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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Körperlicher Angriff von der Mieterin
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Beitrag begonnen von sevka am 22.06.2007 um 17:50:16

Titel: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von sevka am 22.06.2007 um 17:50:16
Hallo alle zusammen.....

nach 3 Monaten habe ich mich doch entschieden euch zu fragen, weil ich "das Ende einigen Problemen" nicht sehe.  :-/

..es geht um eine Möglichkeit für mich als Ehefrau (Ausländerin)  eines Vermieters (Deutscher) ein Wohnungsverbot für unsere Mieterin erteilen zu dürfen?!?  :-/

Vorgeschichte: Unsere Mieterin ist praktisch jemalige Freundin von Ex-Frau meines Mannes und jem. Nachbarin..und... mein Mann hat mit dieser Frau "etwas" gehabt während unserer Beziehung, wie ich später erfahren habe,  wo wir noch nicht verheiratet waren, ist einiges gelaufen... Natürlich kann  mein Mann nicht so offiziell mit ihr reden... Sie kann z.B. um 24 Uhr Nacht bei uns vor der Tür stehen und klingeln, als ob sie Hilfe von meinem Mann bräuchte....Mein Mann als Mensch, wenn ich so sagen darf, Konfliktscheu ist und nicht in Sachen Mieterin, sondern algemein. Er hat ihr schon gesagt, daß sie nicht so spät bei uns klingeln darf usw...aber sie kennt ihn gut und weisst, wie weit darf sie gehen....und das ist ein Problem....


Vor drei Monaten greift mich unsere Mieterin an und ich möchte gerne (vielleicht zu  spät) wissen, ob ich irgendwelche Rechte gegen Sie hätte.  :'(

Ich habe Eindruck...wenn ich nichts unternehme, wird keine Ruhe.
Ich bin nicht zur Polizei gegangen, keine Anzeige erschtattet und Schläge von ihr zugelassen, weil meine Schwigemutter und mein Mann haben mich darum damals gebeten (wir wohnen in einem Dorf, was bedeutet, daß man gleich alles erfährt, wenn was passiert). Ich habe alles praktisch ertragen musste, was für mich schwierig war....Und diese Frau findet immer was, was uns nicht in der Ruhe lässt. Nachdem Angriff fragt sie meinen Mann ob wir den ganzen Eingangsbereich ihr nicht übergeben (d.h. meine Blümen usw. weg) und dann, ob sie bei uns unten (im Kellerbereich) im Hobbyraum ihren Geburtstag feirt. Ich war nicht bei Gesräch dabei, aber mein Mann ohne mich zu fragen hat ihr schon vesprochen Eingangsbereich ihr zu übergeben.. Er hat die sie nicht gekündigt, weil wir ( wie glaubt mein Mann) nicht so schnell einen Mieter finden... :-? und mir versprochen, daß so was nie passieren würde......  :-/

..schrecklich und peinlich für mich, ich habe nie in meinem Leben so eine Situation gehabt.....

Ich schreibe so durcheinander..sorry..

Sie hat meinem Mann nachdem Angriff gesagt, daß ich bei ihr Wohnungsverbot habe und das nachdem nicht ich, sondern sie mich geschlagen hat...
Heute habe ich sie bei uns unten im Kellerbereich gesehen, weil sie ihre Katze bei uns unten im Fenster gesehen hat. Mein Mann war später unten dabei ( bei Suche).

Meine Frage, kann ich oder darf ich irgendwas unternehmen, um sie bei uns in der Wohnung und in unterem Bereich nicht zu sehen und wenn ja..dann was.
Kann jemand mir sagen, habe ich als Ausländerin irgendwelche Rechte in meiner Situation? :'(

Ich studiere noch und kann mir noch nicht eine Rechtsanwalt leisten.
In zwei Wochen kommen meine Kinder schon zu mir, nach einem Jahr Erwartungen und ich weiss nicht wie das alles weiter gehen soll. Ich habe ehrlich gesagt Angst von der Mieterin, wenn sie mich noch mal angreifft oder noch anderes.....

P.S.Wie mein Mann mir selber erzählt hat, unsere Mieterin hat schon mal eine Frau angegriffen ( die Vormieterin von meinem Mann), mit der alle früher gefeirt haben.....


Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von trixie am 22.06.2007 um 18:26:55
Hier geht es nicht um eine ausländerrechtliche Sache, auch wenn du Ausländerin bist, sondern um Mietrecht. Wenn dich die Mieterin tätlich angreift, ist das sicherlich ein fristloser Kündigungsgrund, den aber dein Mann als Vermieter aussprechen muß.

Wie aber selber schreibst, hat dich früher schon einmal deine Schwiegermutter von einer Strafanzeige abgehalten, weil sonst das ganze Dorf darüber redet.
Du mußt nun selber die Entscheidung treffen, entweder alles zu ertragen oder nun doch Strafanzeige stellen, was gegenüber dir in Sachen Körperverletzung geschehen ist. Die Sachen, die das Mietrecht betreffen, muß dein Mann als Vermieter tätig werden.

trixie

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von Saxonicus am 22.06.2007 um 19:47:52
In erster Linie liegt es wohl an Deinem Mann eine Entscheidung treffen. Er sollte sich darüber klar sein, das die Anwesenheit dieser Frau auf längere Sicht, Eure eheliche Beziehung belasten wird.
Was ist ihm wichtiger ? Eine dauerhaft funktionierende Ehe oder die vermietete Wohnung ? Sicher findet er auch einen anderen Mieter.

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von proll am 22.06.2007 um 19:53:07
Kann die Körperverletzung (KV) nachgewiesen werden oder steht "Aussage gegen Aussage" ?
Es macht nur einen Sinn, wenn die KV nachgewiesen werden kann durch Zeugenaussagen und oder ärztl. Belege. Aber nach drei Monaten ist das schwierig.

Ein Vermieter kann seinen Mieter fristlos kündigen, wenn er angegriffen wurde. Bist du vermieter ? Auch hier gilt: der Nachweis ist zu führen.

Was hier allerdings m.E. dein Problem ist:
Euer Eheverhältnis. Hier hilft nur ein klärendes Gespräch oder eine Eheberatung.

proll

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von Ulf am 22.06.2007 um 21:06:38

schrieb am 22.06.2007 um 19:53:07:
Ein Vermieter kann seinen Mieter fristlos kündigen, wenn er angegriffen wurde. Bist du vermieter ? Auch hier gilt: der Nachweis ist zu führen.



Tätlicher Angriff auf Ehegatten des Vermieters reicht auch aus, damit er kündigen kann, so nachweislich und so nicht zu lange hingewartet wurde.

Gruß, ULF

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von Lisette am 23.06.2007 um 07:49:38
Das Problem ist hierbei meist die Beweislage. Vor einer fröhlichen Runde aus Zeugen werden Mieter eher selten handgreiflich. Und Mann oder Schwiegermutter zählen dann nicht so richtig.

Wenn einem der Nachweis dann gelungen ist, könnte man vermutlich fristlos kündigen. Die Mieterin hat daraufhin vier Wochen Zeit, ihre Sachen zu packen. Tut sie es nicht, wird es schwierig. Das kann sich in die Jahre ziehen bis man es durchgeklagt hat.

Grüße            Lisette

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von sevka am 24.06.2007 um 23:02:25

Saxonicus schrieb am 22.06.2007 um 19:47:52:
In erster Linie liegt es wohl an Deinem Mann eine Entscheidung treffen. Er sollte sich darüber klar sein, das die Anwesenheit dieser Frau auf längere Sicht, Eure eheliche Beziehung belasten wird.
Was ist ihm wichtiger ? Eine dauerhaft funktionierende Ehe oder die vermietete Wohnung ? Sicher findet er auch einen anderen Mieter.


Ja,klar, du hast Recht. Das ist das Problem..
Aber....mein Mann meinte sie wäre gute Mieterin, weil sie von ihm (Vermieter) nicht viel verlangt wie es sein könnte und er kennt sie schon seit lange.  :-/
Einerseits sagte er, daß ihm unsere Ehe wichtig ist und so was passiert nie wieder, andererseits sagt er sie möchte Frieden.  :-[

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von sevka am 24.06.2007 um 23:23:11

schrieb am 22.06.2007 um 19:53:07:
Kann die Körperverletzung (KV) nachgewiesen werden oder steht "Aussage gegen Aussage" ?
Es macht nur einen Sinn, wenn die KV nachgewiesen werden kann durch Zeugenaussagen und oder ärztl. Belege. Aber nach drei Monaten ist das schwierig.

Ein Vermieter kann seinen Mieter fristlos kündigen, wenn er angegriffen wurde. Bist du vermieter ? Auch hier gilt: der Nachweis ist zu führen.

Was hier allerdings m.E. dein Problem ist:
Euer Eheverhältnis. Hier hilft nur ein klärendes Gespräch oder eine Eheberatung.

proll

Sog. KV ist gute Frage, ich bin nicht gleich zum Artz deswegen gegangen, sondern an gleichem Tag (alles ist in der Mitte der Nacht geschehen-Sa) morgen früh hat mich mein Mann ins Krankenhaus gebracht, weil ich sehr starke Herzschmerzen hatte, aber gesagt und erzählt habe ich dem Arzt nichts. Die Schwiegermutter war kurz, bevor alles passiert ist, oben bei der Mieterin und erzählte, daß sie (Mieterin)  meinen Mann gegen mich aufhetzt und anschließend hat meine Schwiegermutter bei uns übernachtet...
Praktisch war mein Mann als Augenzeuge und die Schwiegermutter hat alles gleich danach gesehen. Kurz nachdem Angriff hat die Mieterin einen Nachbar gerufen, der als Polizist arbeitet, er kam zu ihr privat und ....ich weiss nicht was hat er ihr gesagt. In einem Monat später hat die Mieterin meinem Mann erzählt, daß sie nach zwei Tagen zu Polizei gegangen und ...alles protokolieren lassen ??? (wenn so was gibt), mehr nichts. Das hat mich richtig sauer gemacht, sie schlägt mich , ich unternehme überhaupt nichts und sie geht noch zu Polizei   :-?
Mich haben meine Bekannten schon gewarnt, daß ich selber zu Polizei gehen soll und wenn alles stimmt, dann muss ich auch alles protokolieren lassen  :-/, was ich nicht gemacht habe.

Mein Mann will von den Sachen nichts hören, aber ich muss über mich ( wie es ausieht) selber denken, wenn so was nochmal passiert.....???

Titel: Re: Körperlicher Angriff von der Mieterin
Beitrag von sevka am 24.06.2007 um 23:52:58
Ah, wenn es nur um Nachweis gegangen wäre, wäre für mich am Anfang kein Problem.  Jetzt könnte ich vielleicht doch irgendwie nachweisen, aber mein Mann hat mich darum gebeten alles einfach in der Ruhe zu lassen und ich möchte natürlich nicht gegen meinen Mann (oder hinter ihm) etwas einreichen........wahrscheinlich, wenn wirklich nochmal etwas passiert..... :-/
Aber das problem ist, daß die Frau versucht bei jeder Gelegenheit mich langsam "fertig" zu machen, zuerst lacht sie mich aus, weil ich nicht soo gut Deutsch kann, lacht plötzlich laut wenn ich oder sie vorbei läuft, dann sagt sie meinem Mann, daß er so abgennomen hätte (armer) und sieht nicht so gut aus  :-?usw. solche Kleinigkeiten (unter uns Frauen). Die Reaktion meines Mannes - "lach einfach darüber und irgendwann lässt sie dich in der Ruhe"  - sagt er mir!!!  :-/  


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