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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Ausländer - welche Gehaltsnachweise beim Studentenstatus
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Beitrag begonnen von Heike1982 am 22.06.2007 um 17:20:00

Titel: Heirat mit Ausländer - welche Gehaltsnachweise beim Studentenstatus
Beitrag von Heike1982 am 22.06.2007 um 17:20:00
Hallo ihr Lieben,

ich möchtn meinen Freund Ende nächstes Jahr hier in D heiraten. ZUm Zeitpunkt der Hochzeit sind meine Abschlussprüfungen an der Uni zwar schon vorbei, allerdings bin ich ja noch bis Semesterende als Studentin eingeschrieben bis ich dann das Referendariat an einer Schule anfange. Zum Zeitpukt der Hochzeit werde ich auch noch keine sichere Zusage für eine Schule haben, da das meistens immr erst 14 Tage vor Referendariatsbeginn mitgeteilt wird.
Werden von mir als Deutscher Gehaltsabrechnungen verlangt? Ich habe zwar hier einen Teilzeitjob der ca. 600 Euro monatlich einbringt, aber damit ist das Auskommen für 2 Personen ja nicht gesichert. Mein Freund selbst promoviert an einer deutschen Uni und bekommt ein Promotionsstipendium in Höhe von 1082 Euro monatlich.

Kann mich jmd. aufklären?
Denn ich weiß darüber leider überhaupt nicht bescheid.

Vielen Dank
Heike

Titel: Re: Heirat mit Ausländer - welche Gehaltsnachweise beim Studentenstatus
Beitrag von trixie am 22.06.2007 um 17:39:21
Unabhängig davon ob die ABH eine Gehaltsbescheinigung von dir verlangt oder nicht - das handhabt jede ABH etwas anders - hat das keine negative Auswirkung auf die Erteilung der AE.

trixie

Titel: Re: Heirat mit Ausländer - welche Gehaltsnachweise beim Studentenstatus
Beitrag von Heike1982 am 22.06.2007 um 17:48:28
Hallo Trixie,

danke für deine Antwort. Das ist für die Zukunft nach der Heirat ein Lichtblick. Aber kann uns die Heirat von der ABH verweigert werden, weil ich als Deutsche keine ausreichenden Gehaltsnachweise vorlegen kann?

Titel: Re: Heirat mit Ausländer - welche Gehaltsnachweise beim Studentenstatus
Beitrag von trixie am 22.06.2007 um 18:32:14

Heike1982 schrieb am 22.06.2007 um 17:48:28:
Aber kann uns die Heirat von der ABH verweigert werden, weil ich als Deutsche keine ausreichenden Gehaltsnachweise vorlegen kann?  


Die Heirat hat ja grundsätzlich nichts mit der ABH zu tun und somit kann sie diese auch nicht verhindern; wie sollte das auch gehen? Trotzdem gilt der Spruch: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch was bess'res findet."

trixie

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