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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Familienangehoerige von Unionsbuerger
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Beitrag begonnen von borislavai am 15.07.2007 um 18:21:27

Titel: Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Familienangehoerige von Unionsbuerger
Beitrag von borislavai am 15.07.2007 um 18:21:27
Hallo zusammen:

Meine Situation ist folgende- ich bin bulgariische Staatsangehorige und bin dabei mich in Deutschland selbststaendig zu machen. Mein Mann ist tunesier und hat eine Aufenthaltserlaubnis fuer Bulgarien.
Wir wollen das er mit Besuchervisum fuer 3 Monaten nach DE einreist,da ich noch Zeit fuer die Selbsstaendigkeit brauche.
Wie sieht es aus nach dem sein Besuchervisum ablaeuft(bis dahin soll mein Geschaeft auch schon laufen), muss er dann nach Bulgarien um Familienzusammenfuehrung zu beantragen oder kann man Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Drittsstaatler-Familienangehoerige direkt in DE beantragen ohne das er DE verlassen muss.

Ich danke euch im Voraus

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Familienangehoerige von Unionsbuerger
Beitrag von trixie am 15.07.2007 um 19:29:35
Da du EU-Freiügigkeit besitzt, hat dein Mann eine abgeleitete Freizügigkeit, so dass du bei der ABH in Deutschland eine AE kannst.

trixie

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Familienangehoerige von Unionsbuerger
Beitrag von borislavai am 17.07.2007 um 17:40:35
Vielen vielen Dank  ;D

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