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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> AE für bosnische Person
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Beitrag begonnen von ONeill am 30.06.2007 um 15:21:40

Titel: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 30.06.2007 um 15:21:40
Guten Tag zusammen,

es gibt folgenden Sachverhalt.

Eine jetzt 18 jährige bosnische Person lebt seit ihrem 4 Lebensjahr innerhalb der EU.  Sie lebte zwischen ihrem 4 und 13 Lebensjahr in Deutschland. Danach bekam ihre Familie keine AE mehr und sie ist nach Holland gezogen. Dort bekam ihre Familie eine 5 jährige AE. Sie ist immer in die deutsche Schule gegangen und spricht perfekt und akzentfrei deutsch. Ihre Familie ist wegen des Krieges geflohen.

Jetzt läuft ihre AE in den Niederlanden ab und diese haben den Antrag auf verlängerung abgelehnt, da es keine internationalen und humanitären Gründe für eine Verlängerung gäbe.

Sie fühlt sich aber nicht als Bosnierin. Das Land ist ihr völlig fremd. Sie möchte in Deutschland ihr Abitur zuende bringen ( sie geht jetzt in die 13 Klasse ) und auch dort studieren.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten eine AE für Deutschland oder den Niederlanden zu bekommen, damit sie erstmal zumindest ihr Abitur machen kann und danach auch noch Studieren kann?

Können ihr diese 8-9 Jahre, die sie in Deutschland gelebt hat, nicht für eine Einbürgerung angerechnet werden? Was für Möglichkeiten gibt es?

Ihre Familie hat in den Niederlanden einen kredit den sie noch abbezahlen muss und die Eltern arbeiten in einem Restaurant, welches ihre Arbeit dringend benötigt. Desweiteren bezahlen sie alle Versicherungen, Steuern und belasten den Staat in keinster Weise. Denoch bekamen sie keine Verlängerung. Die Eltern wollen auch zurück, es geht hier lediglich um die 18 jährige Person.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Vielen Dank im Vorraus

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von Muleta am 30.06.2007 um 15:45:29

ONeill schrieb am 30.06.2007 um 15:21:40:
Sie fühlt sich aber nicht als Bosnierin. Das Land ist ihr völlig fremd. Sie möchte in Deutschland ihr Abitur zuende bringen ( sie geht jetzt in die 13 Klasse ) und auch dort studieren.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten eine AE für Deutschland oder den Niederlanden zu bekommen, damit sie erstmal zumindest ihr Abitur machen kann und danach auch noch Studieren kann?

Können ihr diese 8-9 Jahre, die sie in Deutschland gelebt hat, nicht für eine Einbürgerung angerechnet werden? Was für Möglichkeiten gibt es?


ich sehe keine realistischen Möglichkeiten für Deutschland. Es dürfte sinnvoller sein, in Holland nach einer Lösung zu suchen.

Muleta

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 30.06.2007 um 15:55:56
Eine Bekannte von mir, die Brasilianerin ist, hat ein 12 monätiges Visum bekommen. Sie hatte vorher noch nie etwas mit der EU zu tuen. Musste allerdings einen festen Wohnsitz angeben und sich krankenversichern.

Wäre dies nich eine Möglichkeit wenigstens erstmal ihr Abitur beenden zu können. Die beiden Vorraussetzungen wären aufjedenfall gegeben.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ronny am 30.06.2007 um 16:22:18
Hallo ONeill,

schön , dass Du hergefunden hast.

Einbürgerung kommt erst mal nicht in Betracht, da waren wir uns schon einig.

Hab das Thema erst mal hierher verschoben, weil es m.E. (wenn überhaupt) nur über eine befristete AE zum Abschluß der Schulausbildung in DE  (für alle : sie geht als Grenzgänger in eine deutsche Schule) gelöst werden kann.



Vorrangig sehe ich das allerdings auch wie muleta  ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 30.06.2007 um 16:30:46
Ja das hast du recht. Wollte das ganze Thema nur noch mal komplett darstellen


Aber wie sieht es jetzt genau mit dem Visum aus? Das wäre immerhin wichtig um ihr Abitur zu schaffen.


Wie sieht es mit einer Aufenthalsgenehmigung wegen eines Flüchtlingsgrundes. Immerhin ist die NATO immernoch dort unten stationiert. Obwohl ich denke dass hier die Aussichten sehr sehr schlecht aussehen.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von Muleta am 30.06.2007 um 16:52:38

ONeill schrieb am 30.06.2007 um 16:30:46:
Aber wie sieht es jetzt genau mit dem Visum aus? Das wäre immerhin wichtig um ihr Abitur zu schaffen.


mit dem Zweck des Schulbesuchs in D sieht es da recht dunkel aus (§ 16 Abs. 5, normalerweise wäre dann eine privat finanzierte Schule zu finden. Einen Pass hat sie?) In dem Zusammenhang stellt sich ohnehin mehr die Frage, warum sie überhaupt an eine deutsche Schule in Deutschland(?) gehen darf. Aber wenn es so ist, soll's recht sein. Deine Bekannte hat wahrscheinlich einen privat finanzierten Sprachkurs machen dürfen.


Zitat:
Wie sieht es mit einer Aufenthalsgenehmigung wegen eines Flüchtlingsgrundes. Immerhin ist die NATO immernoch dort unten stationiert. Obwohl ich denke dass hier die Aussichten sehr sehr schlecht aussehen.


ich sehe zwar schon keinen Ansatzpunkt, aber ich gehe davon aus, dass auch nicht jahrelang geklagt werden soll.

Muleta

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 30.06.2007 um 18:30:36

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
mit dem Zweck des Schulbesuchs in D sieht es da recht dunkel aus (§ 16 Abs. 5, normalerweise wäre dann eine privat finanzierte Schule zu finden. Einen Pass hat sie?)


Also mit einer privaten Schule ginge es eventuell, glaube das ist aber leider nicht möglich, wegen des Geldes wohl. Was für eine Pass meinst du? Sie hat einen bosnischen Pass, ja!


Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
In dem Zusammenhang stellt sich ohnehin mehr die Frage, warum sie überhaupt an eine deutsche Schule in Deutschland(?) gehen darf.


Sie durfte als Grenzgänger eine deutsche Schule weiter besuchen. Sie lebt 1km von der deutschen Grenze entfernt.


Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
Aber wenn es so ist, soll's recht sein. Deine Bekannte hat wahrscheinlich einen privat finanzierten Sprachkurs machen dürfen.


Ich habe mich mal informiert und da hast du recht. Sie hat einen Sprachkurs gemacht, den ihr Partner bezahlt hat.


Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
ich sehe zwar schon keinen Ansatzpunkt, aber ich gehe davon aus, dass auch nicht jahrelang geklagt werden soll.

Meinst du hier "einen" anstatt "keinen"? Also natürlich will man nicht jahrelang klagen, dazu ist auch kein Geld da, aber es wäre eventuell ein Ansatzpunkt?

Muleta


Vielen Dank für deine Hinweise.





Es ist echt scheisse, dass man da einfach machtlos ist, wenn einem ein geliebter Mensch genommen werden soll nach 14 Jahren EU Aufenthalt, von denen man sie jetzt 3 Jahre kennt. Das ist schwer zu aktzeptieren. Als einzig realistische Alternative würde ich ja nur Heirat für Deutschland sehen.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von Muleta am 30.06.2007 um 20:28:55

ONeill schrieb am 30.06.2007 um 18:30:36:
Meinst du hier "einen" anstatt "keinen"? Also natürlich will man nicht jahrelang klagen, dazu ist auch kein Geld da, aber es wäre eventuell ein Ansatzpunkt?


nicht wirklich.

aber denken wir mal nach:

- wie lange hat sie in Deutschland gelebt und welchen Status hatte sie in dieser Zeit?
- in welchem Bundesland geht sie zur Schule?
- besteht eine Wohnmöglichkeit in der Nähe der Schule?
- sind ihre bisherigen Noten gut - mittel - schlecht?
- hat sie irgendwelche besonderen Talente?
- ist der Schulleiter bereit, sich für sie einzusetzen?
- raucht sie, trinkt sie, nimmt sie Drogen, hat sie Piercings oder blau gefärbte Haare?
- Straftaten?
- politisch oder religiös abweichend vom Mittelmaß?
- Kleidungsstil konservativ, flippig, modern, markenbewusst oder 3-Nummern-zu-klein?
- Ergänzung: trägt sie normalerweise Schuhe oder Badelatschen?
- in der Lage Anweisungen zu befolgen, insbes. auf Kommando die Klappe zu halten?
- Fähigkeit, mit Stress umzugehen?
- bestehender Kontakt zu lokalen Hilfseinrichtungen/Flüchtlingsberatungen?
- bis wann läuft ihre niederländische Aufenthaltserlaubnis?
- wann wird sie die Schule vorraussichtlich abschließen?
- kann jemand in Deutschland für den Lebensunterhalt aufkommen?

Muleta

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von schweitzer am 30.06.2007 um 20:59:02
Hi ONeill,

habe Dir eine PN geschickt - Versuch macht kluch - wenn die junge Frau in NRW zur Schule geht (was ich nach Deiner geographischen Beschreibung vermute) - hättest Du da kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner - wäre vielleicht der erste Schritt ...


=schweitzer=

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von fons am 30.06.2007 um 21:04:18
Also mal ganz direkt:

Rein menschlich sicher verständlich das problem.
Aber rein formal/rechtlich...

aua .. wo soll da den ne Rechtsgrundlage sein nach
dt. Recht. Ich seh da wenig Chancen.

@ Muleta

was sollen die vielen Fragen, siehst du denn da in
irgendeiner Ecke ne Chance??!

Wenn ja.. wo?
etwa: Recht auf Wiederkehr?


Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von schweitzer am 30.06.2007 um 21:16:00
@ fons -

meine Gedanken gehen nur in eine einzige Richtung - § 23 a AufenthG - Härtefallkommission. Da ich selbst in einer mitarbeite, weiß ich, dass da mitunter Sachen gehen, die sonst gar nicht gehen. Will hier keine falschen Hoffnungen wecken - das Ganze wäre nur ein Versuch und vorher wäre einiges zu klären (in diesem Sinne auch meine PN an ONeill).

Du schreibst ja selbst:


Zitat:
Rein menschlich sicher verständlich das problem.


Und genau deshalb denke ich in die Richtung. Und ich tippe mal, dass Muleta vielleicht was ähnliches im Auge hat. Die Frage, ob jemand für den Lebensunterhalt der jungen Frau in D garantieren könnte, könnte dann sogar das "Zünglein" an der Waage sein.

Ich weiß, dass das ganz viele Konjunktive sind, die ich hier gerade benutzt habe, aber angesichts des geschilderten Sachverhaltes, sollte man wirklich alle legalen Möglichkeiten probieren - nach dem Motto: Du hast (eigentlich) keine Chance - nutze sie!

Ist jedenfalls meine Position.

=schweitzer=


Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von fons am 30.06.2007 um 21:26:48
o.k.

Nur .......... da der Aufenthalt zuletzt in NL stattfand, sorry....
das dürfte ein Sturm im Wasserglas sein. Viel Wirbel um Null
Chance

P.S.
.. ich würd da gern ne Lösung finden... sehen..

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von schweitzer am 30.06.2007 um 21:37:50

Zitat:
da der Aufenthalt zuletzt in NL stattfand,


Das ist auch für mich das Hauptproblem - schon mit Blick auf die Zulässigkeit eines HFK - Antrages. Aber der Fall hat (soweit man das hier überhaupt beurteilen kann) viel atypisches - immerhin ist das Mädel nur und nur hier in D zur Schule gegangen und zwar vom ersten Schultag bis (fast) zum Abi. Und deshalb denke ich, sollte er mit ein paar klugen Leuten, die die Sache in der Region wo am ehesten zu unterstützen oder zu entscheiden wäre, auf jenen Fall mal detailliert besprochen werden. Wenigstens das.

Aber grundsätzlich geb ich Dir schon Recht fons - die Sache ist überaus vage - und deshalb sag ichs auch nochmal: Ich will keine falschen Hoffnungen wecken!

=schweitzer=

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 01.07.2007 um 00:28:55
Hallo alle zusammen, ich werde mal auf alle dinge eingehen


Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
nicht wirklich.

aber denken wir mal nach:

- wie lange hat sie in Deutschland gelebt und welchen Status hatte sie in dieser Zeit?

8-9 Jahre, da müsste man aber noch genau nachfragen.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- in welchem Bundesland geht sie zur Schule?

NRW, Stadt an der Niederländischen Grenze nähe Aachen ( 20 min )

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- besteht eine Wohnmöglichkeit in der Nähe der Schule?

Ja, sie könnte bei ihrem Partner unterkommen

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- sind ihre bisherigen Noten gut - mittel - schlecht?

Ihr Notendurchschnitt liegt bei 2,8.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- hat sie irgendwelche besonderen Talente?

Künstlerich sehr begabt ( Zeichnen, Malen,...). Alle ihre Bilder erhalten in der Schule 14-15 Punkte

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- ist der Schulleiter bereit, sich für sie einzusetzen?

Das müsste man klären.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- raucht sie, trinkt sie, nimmt sie Drogen, hat sie Piercings oder blau gefärbte Haare?

Nein, keine Drogen, kaum Alkohol ( 1 mal im Monat ), keine Piercings/Tatoos, Normales Aussehen

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Straftaten?

Keine

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- politisch oder religiös abweichend vom Mittelmaß?

Nein.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Kleidungsstil konservativ, flippig, modern, markenbewusst oder 3-Nummern-zu-klein?

Modern, Schlicht, nicht sehr auffällig aber schon was stilvoll

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Ergänzung: trägt sie normalerweise Schuhe oder Badelatschen?

Schuhe

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- in der Lage Anweisungen zu befolgen, insbes. auf Kommando die Klappe zu halten?

Definitiv

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Fähigkeit, mit Stress umzugehen?

Ja, in ihrem jetzigen Nebenjob als Barkeepering, muss sie alleine hinter der Theke für die Getränke aller Gäste sorgen und ist ständigem Stress/Druck ausgestzt, was sie aber sehr gut erledigt.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- bestehender Kontakt zu lokalen Hilfseinrichtungen/Flüchtlingsberatungen?

Nein

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- bis wann läuft ihre niederländische Aufenthaltserlaubnis?

Mitte Juli, die bisherige Ablehung auf Verlängerung ist jetzt vor kurzem erst gekommen

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- wann wird sie die Schule vorraussichtlich abschließen?

Mai nächsten Jahres mit dem Abitur

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- kann jemand in Deutschland für den Lebensunterhalt aufkommen?

Ja

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
Muleta



@Schweitzer

Danke sehr für den Kontakt.

@fons

Also soweit ich das sehe, wären die die Bedingungen aus §36 Absatz 1 alle erfüllt.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ronny am 01.07.2007 um 10:26:28

ONeill schrieb am 01.07.2007 um 00:28:55:
Also soweit ich das sehe, wären die die Bedingungen aus §36 Absatz 1 alle erfüllt.


Du meinst sicher den § 37 Abs. 1 ??

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 01.07.2007 um 10:30:12

ronny schrieb am 01.07.2007 um 10:26:28:


Du meinst sicher den § 37 Abs. 1 ??

Grüße
Ronny ;)


Ups, das stimmt. Ich meinte natürlich §37. Zusätzlich ist sogar §37 Abs. 2 gewährt, wonach von §37 Abs. 1 abgewichen werden kann, da sie ja einen Realschulabschluss gemacht hat. Seh ich das richtig?

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ronny am 01.07.2007 um 10:39:31

ONeill schrieb am 01.07.2007 um 10:30:12:
Zusätzlich ist sogar §37 Abs. 2 gewährt, wonach von §37 Abs. 1 abgewichen werden kann, da sie ja einen Realschulabschluss gemacht hat. Seh ich das richtig?


Hi,

nicht ganz fürchte ich:


Zitat:
Von den in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn der Ausländer im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluss erworben hat.


1. ist das wegen Schulabschluß eine weitere Ermessenshürde (=kann)

2. kann wegen Schulabschluß nur von den Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 Nr 1

=
Zitat:
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
abgewichen werden.

Von allen  Voraussetzungen im Abs. 1  kann nicht abgewichen werden
sondern nur von Zffer 1 und 3, was aber eine besondere Härte voraussetzen würde.

Zitat:
2) Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden.


Die Voraussetzung in Abs. 1 Ziffer 2:

muß immer erfüllt sein:


Zitat:
2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat,
.

Ob überhaupt § 37 Anwendung finden kann, hängt davon ab, welchen Status und welchen Titel sie in Deutschland hatte.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von Muleta am 01.07.2007 um 10:48:22

ONeill schrieb am 01.07.2007 um 00:28:55:
Mai nächsten Jahres mit dem Abitur
...
Also soweit ich das sehe, wären die die Bedingungen aus §36 Absatz 1 alle erfüllt.


Also, da hier natürlich viele Informationen fehlen:

1.) Prüfen, ob in NL eine Verlängerung realistischerweise möglich ist.
2.) Kontakt mit Flüchtlingsberatung und/oder Hilfsverein für Frauen in D aufnehmen.

Vor Ablauf der niederländischen AE muss sie sich für einen konkreten Weg (NL/D) entscheiden also muss bis dahin auch eine entsprechende Info-Grundlage geschaffen sein.

@fons: Recht auf Wiederkehr ist der Ausgangspunkt aller Überlegungen, wird aber für einen Anspruch vermutlich nicht reichen (was aber erst die ABH verbindlich festzustellen hat...). Also braucht man einen kooperativen Sachbearbeiter/Behördenleiter (da wären ein paar Sympathiepunkte recht hilfreich) und/oder einen Anwalt, der mal ganz tief in die Trickkiste greift, um Zeit zu gewinnen. Es geht ja schließlich erstmal "nur" um die Überbrückung von 11 Monaten zwecks Schulabschluss. Ist das Abi dann geschafft, wäre eine Ausreise und Antrag wegen Studienvisum auch noch eine realistische und brauchbare Perspektive.

Muleta

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 01.07.2007 um 10:53:23
Hallo Ronny,

hab mich wohl unklar ausgedrückt. Mir ist bewußt, dass es nur Punkte 1 und 3 sind, von denen eventuell bei besonderer Härte abgewichen werden könnte.

Aber ist der Realschulabschluß kein anerkannter Abschluß? Wo ist da der Ermessensspielraum?

Ich werde mich informieren und nachfragen, welchen Erlaubnis sie während der Zeit in Deutschland hatte.


Nach diesesm Artikel der HFK:

http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2309/index.html

Würde sie ja schon in dieses Schema passen oder nicht? Atypische Vorraussetzungen, Humanitäre Beweggründe, keine Illegalen Aktivitäten was Aufenthalt und Einreise betrifft.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 01.07.2007 um 10:57:15
@Muleta

Natürlich muss sie sich für einen Weg entscheiden. Als nächstes wird sie sich bei den Behörden informieren ( Schweitzer hat mir da ein paar Kontakte gegeben ).

Ob eine Verlängerung in den Niederlanden realistisch ist, ist schwer zu beurteilen. Sie ist da mit ihrer Familie mit einem Anwalt am arbeiten, aber die Niederländische Regierung sieht anscheinend keinen Grund für eine Verlängerung.

Also ganz unmöglich scheint die Sache nicht zu sein, auch wenn die Chancen sehr gering sind.

Ach ja. Gibt es Beratungsstellen die speziell für Frauen eingerichtet sind oder wie kann ich deine Aussage mit Frauen in D deuten? Wenn ja, welche sind das?

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von Muleta am 01.07.2007 um 11:24:03

ONeill schrieb am 01.07.2007 um 10:57:15:
Natürlich muss sie sich für einen Weg entscheiden. Als nächstes wird sie sich bei den Behörden informieren ( Schweitzer hat mir da ein paar Kontakte gegeben ).


bei den "Behörden" informieren - naja, jeder wie er meint. Was erwartest Du davon im besten und was im ungünstigsten Fall?


Zitat:
Ach ja. Gibt es Beratungsstellen die speziell für Frauen eingerichtet sind oder wie kann ich deine Aussage mit Frauen in D deuten? Wenn ja, welche sind das?


musst Du vor Ort gucken, da sollten aber auch andere Beratungsstellen weiterhelfen können.

Muleta

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 01.07.2007 um 11:28:28
Naja Behörden ist wohl falscher Begriff, zB beim Flüchtlingsrat? Das ist die Einzige Anlaufstelle, die ich bisher habe.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von thom am 01.07.2007 um 13:30:34
Hi ONeill,
sie braucht auf dt. Seite sofort einen Anwalt, der mit seinen Antrag zumindest 1 Jahr lang nicht untergeht. Flüchtlingsrat, Schulleiter etc. können das wohl nur mit unterstützen, mit Beratungen und allgemeinen Erörterungen dort sollte man aber nicht zuviel Zeit verlieren.

Muletas Fragen in Richtung Stressfestigkeit, Vorzeigbarkeit, Leistungsfähigkeit, Einsichtsfähigkeit etc. bedeuten, dass es auch mitten in der Abiturzeit wegen unsicherer Rechtslage sehr stressig werden könnte und evtl. ein besonderes Entgegenkommen von Entscheidern benötigt wird.

Weiß der Anwalt der Familie auf der nl. Seite überhaupt, dass die Tochter ein Jahr alleine und finanziell unterstützt überbrücken will, und hat er entsprechendes bereits versucht? Dies muss sofort geklärt werden.
oder akzeptiert man dort diese Art des dt. Schulbesuchs grundsätzlich nicht als Argument?
thom


Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von Muleta am 01.07.2007 um 14:08:05

thom schrieb am 01.07.2007 um 13:30:34:
Hi ONeill,
sie braucht auf dt. Seite sofort einen Anwalt, der mit seinen Antrag zumindest 1 Jahr lang nicht untergeht. Flüchtlingsrat, Schulleiter etc. können das wohl nur mit unterstützen, mit Beratungen und allgemeinen Erörterungen dort sollte man aber nicht zuviel Zeit verlieren.

Muletas Fragen in Richtung Stressfestigkeit, Vorzeigbarkeit, Leistungsfähigkeit, Einsichtsfähigkeit etc. bedeuten, dass es auch mitten in der Abiturzeit wegen unsicherer Rechtslage sehr stressig werden könnte und evtl. ein besonderes Entgegenkommen von Entscheidern benötigt wird.


hätte ich nicht schöner ausdrücken können. Da es aber wohl an der Kohle und an der Auswahlkompetenz für einen guten Anwalt fehlt, dürfte auch diesbzgl. Unterstützung aus dem eher karitativen Bereich hilfreich sein. Dort sind die Qualitäten verschiedener lokal tätiger Anwälte jedenfalls meistens (leider nicht immer...) einigermaßen bekannt und ggf. auch die Kostenseite in Maßen beeinflussbar.

Muleta

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 01.07.2007 um 17:27:44
Hallo muleta und die anderen,

Ich denke wir sind an einen Punkt gekommen, wo es nicht mehr viel zu sagen gibt. Ihr habt mir alle sehr geholfen und mich über das nötigste aufgeklärt. Wir werden jetzt alles versuchen was wir können und uns euren Rat zu Herzen nehmen.

Danke nochmal für eure Zeit und Geduld.

Ich werde hier mal Posten, wie alles ausgegangen ist, sofern Interese besteht.

Viele Grüße,
Christian

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von fons am 01.07.2007 um 19:06:35

ONeill schrieb am 01.07.2007 um 17:27:44:
Ich werde hier mal Posten, wie alles ausgegangen ist, sofern Interese besteht.  

Sicher interessiert uns das. Gerade be solch "kitzligen"
Fällen.

Titel: Re: AE für bosnische Person
Beitrag von ONeill am 24.07.2007 um 13:32:22
Hallo zusammen,

sie hat sich also jetzt mit ihrer Familie für den holländischen Weg entschieden und es scheint was bergauf zu gehen. Sie hat mit ihrer Familie jetzt erstmal eine weitere befristete AE für ein halbes Jahr bekommen, damit alle weiter arbeiten gehen dürfen und der Weg mit dem Anwalt weitergegangen werden kann.

Am 28.8 ist ein Treffen in Zwolle, wo sich eventuell entscheiden wird, ob es sie hier bleiben dürfen oder ob es in eine weitere Runde geht.

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