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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Fiktionsbescheinigung
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Beitrag begonnen von shantara am 06.07.2007 um 19:20:27

Titel: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von shantara am 06.07.2007 um 19:20:27
Hallo an alle,

ich bin hier neu und benötige hilfe.Mein Mann ist türkischer Staatsbürger und ich bin Deutsche,wir haben im April 06 in der Türkei geheiratet.Es lief alles gut es gab keine
Probleme wegen Befragungen oder sonstiges er war innerhalb von 3 monate bei mir
in München und hat für 1 Jahr eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
So heute waren wir wieder gemeinsam bei der Ausländerbehörde weil die Erlaubnis
nächste Woche zu ende ist.Wir wollten die Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen
aber mein Mann hat nur eine Fiktionsbescheinigung § 81Abs.4 bekommen.
Die Frau von der AB hat uns dinge erzählt die wir überhaupt nicht verstanden haben
wie z.B überprüfungen,für was überprüfungen?
Was bedeutet überhaupt diese Fiktionsbescheinigung?Kann die AB meinen Mann
abschieben?Wäre nett wenn Ihr mir antwortet.

Gruß Shantara

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von graptemy am 06.07.2007 um 19:23:13
Diese Fiktionsbescheinigung besagt, dass der bisherige Aufenthalt als fortbestehend gilt!

Vielen ABHen stellen diese aus, da es nicht möglich ist, den Antrag an einem Tag zu prüfen und die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Macht Euch keine Sorgen, das ist kein "unnormales" Vorgehen, insbesondere bei größeren Ausländerbehörden nicht.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von ronny am 06.07.2007 um 19:27:18
Hallo,


shantara schrieb am 06.07.2007 um 19:20:27:
Was bedeutet überhaupt diese Fiktionsbescheinigung?


Heißt:

der AT gilt als fortbestehend bis die ABH entschieden hat ;)


shantara schrieb am 06.07.2007 um 19:20:27:
Kann die AB meinen Mann abschieben?


Im Moment sicherlich nicht ;)


shantara schrieb am 06.07.2007 um 19:20:27:
für was überprüfungen?  


:wahrsag: hat leider Urlaub

Evtl. irgendwas vorgefallen in dem letzten Jahr ?

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von shantara am 06.07.2007 um 19:40:03
danke das Ihr so schnell geantwortet habt;jetzt gehts mir wider besser. :)
Vorgefallen ist nichts großes,mein Mann konnte nur nicht den Integrationskurs gleich
besuchen.Er war des öfteren im Krankenhaus und bei verschiedenen Ärzten.
Jetzt ist wieder soweit alles ok und den Kurs macht er ab August und die AB weiß das.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Nykita am 07.07.2007 um 11:58:31
wurde er denn vor einem Jahr verpflichtet, den Kurs zu machen?
Dann liegt es vielleicht daran?

Grüße und keep cool!
Nykita

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von inge am 07.07.2007 um 12:17:23
Evtl Sicherheitsüberprüfung?

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Lemon am 07.07.2007 um 13:33:34
Wegen dem Kurs wird es keine Probleme geben. Wenn man dazu verpflichtet wird hat man 2 Jahre Zeit diesen Kurs zu besuchen.

Bei uns in Leipzig haben wir auch ne Fiktionsbescheinigung bekommen, da sie es nicht geschafft haben in 2 Monaten das Visa meines Mannes zu verlängern.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von inge am 07.07.2007 um 13:41:47

Zitat:
Wenn man dazu verpflichtet wird hat man 2 Jahre Zeit diesen Kurs zu besuchen

Wie kommst du darauf?

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von shantara am 07.07.2007 um 14:05:48
hallo alle zusammen,

mein Mann hat auch 2 Jahre zeit den Kurs zu machen.Er kann aber sehr gut Deutsch.An Inge was meinst Du mit Sicherheitsüberprüfung?

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von inge am 07.07.2007 um 14:17:14

Zitat:
An Inge was meinst Du mit Sicherheitsüberprüfung?

Nicht viele Moslems sind Terroristen, aber (neuerdings) sind viele Terroristen Moslems ...
Die Chancen für eine Sicherheitsüberprüfung sind also hoch, wenn der Ausländer aus einem Land mit vorwiegend moslemischer Bevölkerung kommt.


Zitat:
mein Mann hat auch 2 Jahre zeit den Kurs zu machen

"Grundsätzlich"? ... NEIN
In der IntV bzw im AufenthG steht gar nicht drin, WANN der Kurs zu machen ist. Es steht nur drin, dass eine Nichtteilnahme bei der NÄCHSTEN AE-Verlängerung zu beachten ist.
Da bei weniger als 12 Monaten, keine Teilnahmeberechtigung entsteht und die Berechtigung nach 2 Jahren verfallen kann, geben einige ABHs zB die erste AE für 18 Monate. Niedersachsen macht aber zB nur 1 Jahr (jedenfalls nach VV)

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Lemon am 07.07.2007 um 18:53:32
Also wir haben von der ABH einen Zettel bekommen wo drin stand das man sich innerhalb 2 Monate an einer Schule anmelden soll und innerhalb 2 Jahre den Kurs beenden muss

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von shantara am 08.07.2007 um 09:29:53
bei unserer Bestätigung steht geschrieben Gültigkeitsdauer:2 Jahre ab erteilung des Aufenthaltstitels.Also denke ich nicht das es mit den Integrationskurs zu tun hat das mein Mann diese Fiktionsbescheinigung bekommen hat,sondern so wie Inge geschrieben hat ist es diese Sicherheitsüberprüfung.

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