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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was muss ich jetzt tun?
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Beitrag begonnen von yasara am 18.06.2007 um 22:29:23

Titel: Was muss ich jetzt tun?
Beitrag von yasara am 18.06.2007 um 22:29:23
Hallo!

Ich bin italienische Staatsbürgerin und lebe seit Geburt in Deutschland. Am Freitag habe ich in Österreich geheiratet, mein Mann kommt aus Benin und war in Österreich Asylant. An welche Stelle muss ich mich jetzt zwecks Familienzusammenführung wenden? Und an welche Stelle muss er sich dort wenden? Wielange kann ein Einreisevisum dauern?

Bitte um Erfahrungswerte und Informationen.

Vielen Dank!

Yasara

Titel: Re: Was muss ich jetzt tun?
Beitrag von ronny am 19.06.2007 um 07:32:01
Hallo

besitzt der Gutste einen gültigen Pass und stimmen die dortigen Daten mit der Heiratsurkunde überein ?

Besitzt Du bereits eine Freizügigkeitsbescheinigung ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Was muss ich jetzt tun?
Beitrag von yasara am 19.06.2007 um 22:13:37
hallo ronny,

ich war heute bei der ausländerbehörde bei einer sehr netten frau, die mir weiterhelfen konnte. letztendlich habe ich nur die internationale heiratsurkunde vorgelegt u meinen pass, das war es schon. er muss nur zur dt. botschaft u ein einreisevisum wg familienzusammenführung stellen, mehr wohl nicht. es scheinen sich wohl keine weiteren probleme zu ergeben, da unsere papiere ja alle schon in österreich legalisiert wurden. seine unterlagen stimmen ja alle mit den angaben überein, die er gemacht hatte u er hatte diesbezüglich von anfang an keine schwierigkeiten. das auswertige amt dort hatte seine papiere nicht mal einbehalten sondern gleich frei gegeben mit der heiratserlaubnis. wenn es schnell weitergeht, kann er in zwei monaten schon einreisen.

lg, yasara  8-)

Titel: Re: Was muss ich jetzt tun?
Beitrag von Ulf am 22.06.2007 um 20:11:56

yasara schrieb am 18.06.2007 um 22:29:23:
Ich bin italienische Staatsbürgerin und lebe seit Geburt in Deutschland. Am Freitag habe ich in Österreich geheiratet, mein Mann kommt aus Benin und war in Österreich Asylant.


Hat er dort eine Asylanerkennung und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, oder war das Asylverfahren noch in der Schwebe?

Gruß, ULF

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