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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt für die Kinder https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182253885 Beitrag begonnen von mona68 am 19.06.2007 um 13:51:25 |
Titel: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 13:51:25
Hallo, ich habe eine Frage. Was passiert, wenn ein Kind mit befristetem Aufenthalt 16 wird und die Befristung abläuft bzw. der Elternteil mit unbefristetem Aufenthalt sich weigert, mit zur ABH zu gehen und zu unterschreiben?
Theoretisch wäre das Kind dann ja ab dem 16 Geburtstag illegal hier? |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von sunnysunshine am 19.06.2007 um 14:03:51
das Kind könnte allein zur ABH gehen und den Antrag stellen, da es nach § 80 Abs. 1 AufenthG entsprechend handlungsfähig ist
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Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 14:09:11
Und bekommt dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung?
Der Elternteil möchte nämlich nicht, dass das Kind hierbleibt. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von Julana016 am 19.06.2007 um 14:30:04 Liebe Mona, entschuldige bitte, dass gerade ich als Laiin mich in dieses Thema einmische... aber, um dir zu helfen, brauchen wir alle ein paar zusätzliche Infos: - besucht das betroffene Kind in Deutschland noch eine weiterführende Schule, oder hat es schon vielleicht eine Berufsausbildung begonnen? - Staatsangehörigkeit des Kindes und seines sorgeberechtigten Elternteils? - Wo ist das andere Elternteil??? - Hat das Kind sonstige Verwandten in der Bundesrepublik? Vielen Dank im Voraus für die Konkretisierung! |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von Ulf am 19.06.2007 um 14:32:25 mona68 schrieb am 19.06.2007 um 14:09:11:
Warum dieser Verstoßungswunsch? Gruß, ULF |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 14:47:22
Zu den Fragen:
Ja, zur Zeit in der 9. Klasse, bald mit Abschluss, evtl. noch ein Jahr länger dann mit erweitertem Abschluss. Staatsangehörigkeit beider ist nigerianisch. Der andere Elternteil ist im Heimatland und hat die Sorgeberechtigung auf den hier lebenden Elternteil übertragen. Soweit mir bekannt, leben wohl noch ein paar Onkel und Tanten in D, deren Aufenthaltsstatus ist mir aber nicht bekannt. Es gibt schwerwiegende Probleme zwischen Kind und Elternteil. So weit, dass ein Zusammenleben fast unmöglich ist bzw. das Kind zeitweise schon beim JA (Wohnheim?) und derzeit bei einer Freundin wohnt. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von ronny am 19.06.2007 um 15:44:30
Was ich jetzt nicht ganz verstehe :
Sollen die Kinder gegen den Willen des hier lebenden (unterstellt) allein sorgeberechtigten Elternteils eine NE bekommen ? Wenn ja , warum und mit welchem Hintergrund ? Tags drauf verbringt er sie ins Heimatland und die NE ist erledigt ? Ich mag jetzt blond erscheinen, aber ich verstehe das Problem nicht ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von Yobo am 19.06.2007 um 15:54:57
Möglicherweise möchte Elternteil mit Kind zurück in die Heimat, Kind (16, wahrscheinlich integriert) möchte aber lieber weiter hier leben?!
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Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von thom am 19.06.2007 um 16:35:45
entweder
der Elternteil hier lässt anfragen, wie das mißratene (? mit 16 HA immerhin) Kind am schnellsten illegal und abschiebbar gemacht werden kann...bliebe unklar: wer von beiden ist mißratener? oder aber mona68 macht sich Sorgen um das Kind, was mit ihm bei der AE-Verlängerung passiert, wenn der Elternteil nicht mitspielt. Besitzt das Kind schon 5 Jahre eine AE? Welcher Tipp ist richtig, mona68? thom |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 17:25:10
Hmm, die Frage ist eben, was passiert mit dem Kind, wenn der Elternteil den Aufenthalt nicht befürwortet. Kann es trotzdem in D bleiben, auch ohne ständigen Wohnsitz bei dem sorgeberechtigten Elternteil. Das Kind WILL ja auch nicht bei dem Elternteil wohnen bleiben. Der Elternteil will natürlich aber auch nicht eine auswärtige Unterkunft finanzieren.
Und was ist damit gemeint, dass der Aufenthalt des Kindes mit Verbringung ins Heimatland erlischt? Das Kind könnte doch über die Botschaft zurückkommen, oder geht das auch nicht? Nur ist dann ja die Frage wohin..... :-? |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von inge am 19.06.2007 um 17:37:15
Da die Situation bei uns "ähnlich" ist ...
Es kommt auch auf die Aufenthaltszeiten des Kindes an - wie lange schon hier mit AE? Ggfs kann es auch elternunabhängig nach §35 hier bleiben, sobald es 16 ist. Rückkehr wäre ggfs über 37 möglich (auch hier wieder abh. von den vorh. Aufenthaltszeiten) |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von maki am 19.06.2007 um 17:43:04 mona68 schrieb am 19.06.2007 um 17:25:10:
Falls überhaupt, dann wahrscheinlich nur über den §37 AufenthG: Zitat:
IMHO, wenn er zurückgeht und seine AE/NE deswegen erlischt, wird es nicht einfach wiederzukommen, falls es überhaupt klappt. Frage an die Experten: Können Eltern ihre Kinder in diesem Alter "zwingen" auszureisen? |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von inge am 19.06.2007 um 17:48:40 Zitat:
Ja. Bis 18 Jahren liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Eltern. Das Kind könnte sich dann allerdings an's Jugendamt wenden, die es dann ggfs erstmal in Obhut nehmen würden. Stimmen die Eltern der Inobhutnahme nicht zu, müsste sich das JA an's Familiengericht wenden, dass dann zB (wenn es zum Wohle des Kindes nötig ist) das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf's JA überträgt. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 18:01:04
Das Kind ist seit ca. 4 Jahren hier.
Rückkehr über § 37 scheint in diesem Fall wegzufallen. Wenn es elternunabhängig hier bleibt, WER finanziert das? Wenn das JA es in Obhut nimmt, wird es dem Elternteil ja wohl wieder in Rechnung gestellt, was diesem arge Probleme bringen würde. Welche Variante jetzt zum Wohle des Kindes dienen würde, bleibt wohl die große Preisfrage. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von inge am 19.06.2007 um 18:09:27 Zitat:
Dann wäre noch zu klären, wie lange es hier gewesen sein wird, wenn es 16 wird ... ;) Wenn eine NE nach 35 nicht möglich wäre, bliebe ja nur noch Verlängerung der AE nach 34.3 Eine Ausweisung dürfte aber nach 56.2 nicht möglich sein, da es ja nur einen Erziehungsberechtigten gibt, der sich in D aufhält. Zitat:
Warum? Heranziehung zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme hält sich in Grenzen (geht nach Tabelle, hab ich gerade nicht zur Hand). Man wird nämlich nicht zu den tatsächlichen Kosten herangezogen, sondern muss (von der Idee her) nur das zahlen, was man dadurch spart, dass das Kind nicht bei einem lebt. Bei geringen Einkommen trifft es meist nur das Kindergeld und das wäre ja auch weg, wenn das Kind nicht mehr in D wäre. Nachtrag: Die Tabelle hier: http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/textsammlung_sgb_viii/Kostenbeitragsverodnung,%20§%2094%20Abs.%205%20pdf.pdf |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 18:29:13 inge schrieb am 19.06.2007 um 18:09:27:
Das Kind ist ungefähr 4 Monate nach dem 12. Geburtstag eingereist und wird in wenigen Wochen 16. 34.3 ist ja die Frage, da es derzeit keine familäre Lebensgemeinschaft gibt. Das mit dem Sorgeberechtigten stimmt. Wo sollte das Kind denn hin? Danke für die Info über die Kosten. Sollte es nur wenig über dem Kindergeld liegen, wäre das wirklich nicht so dramatisch. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 18:33:04
Vielleicht wäre es doch zum Wohle aller, wenn das JA die "Sorge" übernimmt. Gespräche mit dem JA gab und gibt es, das sollte mal auf die Tagesordnung, denke ich.
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Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von inge am 19.06.2007 um 18:43:07 Zitat:
"Übernehmen" geht nicht. So was läuft nur über's FamGericht. Das kann die elterliche Sorge ganz oder teilweise auf's JA übertragen. Käme zB dann zum Tragen, wenn das Kind in eine Jugendmaßnahme sollte und die Mutter sich verweigert. Allerdings würden die meisten FamGericht dann wohl nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Entzug der elterlichen Sorge ist halt immer starker Tobak! Im übrigen entließe das die Mutter nicht aus der Zahlungspflicht, da die Heranziehung zu den Kosten sich auf "Eltern" und nicht "Erziehungsberechtigte" bezieht. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 19.06.2007 um 19:17:20
Wegen den Kosten meinte ich das auch nicht.
Es ist schon eine schwierige Situation. Ich denke, man muss mit der örtlichen ABH und dem JA reden. Ich danke Euch allen für die Informationen und Hinweise. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 21.06.2007 um 16:27:01
Nur mal so zur Info:
Es haben zwischenzeitlich wieder Gespräche mit dem JA stattgefunden. (Das JA meinte übrigens, dass das Kind NICHT alleine seinen Aufenthalt verlängern kann) Das JA empfahl bzw. stimmte zu, das Kind bei einer Verwandten leben wird bzw. falls dies nicht möglich ist, dass es zurück zu dem anderen Elternteil geht. |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von maki am 21.06.2007 um 16:29:32 mona68 schrieb am 21.06.2007 um 16:27:01:
Das JA erteilt auch keine Aufenthaltstitel. Will damit sagen, dass die sich wohl irren. ;) |
Titel: Re: Aufenthalt für die Kinder Beitrag von mona68 am 23.06.2007 um 10:33:44 maki schrieb am 21.06.2007 um 16:29:32:
Das kann natürlich sein. Komischerweise hat aber der Elternteil jetzt von einem SB der ABH die selbe Auskunft bekommen. |
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