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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Habe ein Problem!!!!
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Beitrag begonnen von susih am 15.07.2007 um 17:52:31

Titel: Habe ein Problem!!!!
Beitrag von susih am 15.07.2007 um 17:52:31
Hallo! Ich habe ein Problem und brauch mal Eure Hilfe! Mein Mann hat eine Niederlassungsberechtigung. Nun hatten wir uns für fast 7 Monate getrennt. Jetzt sind wir wieder zusammen. Da wir aufgrund seiner Krankheit leider von Harz4 leben müssen (mit 3 kleinen Kids findet man als Frau schlecht was ), hat er in der Trennungszeit auch kein Geld vom Amt bekommen (vollkommen i.O.). Er war bei einem Freund untergekrabbelt uned der hat ihn netterweise mit durchgeschleift.Nun hat er sich wieder beim Amt gemeldet.Nun kommt das Problem: Die wollen seinen Paß bzw,Aufenthalt sehen. Meine Frage: Kann das Amt ihm die Niederlassungerlaubnis aufgrund seiner Auszeit entziehen,obwohl er weder schwarz gearbeitet hat noch widerrechtlich Geld vom Amt kassiert hat?  :-?Oder ist das einfach nur Routine und es steckt nix dahinter? :-/
Vielen Dank für Eure Hilfe :)!
susih

Titel: Re: Habe ein Problem!!!!
Beitrag von graptemy am 15.07.2007 um 18:54:01
Sofern dein Mann eine Niederlassungserlaubnis hat, würde ich davon ausgehen, dass es nur um eine Routine geht. Wegen 7 - Monaten Arbeitslosigkeit wird ausländerrechtlich nichts passieren!

Titel: Re: Habe ein Problem!!!!
Beitrag von trixie am 15.07.2007 um 19:23:55

susih schrieb am 15.07.2007 um 17:52:31:
Die wollen seinen Paß bzw,Aufenthalt sehen.


Da er in der Zeit der Trennung keine Leistungen erhalten hat, wird man von Amtswegen vermuten, dass er Deutschland in Richtung seiner Heimat verlassen hat. Und da wäre eine Abwesenheit von länger als 6 Monaten schädlich für die NE; sie wäre dann erloschen. Und das läßt sich am besten am Pass nachprüfen.

trixie

Titel: Re: Habe ein Problem!!!!
Beitrag von Ulf am 19.07.2007 um 14:43:57

trixie schrieb am 15.07.2007 um 19:23:55:
Da er in der Zeit der Trennung keine Leistungen erhalten hat, wird man von Amtswegen vermuten, dass er Deutschland in Richtung seiner Heimat verlassen hat. Und da wäre eine Abwesenheit von länger als 6 Monaten schädlich für die NE; sie wäre dann erloschen. Und das läßt sich am besten am Pass nachprüfen.


Könnte nicht schaden, wenn er einen Beleg (Zeugenaussage, Bild) für seine Anwesenheit in D etwa in der Mitte des Zeitraums beibringt.

Gruß, ULF

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