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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
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Beitrag begonnen von Gerechtigkeit am 15.06.2007 um 15:46:52

Titel: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Gerechtigkeit am 15.06.2007 um 15:46:52
Hallo ihr Lieben,
wenn eine AE nicht verlängert wird und die ABH einen auffordert, in den nächsten 14 Tagen Stellung zu nehmen, was passiert dann? Gesetz dem Fall, dass derjenige bereit ist auszureisen, aber noch einiges an Papierkram zu erledigen hat (Scheidung), ist es dann üblich, ihn sofort aufzufordern auszureisen oder gibt es eine "Gnadenfrist"?

LG
Gerechtigkeit


Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von maki am 15.06.2007 um 15:53:33
Das kommt darauf an, zB. auf die AE ;)

Bei einer AE nach §28 wird man D schon vor der Scheidung verlassen, wenn man noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat.

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Gerechtigkeit am 15.06.2007 um 15:57:02
so krass meinte ich es auch nicht, also nicht ein Trennungsjahr oder so, eben nur vielleicht bis Ende August (damit er einige Papiere in Ordnung bringen kann), besteht da eine Chance?

LG Gerechtigkeit

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von proll am 15.06.2007 um 16:12:24
Anscheinend wurde zunächst die Anhörung im Rahmen eines belastenden Verwaltungsakts übersandt. Hierin wird eine Frist gesetzt,innerhalb der man sich äußern kann.
Danach wird der ablehnende Verwaltungsakt versandt, in der Regel -muss aber nicht immer so sein - mit der Aufforderung, das Bundesgebiet innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe zu verlassen.

Das bedeutet in deinem Fall:
Anhörung zugestellt + 2 Wochen Anhörungsfrist+ Bescheid mit vielleicht 1 Monat Ausreisefrist = Ende Juli 2007.
Die Rechnung gilt auch nur, wenn die Behörde sehr schnell ist. Jetzt kommt aber auch noch die Urlaubszeit....

Ich glaube, dass sollte genügend "Gnadenfrist" sein, alles zu regeln. Ansonsten kann man ja einen Dritten bevollmächtigen, die Angelegenheiten hier zu regeln.

proll

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Saxonicus am 15.06.2007 um 18:19:03
Am Besten im persönlichen Gespräch mit der ABH seine Gründe darlegen und normalerweise wird sich der SB auch erweichen lassen die Frist entsprechend zu verlängern.

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Ulf am 22.06.2007 um 21:43:55

Gerechtigkeit schrieb am 15.06.2007 um 15:46:52:
wenn eine AE nicht verlängert wird und die ABH einen auffordert, in den nächsten 14 Tagen Stellung zu nehmen, was passiert dann? Gesetz dem Fall, dass derjenige bereit ist auszureisen, aber noch einiges an Papierkram zu erledigen hat (Scheidung), ist es dann üblich, ihn sofort aufzufordern auszureisen oder gibt es eine "Gnadenfrist"?


Wann soll denn die Scheidung oder der Papierkram fertig sein?

Gruß, ULF

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Gerechtigkeit am 24.06.2007 um 08:44:21
Wir denken, dass bis Ende August alles fertig ist.

LG Gerechtigkeit

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Ulf am 30.06.2007 um 13:41:12

Gerechtigkeit schrieb am 24.06.2007 um 08:44:21:
Wir denken, dass bis Ende August alles fertig ist.


Wenn das Familiengericht auf August terminiert hat, sollte in der Tat ohne weitere erschwerende Umstände ein Aufenthalt bis kurz nach dem Termin ermöglicht werden.

Gruß, ULF

Titel: Re: keine AE-Verlängerung/Gnadenfrist???
Beitrag von Gerechtigkeit am 02.07.2007 um 06:47:34
Danke, ihr seit wie immer die Besten!

LG Gerechtigkeit  :)

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