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Randthemen >> Personenstandsrecht >> 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft.. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1183846033 Beitrag begonnen von sociologist am 08.07.2007 um 00:07:13 |
Titel: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft.. Beitrag von sociologist am 08.07.2007 um 00:07:13
Liebe Forumgemeinde,
Ich werde wahrscheinlich in einigen Wochen meine "Ausbürgerung" vom türkischen Konsulat erhalten. Bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft wollte ich sehr gerne einen deutschen Vornamen beantragen; d.h. beispielsweise Mehmet Wilhelm NACHNAME. Wollte mich diesbezüglich informieren, ob so etwas Möglich wäre und wie ich diesbezüglich voran gehen müsste. (Diesbezügliche Gesetze?) Ich bedanke mich vielmals für die Antworten! In dem Sinne, lieben Gruß, euer sociologist |
Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von fons am 08.07.2007 um 00:09:15
Hat ja eigentlich mit Einbürgerung dann nix zu tun, hab es
daher mal hierher verschoben. |
Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von sociologist am 08.07.2007 um 00:15:30
Stimmt, eigentlich nicht :) ... aber vielleicht gibt es "Sondergesetze" bei der Einbürgerung :D
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Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von fons am 08.07.2007 um 00:21:05
Nur zur Klarstellung: sollte keine Kritik sein. Wenn ein
Fred verschoben wird, dann eben weil er wo anders besser aufgehoben ist |
Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von ronny am 08.07.2007 um 09:41:35 sociologist schrieb am 08.07.2007 um 00:07:13:
Hallo, falls Du keinen Sonderstatus wie z.B. Asylberechtigter hast, wovon ich mal nicht ausgehe,weil Du von der Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit sprichst, geht eine Namensänderung erst nachdem Du die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hast. Das könnte nach Art. 47 EGBGB gehen (siehe dazu oben im PStR den Hinweis), da ich nicht davon ausgehe, dass der Name Mehmet übersetzt werden kann. Dann dürftest Du anstelle der Übersetzung einen neuen Vornamen wählen, also Mehmet durch enen deutschen Vornamen ersetzen. Falls Du unbedingt eine Ergänzung des Namens wünschst, also zusätzlich einen deutschen Namen willst, ginge das prinzipiell auch, würde aber einen wichtigen Grund erfordern. Denkbar wäre auch noch, dass Deine Angaben i Profil zum Geschlecht tatsächlich stimmen (dort steht das Symbol für weiblich), denn dann wäre der Name Mehmet sicher ein wichtiger Grund , alerdings nicht für eine Änderung in den Namen Wilhelm ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von Polar_Bear am 08.07.2007 um 13:38:59
Hey Ronny,
wie funktioniert die in Art. 47 EGBGB erwähnte Erklärung gegenüber dem Standesamt, die öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden muss, genau? - Ist ein formloser Antrag dafür geeignet? - Bekommt man nach abgeschlossener Änderung eine "Namensänderungsurkunde" oder ähnliches? - Kann man anschließend die Neuausstellung von (deutschen) Zeugnissen (etwa Abitur) beantragen? Vielen Dank im Voraus! :) |
Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von ronny am 08.07.2007 um 14:38:08 Hallo, Polar_Bear schrieb am 08.07.2007 um 13:38:59:
Ja, es genügt einfach nach der Einbürgerung zum Standesamt zu marschieren . Polar_Bear schrieb am 08.07.2007 um 13:38:59:
Man bekommt eine Bescheinigung mit Dienstsiegel. Wenn man das in eine Personenstandsurkunde eingetragen haben will, empfiehlt es sich die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt I in Berlin zu beantragen. Die Erklärung nach Art. 47 EGBGB wird danach im Wege der Fortschreibung in den Geburtseintrag eingearbeitet. Bei der Beantragung der Nachbeurkundung nach § 41 PStG ist das örtliche Standesamt auch behilflich. Nach dem 01.01.2009 wird die Nachbeurkundung sowieso vom örtlichen Standesamt erledigt. Ich denke dass die Nachbeurkundung nicht sehr bekannt ist, und erwähne sie deswegen hier ;) Polar_Bear schrieb am 08.07.2007 um 13:38:59:
Nein , da die Namensänderung nur in die Zukunft wirkt. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha Beitrag von Ralf am 08.07.2007 um 18:47:10 ronny schrieb am 08.07.2007 um 14:38:08:
Letzteres gilt natürlich nur für Personen, die außerhalb des Bundesgebietes geboren wurden. Für in Deutschland Geborene ist das Standesamt am Geburtsort zuständig. ;) Weil so etwas immer wieder mal gefragt wird, mal ganz allgemein: Einbürgerung und Namensänderung sind völlig unterschiedliche Dinge, die man unmöglich miteinander verbinden kann, schon gar nicht, wenn dafür unterschiedliche Stellen zuständig sind. Wenn die Zuständigkeit beim gleichen Amt oder sogar beim selben Sachbearbeiter liegt, hat man evtl. Glück. Dann könnte man eine Namensänderung evtl. schon vorher einleiten und kann die Änderungsbescheinigung unmittelbar nach der Einbürgerung erhalten. Die Regel ist das aber sicher nicht. Fragen kann man aber ja mal. ;) |
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