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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
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Beitrag begonnen von Miky am 03.07.2007 um 14:19:49

Titel: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von Miky am 03.07.2007 um 14:19:49
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe direkt eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.

Hat jemand hier schon Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Nairobi gemacht??
Ich möchte meine kenianische Partnerin Ende des Jahres hier in Deutschland heiraten.
Was will die Botschaft an Papieren von meiner kenianischen Verlobten haben. Okay... das kann ich auch im Internet nachlesen was die offiziell haben wollen.....was wollen die wirklich...
Wer hat Erfahrung ob das alles ist. Wie lange sowas dauert....ich weiß sie sagen offiziell 3 Monate........ aber wie sieht die Praxis dort aus... wirklich 3 Monate oder länger......

Sorry aber ich (meine Partnerin) hat dort sehr schlechte Erfahrungen Anfang des Jahres für ein Schengen VISA gemacht, welches erst nach mehreren Anträgen und vielen Telefonaten gewährt wurde. Von daher traue ich den offiziellen Angaben nicht so ganz, denn die wurden immer exact eingehalten....

Danke euch

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 03.07.2007 um 14:25:27

Miky schrieb am 03.07.2007 um 14:19:49:
Hat jemand hier schon Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Nairobi gemacht??  


Leider nicht in dem von dir gewünschten Ablauf. Wenn du in Kenia heiraten würdest, dann könnte ich dir einige Infos weitergeben.

Hierzu nur zwei Zahlen: Heiratstermin innerhalb von 2 Wochen; Visum zur FZF innerhalb von 2 1/2 Monaten.

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von inge am 03.07.2007 um 14:30:41

Zitat:
ich bin neu hier und habe direkt eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.

Diese Frage ("wie lange dauert Vorang XY bei Botschaft ABC?") ist hier "normal".
Allerdings kaum sinnvoll beantwortbar (auch normal).
Grundsätzlich kommt in diesem Fall ja noch "erschwerend" hinzu, dass auch die lokale ABH zu beteiligen ist. D.h. die haben auch einen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Vorteilhaft ist sicher schon mal, dass Kenia zu den Ländern gehört, die ein EFZ austellen.
Probleme treten sicherlich im Einzelfall auf, wenn es (warumauchimmer) zu einem Scheineheverdacht kommt.


Zitat:
welches erst nach mehreren Anträgen und vielen Telefonaten gewährt wurde

Bei einem Eheschließungsvisum ist die Rückkehrbereitschaft aber ja im Allgemeinen nicht nachzuweisen ;)

Da es hier um GAAAANZ viele Länder + Deutschland geht, kann man dir bzgl der ken. Botschaft evtl auch besser hier helfen:
http://www.multikulti-in.de/phorum/list.php?f=5 (Kenia-Forum)

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von shibumi am 03.07.2007 um 19:16:06
Hallo Miky,
Dein Standesamt weiß auf jeden Fall, welche Dokumente notwendig sind.
Die notwendigen Übersetzungen sind ( normalerweise ) von einem gerichtlich beeidigtem Übersetzer hier in Deutschland anzufertigen.
Desweiteren sollte sich Dein Mädel für einen Deutschkurs in Kenia , Dauer acht Wochen, 3 x 45 Minuten / Woche,anmelden, da hier in Kürze Gesetzesänderungen " anstehen "...Es ist davon auszugehen, daß Deutschkenntnisse seitens des Antragstellers nachzuweisen sind.
Infos zu Sprachkursen erhältst Du unter www.goethe.de , Kurslevel A1.1
LG, shibumi
P.S. : Die Kursdauer kann von Staat zu Staat unterschiedlich sein, jedenfalls
        befindet sich das Goethe- Institut in Nairobi !

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von Zeppelin am 03.07.2007 um 19:47:57
Bei Urkunden aus Kenia steht normalerweise ( IMHO ) deren Uberprüfung durch einen Vertrauensanwalt der dt. Botschaft an.
Das kann dauern und kosten...

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von Miky am 04.07.2007 um 15:05:37

trixie schrieb am 03.07.2007 um 14:25:27:


Leider nicht in dem von dir gewünschten Ablauf. Wenn du in Kenia heiraten würdest, dann könnte ich dir einige Infos weitergeben.

Hierzu nur zwei Zahlen: Heiratstermin innerhalb von 2 Wochen; Visum zur FZF innerhalb von 2 1/2 Monaten.

trixie


Hallo trixie,

daran habe wir auch schon gedacht ... in Kenia zu heiraten......aber wir wollten dann auch nach der hochzeit ZUSAMMEN nach Deutschland zurück..... und wen das Visum zur Familienzusammenführung nach der Hochzeit 3 monate dauert........solange bekomme ich keinen Urlaub... :-)
Hast Du vielleicht einen TIP um nach einer Hochzeit in Kenia schnellstmöglich eine Einreisemöglichkeit zu erhalten..???


Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 15:25:29

Miky schrieb am 04.07.2007 um 15:05:37:
und wen das Visum zur Familienzusammenführung nach der Hochzeit 3 monate dauert.....  
Hast Du vielleicht einen TIP um nach einer Hochzeit in Kenia schnellstmöglich eine Einreisemöglichkeit zu erhalten..???
 


Also, für ein Land mit unsicheren Urkundenwesen sind 2 1/2 Monate eigentlich nicht sehr lange. Die Liebe muß sich einfach etwas gedulden.

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von Miky am 04.07.2007 um 15:42:26

shibumi schrieb am 03.07.2007 um 19:16:06:
Hallo Miky,
Dein Standesamt weiß auf jeden Fall, welche Dokumente notwendig sind.
Die notwendigen Übersetzungen sind ( normalerweise ) von einem gerichtlich beeidigtem Übersetzer hier in Deutschland anzufertigen.
Desweiteren sollte sich Dein Mädel für einen Deutschkurs in Kenia , Dauer acht Wochen, 3 x 45 Minuten / Woche,anmelden, da hier in Kürze Gesetzesänderungen " anstehen "...Es ist davon auszugehen, daß Deutschkenntnisse seitens des Antragstellers nachzuweisen sind.
Infos zu Sprachkursen erhältst Du unter www.goethe.de , Kurslevel A1.1
LG, shibumi
P.S. : Die Kursdauer kann von Staat zu Staat unterschiedlich sein, jedenfalls
        befindet sich das Goethe- Institut in Nairobi !


Danke ich werde mal unter goethe.de ein bischen suchen.

Wäre es denn legal, die Entscheidung ob in Deutschland oder in Kenia geheiratet wird, erst sehr kurzfristig getroffen wird???
Ich meine damit als Beispiel......
Wenn wir planen in Deutschland zu heiraten,.... alle nötigen papiere bekommen und ein Visum zur Eheschließung beantragen......dann aber, wenn das Visum da ist... doch in Kenia heiraten...... ist das Visum dann ungültig???

Danke.....Miky

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 16:17:04

Miky schrieb am 04.07.2007 um 15:42:26:
Wenn wir planen in Deutschland zu heiraten,.... alle nötigen papiere bekommen und ein Visum zur Eheschließung beantragen......dann aber, wenn das Visum da ist... doch in Kenia heiraten...... ist das Visum dann ungültig???  


Probleme bekommst du keine, wenn deine zukünftige Frau das Visum nicht in Anspruch nimmt. Aber wenn ihr euren Plan umwerft, fangt ihr mit der Dokumentenbesorung teilweise wieder von vorne an und dann muß ein Visum zur FZF beantragt werden, was auch wieder die entsprechende Zeit in Anspruch nimmt.

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von Miky am 04.07.2007 um 17:26:15

trixie schrieb am 04.07.2007 um 16:17:04:


Probleme bekommst du keine, wenn deine zukünftige Frau das Visum nicht in Anspruch nimmt. Aber wenn ihr euren Plan umwerft, fangt ihr mit der Dokumentenbesorung teilweise wieder von vorne an und dann muß ein Visum zur FZF beantragt werden, was auch wieder die entsprechende Zeit in Anspruch nimmt.

trixie


Aber wenn das VISUM dann doch in Anspruch genommen wird??...damit wir nach der Hochzeit in Kenia zusammen nach Deutschland können?
Wenn das Visum zur Eheschließung erteilt ist, ist es dann unbedingt notwendig, daß in Deutschland geheiratet wird???? Steht das so in dem VISUM drin??

Was nicht ob sowas geht, aber suche halt nach Lösungen.

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von inge am 04.07.2007 um 17:35:43
Interessant beim Eheschließungsvisum ist erstmal nur "darf dauerhaft in D bleiben"

zB kann man das Visum auch beantragen, dann in DK heiraten und in D die AE beantragen.
Bedenken sollte man nur, dass "darf bleiben" natürlich nur funzt, wenn die Heiratsurkunde auch in D verwendet werden kann. Eine deutsche HUrk kann in D immer verwendet werden. Eine dän. auch. Eine aus Kenia evtl erst nach aufwändiger Prüfung (in Kenia). Dann könnte "darf hierbleiben" schnell am Ende sein, weil die Ehe nicht urkundlich nachweisbar ist!

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von schweitzer am 04.07.2007 um 17:37:03
Hi,

das Problem ist, dass ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland und ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung (FzF) - aus Kenia - nicht ein und dasselbe sind.

Du kannst daher ein Eheschließungsvisum nicht einfach mal eben so in eins zur FzF umdeuten.

=schweitzer=


Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 17:41:07

schweitzer schrieb am 04.07.2007 um 17:37:03:
Du kannst daher ein Eheschließungsvisum nicht einfach mal eben so in eins zur FzF umdeuten.


Erlaubt eigentlich ein Visum zur Eheschließung eine Mehrfacheinreise nach Deutschland oder darf man nur einmal einreisen?

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von schweitzer am 04.07.2007 um 17:44:37

trixie schrieb am 04.07.2007 um 17:41:07:


Erlaubt eigentlich ein Visum zur Eheschließung eine Mehrfacheinreise nach Deutschland oder darf man nur einmal einreisen?

trixie


Die Frage verstehe ich nicht. Wenn eine in aller Regel unmittelbar bevorstehende Eheschließung Zweck der Einreise ist, wieso und wie sollte dann jemand mit einem entsprechenden Visum mehrfach einreisen wollen/können?


=schweitzer=

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von ronny am 04.07.2007 um 17:47:39

schweitzer schrieb am 04.07.2007 um 17:44:37:
Die Frage verstehe ich nicht.


Hi schweitzer,

sie bezog sich auf die Durchstarteversion:


Zitat:
zB kann man das Visum auch beantragen, dann in DK heiraten und in D die AE beantragen.


Und ich finde sie nicht ganz unberechtigt, muß aber passen weil ichs nicht weiß.

Es ist jedenfalls ein nationales Visum und wenn es nur für eine Einreise gelten würde, passte die Durchstarteversion nicht.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von inge am 04.07.2007 um 17:47:44

Zitat:
Du kannst daher ein Eheschließungsvisum nicht einfach mal eben so in eins zur FzF umdeuten

IMHO doch.
Ein Visum wird nicht dadurch ungültig, dass der ursprüngliche Einreisezweck sich geändert hat. Es wird nicht mal dann (afaik) automatisch ungültig, FALLS beim Antrag falsche Angaben gemacht wurden. Selbst dann müsste es mW erst noch widerrufen bzw kürzer befristet werden. Ändert sich der Einreisezweck NACH Erteilung des Visums, ergibt sich keine Wirkung auf das Visum (afaik wieder).
Außerdem ist ein Eheschließungsvisum grundsätzlich schwerer zu bekommen als ein FZF-Visum (Einmal Ermessen, das andere Mal Anspruch), weswegen grundsätzlich wohl kaum jemand Probleme machen wird.
Und grundsätzlich ist ja dieses Visum auch geeignet, NICHT in D, sondern irgendwo anders zu heiraten. Geht ja eigentlich mehr um die Erlaubnis zum geplanten Daueraufenthalt.

Nachtrag: Im Zweifel geheich auch immer von einem C+D Visum aus! Bei Antrag also im Zweifel drauf hinweisen, dass man diese möchte!

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 17:53:38

schweitzer schrieb am 04.07.2007 um 17:44:37:
wieso und wie sollte dann jemand mit einem entsprechenden Visum mehrfach einreisen wollen/können?


Um das wieso oder warum geht es mir nicht, sondern um die Frage, ob ein Visum zur Eheschließung eine mehrmalige Einreise gestattet. Sinn oder Unsinn, Logik oder Unlogik lassen wir mal außen vor.

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von schweitzer am 04.07.2007 um 17:55:33
@ inge:

So habe ich das noch nie betrachtet - hat aber viel für sich Deine " IMHO - Gedankenkette" - Ich denke aber auch (vielleicht weniger im hiesigen Fall, da das Eheschließungsvisum  ja wirklich schwieriger zu bekommen ist), dass das im Einzelfall nicht ganz risikolos ist. Für die Erteilung einer AE ist es allgemein doch sehr grundsätzlich Voraussetzung, dass man zuvor mit dem erforderlichen (zweckentsprechenden) Visum eingereist ist ...

=schweitzer=

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 17:57:34

ronny schrieb am 04.07.2007 um 17:47:39:
Es ist jedenfalls ein nationales Visum und wenn es nur für eine Einreise gelten würde, passte die Durchstarteversion nicht.


Dann wäre es ja interessant, welches Visum dann in Frage käme, wenn bei der Beantragung die "Durchstarteversion" angegeben wird.

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von inge am 04.07.2007 um 18:00:36

Zitat:
ob ein Visum zur Eheschließung eine mehrmalige Einreise gestattet

Das hängt davon ab, WAS auf dem Visum angegeben ist.
Grundsätzlich erlaubt erstmal jedes Visum nur eine einmalige Einreise (Schengen oder national). Es sei denn, bei "Anzahl der Einreisen" steht nicht 1, sonder 2, 3 oder "mult"

Nachtrag:

Zitat:
welches Visum dann in Frage käme

Eheschließungsvisum ;)
WEIL: Es gibt keinen Anspruch, Daueraufenthalt ist beabsichtigt, bei Antrag auf AE wird/soll §28 die Rechtsgrundlage sein.

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von ronny am 04.07.2007 um 18:01:02

trixie schrieb am 04.07.2007 um 17:57:34:
Dann wäre es ja interessant, welches Visum dann in Frage käme, wenn bei der Beantragung die "Durchstarteversion" angegeben wird.
 


Dann müßte IMHO ein Visum zur Eheschließung in DK beantragt werden.

Nationale Visa berechtigen erst mal nach meinen Kenntnissen nur zum Transit in den Bezugsstaat, also käme mit einem deutschen Visum die DK-Variante schon mal nicht in Frage ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 18:07:04

Zitat:
Und grundsätzlich ist ja dieses Visum auch geeignet, NICHT in D, sondern irgendwo anders zu heiraten. Geht ja eigentlich mehr um die Erlaubnis zum geplanten Daueraufenthalt.

Nachtrag: Im Zweifel geheich auch immer von einem C+D Visum aus! Bei Antrag also im Zweifel drauf hinweisen, dass man diese möchte!


Ein C Visum wäre ja wieder ein Schengenvisum. Was soll dann im Visum für Vermerk enthalten sein, aus dem hervorgeht, dass dieses Visum zum Heiraten geeignet ist und gleichzeitig eine AE erteilt werden kann?

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von inge am 04.07.2007 um 18:07:25

Zitat:
Nationale Visa berechtigen erst mal nach meinen Kenntnissen nur zum Transit in den Bezugsstaat

Allerdings kann ein Eheschließungsvisum mW recht problemlos als nicht unübliche Kombi-Packung C+D erteilt werden.
s. Art 18 SDÜ

Zitat:
Artikel 18
Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer sind nationale Visa, die von einem der Mitgliedstaaten gemäß seinen Rechtsvorschriften erteilt werden. Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird


Nachtrag: @trixie et al. Löst euch bitte vom Begriff "Eheschließungsvisum"! Es gibt nur ein "nationales Visum Typ D" (kombiniert mit Schengen-gültigkeit = C+D). Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen. Ist aber IMHO unüblich.
Besuch, Touri, etc: Typ C (evtl 1-4) und KEIN Daueraufenthalt geplant
Eheschließung, Heirat, Arbeit: Typ D und Daueraufenthalt geplant
Transit-Probleme vermeiden: C+D Kombi.

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von trixie am 04.07.2007 um 18:10:22

inge schrieb am 04.07.2007 um 18:00:36:
welches Visum dann in Frage käme

Eheschließungsvisum  


Aber ein Eheschließungsvisum ist doch ein nationales Visum und wäre nur in D gültig????


Zitat:
Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten


Das würde also bedeuten, dass ein natinales Visum innerhalb der ersten drei Monate als Schengen Visum benutzt werden kann.


Zitat:
Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen. Ist aber IMHO unüblich.


Bei den Schengen Visas ist oft der Vermerk "Nicht für Heiratszwecke geeignet" eingestempelt.

trixie

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von ronny am 04.07.2007 um 18:50:34
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia
Beitrag von Miky am 05.07.2007 um 09:57:58

inge schrieb am 04.07.2007 um 18:07:25:
Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen.



Nun, es steht aber drauf, das es nur zu Besucherzwecken verwendet werden darf und es keine Arbeiterlaubnis ist.
So ausgestellt in Nairobi im März 07....

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