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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
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Beitrag begonnen von Dummgewesen am 15.06.2007 um 17:12:22

Titel: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von Dummgewesen am 15.06.2007 um 17:12:22
wenn ein nicht EU Ehepartner verheiratet mit eienem deutschen Staatsbürger ein strafrechtliches Vorleben hat,bekommt dieser dann trotzdem eine Aufenthaltsgenhmigung in Deutschland?

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von maki am 15.06.2007 um 17:17:08
Hallo Dummgewesen,

du müsstest deine Frage schon präzisieren, sonst ist es unmöglich vernünftig darauf zu anworten.

Gruß,

maki

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von inge am 15.06.2007 um 17:17:08
Das hängt vom Einzelfall ab.
Geht es um "deinem" Ami?
Der kann eh nur eine AE zur Wahrung oder Herstellung der familären Gemeinschaft bekommen. Ohne Gemeinschaft (wg Trennung) keine Chance. Nur "Ehe" reicht nicht. Da muss auch etwas "Fleisch" dran sein.

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von ronny am 15.06.2007 um 17:17:58

Dummgewesen schrieb am 15.06.2007 um 17:12:22:
wenn ein nicht EU Ehepartner verheiratet mit eienem deutschen Staatsbürger ein strafrechtliches Vorleben hat,bekommt dieser dann trotzdem eine Aufenthaltsgenhmigung in Deutschland?


Hallo,

das kommt darauf an.

Ist es eine Straftat, die auch in Deutschland als Vorsatzstraftat, oder gar als Verbrechen gewertet werden würde (wenn sie hier begngen worden wäre) , dann kann es durchaus passieren, dass sie einen aktuellen Ausweisungsgrund darstellt, der die Erteilung eines ATs verhindert.

Schau mal in die §§ 5, und 53 - 55 AufenthG.

Welche Tat?

Welches Strafmaß ?

Welcher Staat ?

Grüße
Ronny ;)




Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von maki am 15.06.2007 um 17:33:37

ronny schrieb am 15.06.2007 um 17:17:58:
Ist es eine Straftat, die auch in Deutschland als Vorsatzstraftat, oder gar als Verbrechen gewertet werden würde (wenn sie hier begngen worden wäre) , dann kann es durchaus passieren, dass sie einen aktuellen Ausweisungsgrund darstellt, der die Erteilung eines ATs verhindert.  

Hallo Ronny,

könnte ein vorbestrafter US Bürger(seine Straftaten im Heimatland wären auch hier strafbar), trotzdem noch Visafrei für 90 Tage pro Halbjahr einreisen?

Gruß,

maki

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von ronny am 15.06.2007 um 18:11:40

maki schrieb am 15.06.2007 um 17:33:37:
trotzdem noch Visafrei für 90 Tage pro Halbjahr einreisen?  


Hab ich ehrlich gesagt noch nicht drüber nachgedacht...

Jetzt mal ohne großes Nachdenken, aus der hohlen Hand:

Solange er nicht ausgewiesen wurde, wird er sicher erstmal einreisen dürfen. Wenn dann ein Ausweisungsgrund festgestellt wird, wäre die Ausweisung erstmal rechtskräftg zu verfügen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von maki am 15.06.2007 um 18:25:50
Hatte ich mir schon gedacht Ronny, schliesslich werden ja keine Überprüfungen  (abgesehen vom Pass) durchgeführt.

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von Muleta am 15.06.2007 um 19:49:27

maki schrieb am 15.06.2007 um 17:33:37:
könnte ein vorbestrafter US Bürger(seine Straftaten im Heimatland wären auch hier strafbar), trotzdem noch Visafrei für 90 Tage pro Halbjahr einreisen?


§ 15 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Abs. 3 AufenthG. Dazu müssten die Grenzer aber bei der Einreise Kenntnis vom Ausweisungsgrund haben und dann eine Ermessensentscheidung treffen. Soweit jedenfalls die Theorie.

Muleta

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von Daddy am 15.06.2007 um 20:04:38

Muleta schrieb am 15.06.2007 um 19:49:27:
§ 15 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Abs. 3 AufenthG. Dazu müssten die Grenzer aber bei der Einreise Kenntnis vom Ausweisungsgrund haben und dann eine Ermessensentscheidung treffen. Soweit jedenfalls die Theorie.

Muleta

Wie sollte der Grenzer denn Kenntnis von Auslandsstraftaten haben, wenn keine Ausweisungsverfügung seitens der ABH aufgrund eben dieser Straftaten erlassen wurde...  :-?

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von Muleta am 16.06.2007 um 09:34:18

Daddy schrieb am 15.06.2007 um 20:04:38:
Wie sollte der Grenzer denn Kenntnis von Auslandsstraftaten haben, wenn keine Ausweisungsverfügung seitens der ABH aufgrund eben dieser Straftaten erlassen wurde...  :-?


durch eine SIS-Ausschreibung zur "Einreiseverweigerung". Sowas soll ja vorkommen.

Ansonsten wohl ausgeschlossen.

Muleta

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von wanderer am 16.06.2007 um 09:40:09

Muleta schrieb am 16.06.2007 um 09:34:18:
durch eine SIS-Ausschreibung zur "Einreiseverweigerung". Sowas soll ja vorkommen.

Ansonsten wohl ausgeschlossen.

Muleta



Die Frage ging auf Straftaten in USA. Die sind im SIS I und werden auch im SIS II nicht erfasst sein.

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von Muleta am 16.06.2007 um 11:16:40

wanderer schrieb am 16.06.2007 um 09:40:09:
Die Frage ging auf Straftaten in USA. Die sind im SIS I und werden auch im SIS II nicht erfasst sein.


ich verstehe den Zusammenhang nicht: einzelne, konkrete Straftaten werden m.W. ohnehin nicht im SIS gespeichert. Es finden sich aber tatsächlich im SIS Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung wegen Auslandsstraftaten.

Muleta

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von proll am 16.06.2007 um 17:30:44

Muleta schrieb am 16.06.2007 um 11:16:40:
Es finden sich aber tatsächlich im SIS Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung wegen Auslandsstraftaten

SIS-Regelungen und Ausschreibungen siehe hier:

http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm#Einrichtung%20des%20Schengener%20Informationssystems

Die Ausschreibungen die Muleta meint dürften nachArt.96 SDÜ Auseisungen auf Grund von Straftaten, Abschiebungen oderEinreiseverweigerungen wegenbesonders schweren Straftaten sein.

Aber zurück zu Dmmgewesens Ausgangsposting:
Wenn sich der AUsländerinDeutschland aufhält,besteht die Möglichkeit, die ABH über die Auslandsstraftaten zu informieren.Am Besten Nachweise beifügen.
Die ABH wird dann ggfs. entsprechende Schritte einleiten.

proll

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von Muleta am 17.06.2007 um 14:47:29

schrieb am 16.06.2007 um 17:30:44:
Die Ausschreibungen die Muleta meint dürften nachArt.96 SDÜ Auseisungen auf Grund von Straftaten, Abschiebungen oderEinreiseverweigerungen wegenbesonders schweren Straftaten sein.


theoretisch. Die BPol ist aber der Ansicht, dass auch bei Ausweisungsgründen (ohne Ausweisung) generell im SIS ausgeschrieben werden dürfe und praktiziert dies auch so.

Muleta

Titel: Re: Straftaten des ausländischen Ehepartners Abschiebegrund?
Beitrag von DerHeiko am 18.06.2007 um 21:31:18

Muleta schrieb am 17.06.2007 um 14:47:29:
theoretisch. Die BPol ist aber der Ansicht, dass auch bei Ausweisungsgründen (ohne Ausweisung) generell im SIS ausgeschrieben werden dürfe und praktiziert dies auch so.

Muleta



Wieso Ausreise?? Es geht doch mehr um die Einreise nach Deutschland die untersagt werden soll auf Grund von Auslandsstraftaten.
Also wenn ich es richtig verstanden habe geht es doch um eine Straftat im Ausland, die auch hier unter die Strafgesetze fallen würde. Die betroffene Person möchte aus seinem Heimatland ausreisen und nach Deutschland einreisen.
Demnach läge es doch wohl zunächst am Ausreisestaat die Ausreise seine Staatsbürgers zu verhindern.
Sollte die betroffene Person nunmehr nach Deutschland zur Einreise kommen, müsste hier die entsprechende Straftat bekannt sein. Dann wäre die Zurückweisung des Betroffenen zu vollziehen noch bevor er überhaupt einreist.
Hierzu müsste die Einreiseverweigerung im Fahndungsbestand vermerkt sein.
Sollte er bereits eingereist sein und die Straftat ein Grund für die Aufenthaltsbeendung darstellen müßte durch die zuständige Behörde zunächst erstmal eine entsprechende Ausweisungsverfügung erlassen werden, damit man ihn aus Deutschland wieder hinaus bekommt.

Soweit eigentlich mein Verständnis zu dem angefragten Sachverhalt.

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