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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann?
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Beitrag begonnen von Zeppelin am 12.06.2007 um 15:45:16

Titel: VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann?
Beitrag von Zeppelin am 12.06.2007 um 15:45:16
@ Mod.: Bitte nach Ehe und Familie verschieben, wenns dort besser passt.

Frage an die ABH und Konsulatsexperten:

Dt.-russ. Ehepaar mit 1 gemeinsamem Kind lebt in einer Fern- bzw. Pedelbeziehung.
Dt. Ehemann lebt in Bayern und besuct regelmäßig seine Familie in Moskau.
Nun ist aber mal ein Besuch von Frau und kleiner Tochter in D geplant, aber kein Daueraufenthalt (FZF) der beiden (IMHO aus Jobgründen) vorgesehen.

Muss der Mann je für seine Frau und seine Tochter eine VE abgeben? Wenn ja, warum?

Danke, Zeppelin

Titel: Re: VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann?
Beitrag von Mick am 12.06.2007 um 17:21:29
Hoi,
Zeppelin bat darum, den Fred zu löschen, da der Sach-
verhalt sich im Nachhinein anders darstellt. Da aber schon
gelesen wurde, verzichte ich aufs Löschen und close statt-
dessen.

Titel: Re: VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann?
Beitrag von Mick am 12.06.2007 um 18:47:40
Und nun hat sich derjenige gemeldet, für den angefragt
wurde. Er bat darum, den Fred wieder zu öffnen. Vielleicht
wird ja der Sachverhalt noch näher erläutert.

Titel: Re: VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann?
Beitrag von Wolf am 12.06.2007 um 19:00:47
Danke Mick für die Wiederöffnung  8-)

Also, der sachverhalt ist schon so wie es Zeppelin beschrieben hatte, nur handelt es sich bei dem Kind nicht um ein Kleinkind, sondern um meine Stieftochter und die ist mittlerweile schon 19 Jahre alt, um die geht es aber nicht. Mir wurde gesagt, dass ich für meine Frau eine Verpflichtungserklärung zur Beantragung eines Besuchervisums brauche, aber genau wussten sie es auch nicht  ::) Meine Frau lebt nach wie vor in Moskau und wir Pendeln hin und her, wobei ich öffters nach Moskau fliege als meine Frau zu mir (Arbeitsbedingt).

Gruss und Danke
Wolf

Titel: Re: VE für Besuch nicht EU Ehefrau z. dt. Ehemann?
Beitrag von inge am 12.06.2007 um 19:48:52

Zitat:
Mir wurde gesagt, dass ich für meine Frau eine Verpflichtungserklärung zur Beantragung eines Besuchervisums brauche

VE ist mE nicht nötig, weil deine Frau genügend eigenes Einkommen haben dürfte - weil du ja unterhaltspflichtig bist. Die VE des Einladenden ist ja nur nötig, um den LU des Ausländers in D sicherzustellen - das muss der Ehemann aber ja schon Kraft Gesetz tun. Eine zusätzliche VE wäre dann ja wohl eher sinnlos.

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