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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Für welche jurist. Berufsfelder ist die dt. StAng voraussetzung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1183388907 Beitrag begonnen von Zeppelin am 02.07.2007 um 17:08:27 |
Titel: Für welche jurist. Berufsfelder ist die dt. StAng voraussetzung? Beitrag von Zeppelin am 02.07.2007 um 17:08:27
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe mal wieder eine DAU-Frage: Kann mir jemand (oder mehrere von Euch) sagen welche juristischen Berufe / Arbeitsgebiete zwingend voraussetzen, dass man dt. Staatsbürger/-in ist? Ich habe mir dazu noch keinen konkreten Überblick verschaffen können, bin mir aber ziemlich sicher, dass dies beim Richteramt und bei vielen anderen hoheitlich relevanten Berufen der Fall ist. Der Hintergrund ist folgender: Meine Frau wird sich eines Tages entscheidem müssen und eigentlich auch gern dt. StAng. werden. Aber damit würde sie sich die Möglichkeit zur Ausübung Ihres Berufes in ihrer Heimat (Russische Föderation) verbauen oder mindestens extrem erschweren, denn sie müsste ja die russ. StAng aufgeben und könnte dann nur noch unter sehr erwscherten Bedingungen für transnationale Unternehmen / Organisationen tätig werden, obwohl sie von ihren Qualifikationen und ihrer Sozialisation her geradezu dafür prädestniert wäre. Noch ist keineswegs klar, wo ihre berufliche Zukunft liegen wird und das Ganze hat nicht das Geringste mit Mangel an Loyalität zu tun. Aber Chancen auf eine solide Existenzgrundlage haben nun einmal Prio 1. Falls Euch zu dem Problem etwas einfällt, wäre ich für Antworten sehr dankbar. Grüße, Zeppelin |
Titel: Re: Für welche jurist. Berufsfelder ist die dt. StAng voraussetzung? Beitrag von ronny am 02.07.2007 um 17:33:15 Zeppelin schrieb am 02.07.2007 um 17:08:27:
Stimmt schon mal für den Richter: § 9 Deutsches Richtergesetz DRiG http://bundesrecht.juris.de/drig/__9.html Be den übrigen staatlichen Juristen (allg. Verwaltungsdienst z.B.) sicher auch, (wobei es für EUlen Ausnahmen gibt). Da sollte ein Blick in Länderbeamtengesetze helfen: z.B. § 7 Hess Beamtengesetz ===> Zitat:
Anwalt vermutlich eher nicht , weiß ich aber nicht genau ;) Edit: Auch das ist geregelt im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland http://www.gesetze-im-internet.de/eurag/index.html Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Für welche jurist. Berufsfelder ist die dt. StAng voraussetzung? Beitrag von Zeppelin am 02.07.2007 um 19:16:07
Danke Dir Ronny.
die vielen kannbestimmungen in den einzelnen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften etc. machen mich jedoch ganz kirre. Und bevor ich jetzt selbst anfange, eine Synopse dazu aufzustellen, werd ich meine Frage wohl besser mal an das BMJ richten. Vielleicht haben die ja einen Plan. Grüße, Zeppelin |
Titel: Re: Für welche jurist. Berufsfelder ist die dt. StAng voraussetzung? Beitrag von Ulf am 03.07.2007 um 20:59:10 Zeppelin schrieb am 02.07.2007 um 17:08:27:
Wenn man es richtig gut begründen kann, ggf. ein Fall für Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft. Gruß, ULF |
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