird/muss. Nur so am Rande, und auch mit einer gehörigen Portion Unwissenheit, da man ja fast schon Sozialexperte sein muß um so eine Frage beantworten zu können ;) PS Don´t shoot me I´m only the piano player. |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von trixie am 16.07.2007 um 13:56:02 Rolsoft schrieb am 16.07.2007 um 13:37:52:
Da hast du Recht. Allerdings steht es dem Kindsvater frei, sich zu versichern. Rolsoft schrieb am 16.07.2007 um 13:37:52:
Wie das Kind versichert ist, hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob die werdende Mutter den Erziehungsurlaub nimmt. Dann wäre das Kind und auch die Mutter beitragsfrei während des Bezuges des Elterngeldes versichert. trixie |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von dete am 16.07.2007 um 14:03:57
kann er vielleicht durch seinen ausl. arbeitgeber versichert werden?oder eine günstige kv im ausland abschliessen?
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Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von trixie am 16.07.2007 um 23:36:31 dete schrieb am 16.07.2007 um 14:03:57:
Ich denke, dass das ausscheidet, sonst hätte er keine KV für den dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland abgeschlossen. Eine im Ausland abgeschlossene KV würde bei einem Daueraufenthalt in Deutschland - wenn überhaupt - nur eine gewisse Zeit greifen. trixie |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von ayamhuhn am 17.07.2007 um 10:27:26
Seit 1.4.07 gilt bei uns eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Krankenkasse jeden versichern muß. Sobald als die AE erteilt ist, kann der Kindsvater sich bei jeder gesetzlichen KK versichern lassen. Außerdem müssen seit 1.7.07 alle Privaten KK einen sogenannten Basistarif anbieten, der alle Leistungen der GKV umfasst und der finanziell erschwinglich ist auch für Leute mit geringerem Einkommen. Übrigens auch ohne Gesundheitsprüfung.
Über die konkreten Aufnahmebedingungen erkundigt man sich nach meiner Erfahrung am besten bei der KK seiner Wahl. LG |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von trixie am 17.07.2007 um 11:09:59 Zitat:
Versichern muß sich der künftige Kindsvater erst ab 2009; freiwillig kann er sich natürlich auch jetzt schon versichern: http://www.pkv-krankenkassen-vergleich.de/Gesundheitsreform_Versicherungspflicht.php trixie |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von dayovovi am 17.07.2007 um 14:50:58 ayamhuhn schrieb am 17.07.2007 um 10:27:26:
Aber nur, wenn der Kindsvater tatsächlich unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt, soweit ich verstanden habe, denn die hat trotzdem noch kleine Maschen, durch die ein Mensch hindurchrutschen kann. Der Kindsvater wäre z.B. nach SGB V, §5 Absatz 1 Nr. 13 und Absatz 11 krankenversicherungspflichtig, wenn er eine AE mit mehr als 12 Monaten Dauer bekommt. Weiteres und Genaueres: http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm Achtung, bei einer privaten Vorversicherung (und so eine 3-Monats-Touri-Versicherung ist eine solche) greift die gesetzliche Versicherungspflicht nicht mehr. |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von dragonmother am 17.07.2007 um 15:38:12
du meine Güte...
tja dann entweder für die Dauer seines Aufenthaltes doch eine KV in Art die des ADACs oder eine "normale" private. Ich dachte das geht nicht so einfach wegen der Beitragsbemessungsgrenze...naja, dann müßte er sich hier vielleicht auch selbständig melden und dann eine KV abschließen. Meine Schwester bezahlt auch keine 400 für sich und die ist selbständig. Der Punkt mit dem Kind stimmt absolut! Danke für den Hinweis. Und gar keine ist ja völlig daneben. Tja, dann wohl doch mittelfristig heiraten :D Schönen Tag noch! Und Danke nochmal! dragonmother |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von trixie am 17.07.2007 um 15:43:06 dragonmother schrieb am 17.07.2007 um 15:38:12:
Wie soll das funktionieren? Er hat keine Berechtigung sich selbständig zu machen, dafür reicht die AE nicht aus. trixie |
Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von Sondra am 17.07.2007 um 15:45:47 trixie schrieb am 17.07.2007 um 15:43:06:
Doch Zitat:
und Zitat:
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Titel: Re: Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. Beitrag von trixie am 17.07.2007 um 16:50:44
@ Sondra
Du hast Recht. Ich hatte die Aussage einer ABH Mitarbeiterin, die mir vor längerer Zeit mitgeteilt hat, dass eine selbständige Tätigkeit nur bei verheirateten Ausländern möglich ist, da sie den deutschen Bürgern in dieser Hinsicht gleichgestellt sind, während bei nicht verheirateten Ausländern eine solche Tätigkeit nicht möglich ist. Aber das AufenthG sagt ganz klar, dass eine selbständige Tätigkeit auch hier möglich ist. trixie |
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